Der Fachbereichsrat

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Der Fachbereichsrat (FBR) ist das höchste beschlussfassende Gremium des Fachbereichs. In dieser Kommission sind Hochschullehrende, wissenschaftliche und sonstige Mitarbeiter*innen sowie Studierende vertreten. Aufgabenbereiche des FBR sind zahlreiche Angelegenheiten des Fachbereichs wie beispielsweise die Wahl des Dekanats (also auch der Dekanin bzw. des Dekans!) oder das Erlassen von Studien-, Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen. Zudem werden die Mitglieder verschiedener Kommissionen (z.B. Studienbeirat oder Prüfungsausschüsse) im FBR offiziell gewählt. Als Vertreter*innen der Studierenden können jeweils drei gewählte studentische Mitglieder in den Sitzungen mit abstimmen und es finden jeweils drei Sitzungen im Semester statt.