Aufbau und Aufgaben der Fachschaft

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Der Aufbau der Fachschaft Biologie

Die organisation der Fachschaften ist von der Satzung der Studierendenschaft der Universität Münster geregelt (Abs.6) . In unserem Fall wird das so umgesetzt: Einmal jährlichen wählen alle Studies des Fachbereich Biologie 15 Studierende als Fachschaftsvertretung. In der Konstituierenden Sitzung beschließen diese dann jährlich, dass alle Studierenden der Biologie, die Lust haben sich zu angagieren, alls gleichwertige Mitglieder in der Fachschaft arbeiten können. Diese Gruppe angagierter Studierender bildet den Fachschaftenrat, das tatsächlich ausführende Organ der Fachschaft. Der Fachschaftenrat wiedrum besetzt dann die verschiedenen Ämter innerhalb der Fachschaft und wählt den Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem Finanzteam und dem Vorsitz.  

 


 

Die Aufgaben der Fachschaft Biologie

In der Satzung der Studierendenschaft der Universität Münster sind auch unsere Aufgaben geregelt:

  1.  die fachlichen Belange ihrer Mitglieder in Hochschule und Gesellschaft wahrz unehmen;
  2.  ihre Mitglieder in fachlicher und sozialer Hinsicht zu beraten und zu informieren;
  3.  an der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung des Studiums in den ihnen zugeordneten Fachbereichen, Fächern beziehungsweise Studiengängen mitzuwirken;
  4.  die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz ihrer Mitglieder zu fördern;
  5.  die besonderen wissenschafts- und hochschulpolitischen, kulturellen und sozialen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen, dabei sind mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege - oder Unterstützungsbedarf sowie mit Kindern zu berücksichtigen;
  6.  ihre Mitglieder regelmäßig und umfassend über hochschulpolitische Themen, insbesondere die diesbezüglichen Entscheidungen und Debatten in den Gremien der Studierendenschaft und der Universität Münster, zu informieren;
  7.  überörtliche und internationale Beziehungen von Fachschaften und vergleichbaren Vertretungen zu fördern;
  8.  auf die Beseitigung bestehender Nachteile von Frauen* in der Hochschule hinzuwirken