Der Eigenschaftsirrtum, was macht eine Eigenschaft aus? – C. 1097 § 2 CIC/83

Autor/innen

  • Julia Klesel Universität Münster

DOI:

https://doi.org/10.17879/zkr-2025-9010

Schlagworte:

Eigenschaftsirrtum, c. 1097 § 2, Eherecht, Ehenichtigkeit

Abstract

Der Beitrag analysiert den sogenannten Eigenschaftsirrtum nach c. 1097 § 2 CIC/1983 im katholischen Kirchenrecht. Im Fokus steht die Frage, was eine „Eigenschaft“ im Sinne des Canons ist und unter welchen Voraussetzungen ihr Irrtum zur Nichtigkeit einer Ehe führen kann. Die Untersuchung umfasst kirchenrechtliche, historische und profane Perspektiven sowie die Rechtsprechung der Rota Romana und deutscher Diözesangerichte. Dabei zeigt sich: Der Begriff der „Eigenschaft“ bleibt in der Rechtsprechung und Literatur weitgehend undefiniert. Als Eigenschaften gelten dauerhaft zuordenbare Merkmale physischer, psychischer, sozialer oder moralischer Natur – sofern sie direkt und hauptsächlich angestrebt wurden.

Autor/innen-Biografie

Julia Klesel, Universität Münster

Julia Klesel (geb. 1995), ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kanonisches Recht an der Universität Münster und Studentin des Lizentiats im Kanonischen Recht.

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Veröffentlicht

2026-02-04

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