Segen oder Nicht-Segen?

Der Apostolische Stuhl, das bittende Vertrauen und der Segen für Personen in irregulären Situationen

Autor/innen

  • Dr. Thomas Neumann Universität Münster

DOI:

https://doi.org/10.17879/zkr-2023-5435

Schlagworte:

Eherecht, Segnung, Sakramentalie, Gleichgeschlechtliche Ehe

Abstract

Die Erklärung Fiducia supplicans des Dikasteriums für die Glaubenslehre vom 18.12.2023 ist eine Weiterentwicklung des Umgangs der Kirche mit Paaren in „irregulären“ Situationen. Auch wenn der Papst eine rechtliche Regelung der Segnung selbst ausschließt, bedarf es einer kanonistischen Einordnung, um abschätzen zu können, was die Neuerungen konkret rechtlich und insbesondere liturgierechtlich für Konsequenzen haben. Der Artikel nimmt diese Einordnung in zwei Schritten vor, zunächst mit der Klärung des Segnungsbegriffs im engen und weiten Sinn, sowie durch die Distanzierung der neuen Segnung von dem Sakrament der Ehe.

Autor/innen-Biografie

Dr. Thomas Neumann, Universität Münster

(geb. 1984), Dr. theol. Lic. iur. can., Studium der Geschichte, Katholischen Theologie und Informatik an der Albert Ludwigs Universität Freiburg i. Br., Studium des Kanonischen Rechts an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Promotion zum Dr. theol. an der Albert Ludwigs-Universität Freiburg  i. Br. bei Georg Bier. Tätigkeit als Akademischer Rat am Institut für Kanonisches Recht der WWU Münster bei Prof. Dr. Thomas Schüller sowie Studiengangkoordinator des Lizentiats für Kanonisches Recht und Fachstudienberater.

Forschungsschwerpunkte: Kirchliche Rechtsgeschichte; Liturgie und Recht; Konkordatsrecht; Verfassungsrecht.

Veröffentlicht

2024-05-07
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Ausgabe

Rubrik

Gesetzeskommentar
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