Ein schmaler Grat: Glaubwürdigkeits- statt Glaubensprüfung

Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 3.4.2020 (Az. 2 BvR 1838/15) zur Frage, wann staatliche Gerichte die Identitätsprägung der Konversion eines Asylbewerbers zum Christentum verneinen dürfen.

Autor/innen

  • Prof. Dr. Claus Dieter Classen Universität Greifswald

DOI:

https://doi.org/10.17879/zkr-2022-4605

Schlagworte:

Bundesverfassungsgericht, Asyl, Glaubwürdigkeit, Religionszugehörigkeit

Abstract

Der Autor kommentiert den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.04.2020. In diesem Beschluss geht es um die Glaubwürdigkeit von konvertierten Asylsuchenden und den Umgang mit diesen. Der Autor kommt in diesem Zusammenhang zu dem Schluss, dass das BVerfG sowohl die Gerichte zu einem sensiblen Umgang mit dem Recht auf Glaubensfreiheit auffordern will, als auch die Kirchen zu einer vorsichtigen Praxis im Umgang mit Taufbegehren auffordern will. Weitergehend wird die Frage beantwortet, inwieweit der Staat zulässig die Frage nach der Religionszugehörigkeit beantworten kann

Autor/innen-Biografie

Prof. Dr. Claus Dieter Classen, Universität Greifswald

Dieter Classen (geb. 1960) ist Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Greifswald; Richter am Oberverwaltungsgericht und Mitglied des Landesverfassungsgerichts von Mecklenburg-Vorpommern.

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Veröffentlicht

2023-06-19
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Ausgabe

Rubrik

Urteilskommentar
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