Verwaltungs- und Benutzungsordnung

des

Center for Nonlinear Science

Präambel

Das Verständnis nichtlinearer, komplexer Systeme gehört zu den großen wissenschaftlichen Herausforderungen dieses Jahrhunderts, da es für die gesamten Naturwissenschaften und die Mathematik, aber auch für zahlreiche aktuelle Anwendungsfelder in Informations- und Nanotechnologie, Materialwissenschaften, Biologie und Medizin von außerordentlicher Bedeutung ist. Unter dem BegriffNonlinear Sciencegehört es zu den wegweisenden Querschnittthemen der Naturwissenschaften mit starker Ausstrahlung auf andere Bereiche. Insbesondere Fragestellungen der Entstehung, der Analyse oder der Steuerung und Kontrolle nichtlinearer Phänomene können nur durch fächerübergreifende, interdisziplinäre Konzentration der Aktivitäten adäquat und mit innovativen Ansätzen gelöst werden.

An der Universität Münster beschäftigen sich zahlreiche Fachbereiche und Institute unter verschiedenen Blickwinkeln mit dieser Fragestellung. Der Fachbereich Physik der Westfälischen Wilhelm-Universität Münster hat die Nichtlineare Physik als eines von vier Forschungsschwerpunkten am Fachbereich Physik etabliert. Der Forschungsschwerpunkt ist gekennzeichnet durch eine außerordentlich fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Theoretikern und Experimentatoren und wird maßgeblich von Hochschullehrern des Instituts für Angewandte Physik und des Instituts für Theoretische Physik getragen. Arbeitsgruppen aus dem Physikalischen Institut, dem Institut für Festkörpertheorie und der Geophysik ergänzen diesen Schwerpunkt. Die ThematikNonlinear ScienceundTackling Complexityist auch ein zentrales Anliegen der Mathematik und Informatik (Institut für Numerische und Angewandte Mathematik, Institut für Mathematische Statistik, Institut für Informatik) und der Chemie (Institut für Physikalische Chemie), auch in Medizin, Sportwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften sind Fragestellungen komplexer nichtlinearer Systeme derzeit von starkem Interesse.

Das Center for Nonlinear Science bietet daher den institutionellen Rahmen, um den interdisziplinären Dialog dauerhaft zu gewährleisten und gemeinsame Forschungsaktivitäten zu initiieren. Es ist eine der wenigen wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland und Europa, die die interdisziplinäre Schwerpunktbildung im Bereich Nonlinear Science in Forschung und Lehre leistet und kann daher zur Exzellenzbildung innerhalb der Universität Münster in idealer Weise beitragen.

I. Allgemeines

§ 1

Rechtsstellung

Das Center for Nonlinear ScienceCeNoSist eine Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung gemäß § 29 HG und Artikel 69 der Verfassung (UV) der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU).

§ 2

Ziele und Aufgaben

  1. Das CeNoS versteht sich als Dach für die grundlagenorientierte Forschung und Lehre an Fragestellungen Nichtlinearer Systeme an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, für Anwendungen der Ergebnisse der Nichtlinearen Physik in verschiedenen wissenschaftlichen Gebieten sowie als Forum des interdisziplinären Dialogs zwischen Wissenschaftler/inne/n verschiedener wissenschaftlicher Bereiche.
    Bei
    grundsätzlicher Wahrung der Eigenständigkeit der einbezogenen Institute und Arbeitsgruppen soll die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung, Lehre und Weiterbildung intensiviert und der gemeinsame Auftritt nach außen gestärkt werden.
    Aufgabe
    von CeNoS ist es insbesondere, neue Entwicklungen im Bereich der Nichtlinearen Systeme anzustoßen und gemäß der Forschungsschwerpunkte der beteiligten Arbeitsgruppen aus verschiedenen wissenschaftlichen Blickwinkeln zu beleuchten.
    Diese
    Aufgaben münden in Aktivitäten in den drei zentralen Bereichen Forschung, Lehre und Weiterbildung.

  2. Die Tätigkeiten von CeNoS umfassen unter anderem folgende Aufgaben:

    1. Initiierung, Planung und Koordinierung von Drittmittelvorhaben zur Durchführung interdisziplinärer Forschungsprojekte;

    2. Veranstaltung von Symposien und Vortragsreihen, Durchführung von Ringvorlesungen und interdisziplinären Kolloquien/Seminaren unter Beteiligung auswärtiger Wissenschaftler

    3. Zusammenführung und Weiterentwicklung eines fächerübergreifenden Lehrangebots, Initiierung und Koordinierung fächerübergreifender Studiengänge

    4. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch interdisziplinäre Betreuung von Dissertationen und Habilitationen sowie durch Angebote im Rahmen strukturierter Doktorandenausbildungsprogramme

    5. Veröffentlichung der Ergebnisse von Forschungsprojekten und gemeinsamen Veranstaltungen

    6. Kontaktpflege und gegenseitiger Informationsaustausch mit nationalen und internationalen Organisationen

    7. Beratung und Initiierung von Veranstaltungen für die an den Themen von Nonlinear Science interessierte Öffentlichkeit, Förderung des Interesses von Schülerinnen und Schülern am Themengebiet durch Veranstaltungen, Beratungs- und Förderangebote

  3. Die Arbeit des CeNoS soll in enger Kooperation mit den beteiligten Fachbereichen, insbesondere Physik, Chemie, Medizin Psychologie und Sportwissenschaft sowie Mathematik und Informatik erfolgen. Es bezieht die von den fachlich zuständigen Instituten dieser Fachbereiche erbrachten einschlägigen Lehr- und Forschungsleistungen im Themenbereich Nonlinear Science nichtlinearer Systeme in seine Arbeit ein.

  4. Das CeNoS entscheidet über den Einsatz seiner Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (wissenschaftliche und weitere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte), soweit sie nicht einer Professorin oder einem Professor zugeordnet sind, sowie über die Verwendung der den CeNoS zugewiesenen Sachmittel. Das Rektorat kann dem CeNoS weitere Angelegenheiten aus seinem Zuständigkeitsbereich zur selbständigen Entscheidung übertragen.

  5. Die dem CeNoS angehörenden Professorinnen/Professoren sind verantwortlich für die Forschung und Lehre auf den in Abs. 1 und 2 definierten Gebieten. Entscheidungen über die Einstellung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und über deren Tätigkeit sowie Entscheidungen über die Verwendung von Sachmitteln obliegen innerhalb ihrer Aufgabenbereiche den einzelnen Professorinnen/Professoren. § 47 Abs. 4 HG bleibt unberührt.

II: Binnenstruktur und Verwaltung

§ 3

Mitglieder

  1. Mitglieder von CeNoS sind die Professorinnen und Professoren, die sich zu seiner Gründung im Einvernehmen mit den entsprechenden Fachbereichen zusammengefunden haben, sowie wissenschaftliche und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Stellen einnehmen, die dem CeNoS zugeordnet sind. Darüber hinaus sind auch die studentischen Hilfskräfte, die aus Mitteln des CeNoS bezahlt werden, Mitglieder.

  2. Weitere Mitglieder können auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern auf Beschluss des Vorstands aufgenommen werden. Vor der Aufnahme wird der Fachbereich, aus dem das aufzunehmende Mitglied der Gruppe der Professorinnen und Professoren stammt, angehört. Professorinnen/Professoren der WWU können auch nach ihrer Entpflichtung oder nach ihrem Eintritt in den Ruhestand - unbeschadet von § 2 Abs. 3 - Mitglieder des CeNoS bleiben bzw. werden.

  3. Die Mitgliedschaft endet mit dem Ausscheiden aus der WWU. Darüber hinaus erfolgt der Austritt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Sprecherin/dem Sprecher des CeNoS. Des weiteren kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag von mindestens zwei Mitgliedern ein Mitglied ausschließen, wenn dieses die Arbeit des CeNoS schwerwiegend beeinträchtigt oder seinen im CeNoS übernommenen Verpflichtungen nicht nachkommt.

  4. Soweit Mitglieder der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im CeNoS tätig werden möchten, können sie in das CeNoS aufgenommen werden. Hierüber beschließt der Vorstand auf Vorschlag mindestens eines Vorstandsmitglieds gemäß §5 Abs. 1. Diese Mitgliedschaft bedarf der Zustimmung des Fachbereichs, aus dem die wissenschaftliche Mitarbeiterin oder der wissenschaftliche Mitarbeiter stammt, sowie der Zustimmung der wissenschaftlichen Einrichtung, der die wissenschaftliche Mitarbeiterin oder der wissenschaftliche Mitarbeiter angehört, und gegebenenfalls der Zustimmung der Professorin oder des Professors, dem die wissenschaftliche Mitarbeiterin oder der wissenschaftliche Mitarbeiter zugeordnet ist.

  5. Soweit Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden im CeNoS tätig werden möchten, können sie dem CeNoS angehören, wenn und so lange sie unter Betreuung oder Mitbetreuung eines Mitglieds aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren und / oder nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung eines Mitglieds aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im CeNoS eine Diplom-, Magister- oder entsprechende Arbeit anfertigen. Hierüber beschließt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Studierenden und dessen Betreuerin oder Betreuer auf Vorschlag eines Vorstandsmitglieds.

  6. Die Mitgliedschaft im CeNoS wird für einen Zeitraum von fünf Jahren begründet und ist an die Mitgliedschaft in der Westfälischen Wilhelms-Universität gebunden. Sie endet auch bei Wegfall der in den Absätzen 1 bis 5 genannten Voraussetzungen.

  7. Fachbereiche, die nicht durch ein Mitglied aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren im CeNoS vertreten sind, können eine Professorin / einen Professor, eine Hochschuldozentin / einen Hochschuldozenten oder eine wissenschaftliche Mitarbeiterin / einen wissenschaftlichen Mitarbeiter benennen, die als Ansprechpartnerin / der als Ansprechpartner für eine Zusammenarbeit zur Verfügung steht.

§ 4

Organe

Organe des CeNoS sind:

  1. der Vorstand

  2. die Mitgliederversammlung

  3. der wissenschaftliche Beirat

§ 5

Vorstand

  1. Die Leitung des CeNoS obliegt einem Vorstand.

  2. Dem Vorstand gehören vier Professorinnen und Professoren sowie je ein Mitglied aus jeder der anderen Gruppen gemäß Art. 13 Abs. 1 UV an. Die Mitglieder des Vorstands sollen nach Möglichkeit aus verschiedenen Fachbereichen, deren Angehörige Mitglieder in CeNoS sind, zusammengesetzt sein.

  3. Die Vertreterinnen/Vertreter der einzelnen Gruppen des CeNoS werden jeweils aus ihrer Mitte nach Gruppen getrennt gewählt. Die Vertreterin/ der Vertreter der Studierenden im Vorstand des CeNoS soll aus der Mitte der dem CeNoS zugeordneten studentischen Hilfskräfte und jener Studierenden gewählt werden, die dort eine wissenschaftliche Arbeit anfertigen oder in einem der vom CeNoS betreuten Studienbereiche studieren. Näheres regelt eine Wahlordnung gemäß Art. 14 Abs. 8 UV.

  4. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder aus den Gruppen der Professorinnen und Professoren, der wissenschaftlichen und weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter beträgt zwei Jahre. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.

  5. Der Vorstand beschränkt seine Beratungen und Entscheidungen auf Angelegenheiten von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung. Der Vorstand koordiniert die Geschäfte des CeNoS im Rahmen dieser Ordnung. Er bereitet die Mitgliederversammlungen vor, führt ihre Beschlüsse aus und hat insbesondere die Aufgabe der Koordination innerhalb des Centrums.

  6. Der Vorstand soll mindestens zweimal im Jahr zusammentreten.

  7. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Sprecherin/des Sprechers, bei deren/dessen Abwesenheit die Stimme des von ihr/von ihm beauftragten Stellvertreterin/Stellvertreters.

§ 6

Sprecher / Sprecherin

  1. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte ein Mitglied aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren zur Sprecherin/zum Sprecher und ein Mitglied aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren zu dessen/deren Stellvertreterin/Stellvertreter für dieselbe Amtszeit. Die Entscheidung über die Dauer der Amtszeit der Sprecherin/des Sprechers wird durch den Vorstand vor der Wahl getroffen. Wiederwahl der Sprecherin/des Sprechers und der Stellvertreterin/des Stellvertreters ist zulässig, eine Abwahl ist ausgeschlossen. Gehört dem Vorstand nur ein Mitglied aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren an, so ist dieses Sprecher/Sprecherin.

  2. Die Sprecherin/der Sprecher hat insbesondere folgende Aufgaben:

    1. Sie/er führt die Geschäfte des CeNoS in eigener Zuständigkeit im Rahmen dieser Ordnung,

    2. sie/er vertritt das CeNoS gegenüber den Organen, Gremien und Einrichtungen der Westfälischen Wilhelms-Universität,

    3. sie/er leitet die Sitzungen des Vorstands,

    4. sie/er führt die Beschlüsse des Vorstands aus.

  1. Die Sprecherin/der Sprecher ist den Mitgliedern des Vorstands auskunfts- und rechenschaftspflichtig.

§ 7

Mitgliederversammlung

  1. Die Mitglieder des Centrums bilden die Mitgliederversammlung.

  2. Die Mitgliederversammlung ist mindestens zweimal im Jahr von der Sprecherin/ von dem Sprecher, die/der den Vorsitz führt, unter Einhaltung einer einwöchigen Frist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Auf schriftlichen Antrag von mindestens zwei Mitgliedern muss die Mitgliederversammlung einberufen werden.

  3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des CeNoS anwesend sind. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, kann sie innerhalb von zwei Wochen mit einer Frist von einer Woche mit derselben Tagesordnung neu einberufen werden. In diesem Fall ist sie unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

  4. Die Mitgliederversammlung beschließt mit absoluter Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Auf Antrag eines Mitglieds muss eine Abstimmung geheim erfolgen; in Personalangelegenheiten muss geheim abgestimmt werden.

  5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einer Niederschrift festgehalten, die die Sprecherin/der Sprecher und die Protokollführerin/der Protokollführer unterzeichnen. Sie wird den Mitgliedern sowie den Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats zugesandt. Soweit nicht binnen 14 Tagen nach der Versendung Einspruch erheben wird, gilt die Niederschrift als angenommen.

  6. Alle Mitglieder und Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats haben in allen Angelegenheiten ein Rederecht. Mitglieder von CeNoS haben in allen Angelegenheiten ein Antrags- und Stimmrecht.

  7. Die Mitgliederversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht der Sprecherin / des Sprechers über die Tätigkeit des CeNoS entgegen, diskutiert darüber und nimmt Stellung zu der zukünftigen Zielsetzung und Verfahrensweise der Arbeit im Centrum. Darüber hinaus ist sie insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

    1. Wahl des Vorstands

    2. Unterbreitung von Vorschlägen für die Tätigkeit des CeNoS

    3. Vorschlag über die Aufnahme oder den Ausschluss neuer Mitglieder

    4. Beschlussfassung und Bestätigung des Haushaltes des CeNoS.

    5. Beschlussfassung über die Ordnung, die Änderung der Ordnung und über die Auflösung des CeNos.

  8. Die Mitglieder sind verpflichtet, zur Förderung der Aufgaben des CeNoS sich gegenseitig zu beraten und zu unterstützen und an der Verwaltung der Angelegenheiten des CeNoS mitzuwirken. Die Mitglieder sind berechtigt, alle gemeinsamen Einrichtungen des CeNoS im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Sie werden vom Vorstand über Angelegenheiten des CeNoS unterrichtet.

Änderung der Verwaltungs-und Benutzungsordnug des
Center
for Nonlinear Science (CeNoS)

§ 8 der Verwaltungs-und Benutzungsordnung des Center for Nonlinear Science (CeNoS ) vom 7. November 2006 (AB Uni 2007/4) gilt in der nachstehenden Fassung:

§ 8

Wissenschaftlicher Beirat

1. Die Mitgliederversammlung kann einen wissenschaftlichen Beirat berufen. Der Beirat soll aus mindestens drei Personen bestehen. Die Mitglieder des Beirats können sowohl Mitglieder und Angehörige der WWU als auch auswärtige Personen sein.

2. Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats werden von der Mitgliederversammlung auf schriftlichen Antrag von mindestens zwei Mitgliedern des CeNoS zunächst für zwei Jahre bestimmt. Eine Wiederberufung ist möglich.

3. Der Beirat wird in Absprache mit dem Vorstand mindestens einmal jährlich vom Sprecher des Vorstandes einberufen. Darüber hinaus können die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats an den Mitgliederversammlungen des CeNoS mit beratender Stimme teilnehmen und haben ein Rederecht in allen Angelegenheiten.

4. Der Beirat hat die Aufgabe, die Arbeit des CeNoS beratend zu begleiten. Die Mitglieder des Beirats können sowohl bezüglich der wissenschaftlichen Arbeit und der Weiterentwicklung des Centers als auch in Hinblick auf die Kommunikation mit der Öffentlichkeit Empfehlungen aussprechen.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats vom 3. November 2011.

Münster, den 17. November 2011 Die Rektorin´

Prof. Dr. Ursula Nelles

Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie Bekanntmachungen von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.

Münster, den 17. November 2011 Die Rektorin

Prof. Dr. Ursula Nelles

§ 9
Geschäftsführerin/Geschäftsführer

  1. Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer wird vom Vorstand bestellt und bedarf der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. Sie/er unterstützt die Sprecherin/den Sprecher bei der Führung der laufenden Geschäfte.

  2. Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen des Vorstands und der Mitgliederversammlung mit beratender Stimme teil. Ist er/sie Mitglied des CeNoS, hat er/sie in der Mitgliederversammlung volles Stimmrecht.

  3. Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer ist den Mitgliedern des Vorstands auskunfts- und rechenschaftspflichtig.

§ 10
Kolloquien

Die Mitglieder des CeNoS treffen sich regelmäßig zu wissenschaftlichen Kolloquien, um die Effizienz ihrer interdisziplinären Kooperation zu gewährleisten. Diese Treffen werden von der Sprecherin/dem Sprecher, ihrer Stellvertreterin/seinem Stellvertreter oder engagierten Mitgliedern selbst initiiert.

§ 11

Nutzung

Die Einrichtungen des CeNoS stehen den Mitgliedern des CeNoS gemäß §§ 3 und 4 im Rahmen ihrer Dienstaufgaben zur Verfügung. Darüber hinaus kann die Sprecherin/der Sprecher im Einvernehmen mit den betroffenen Mitgliedern des CeNoS die Benutzung durch andere Mitglieder und Angehörige der Westfälischen Wilhelms-Universität und durch sonstige Personen zulassen.

§ 12

Übergangsregelung

Bis zur Bildung eines Vorstands gemäß § 5 übernimmt der vom Rektorat eingesetzte Gründungsvorstand dessen Aufgaben. Die Vorsitzende/der Vorsitzende des Gründungsvorstands nimmt bis zur Wahl einer Sprecherin /eines Sprechers gemäß § 5 durch den gemäß § 4 gebildeten Vorstand die Aufgaben der Sprecherin/des Sprechers wahr.

§ 13

Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt mit Wirkung zum 1. Oktober 2006 in Kraft.

§ 8 dieser Ordnung wurde mit Rektoratsbeschluss vom 17.11.2011 geändert.