Symbolbild Ausleihe
© Foto Hermann Herden

Ausleihinfos

Ausleihe und Verlängerung

Die Bestände der Bibliothek im Haus der Niederlande (BHN) sind in der Regel für vier Wochen (20 Werktage Mo–Fr) ausleihbar. Die Leihfrist eines Buches kann jederzeit verlängert werden, sofern keine Bestellung durch eine:n andere:n Benutzer:in vorliegt und die maximale Leihfrist (im Ausleihverbund grundsätzlich 6 Monate, für K-/X-Ausweise 12 Monate) nicht erreicht ist. Eine darüber hinausgehende Verlängerung kann nur unter Vorlage des betreffenden Buchs/Mediums erfolgen.

Die entliehenen Medien können über den Katalog der Universitäts- und Landesbibliothek Münster (ULB) selbstständig online verlängert werden. Eine telefonische Verlängerung oder eine Verlängerung per E-Mail ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass beim Überschreiten der Leihfrist für jedes Buch/Medium Gebühren entstehen. Gebührenzahlungen erfolgen in der Regel am Kassenautomaten im Foyer der ULB-Zentralbibliothek.

Für die Ausleihe benötigen Sie einen gültigen Benutzungsausweis der ULB bzw. eine hierfür freigeschaltete Studierendenkarte der Universität Münster.

Weitere Informationen zum Benutzungsausweis

Die Ausleihe von Medien aus der Mediothek der Fachvereinigung Niederländisch e.V. ist Mitgliedern vorbehalten.

Rückgabe

Die Rückgabe der Bücher/Medien erfolgt im Allgemeinen vor Ort am Rückgabeschalter der BHN. Für Bücher/Medien der BHN, der ULB-Zentralbibliothek, der Zweigbibliothek Medizin, der Zweigbibliothek Sozialwissenschaften und des Instituts für Erziehungswissenschaft gilt darüber hinaus, dass diese auch an den Rückgabeschaltern der jeweils anderen genannten Bibliotheken abgegeben werden können.

In Ausnahmefällen können Sie die Medien auch per Post an die BHN zurückschicken. Der Poststempel gilt in diesem Fall als Datum der Rückgabe. Beachten Sie bitte, dass Sie das Risiko für den Postweg tragen! Wir empfehlen daher den Versand als Paket mit entsprechender Versicherung.

Bei Verlust oder Beschädigung entliehener Bücher sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet. Sie erhalten in der Leihstelle der ULB-Zentralbibliothek ein Formular zur Verlust-/Schadensmeldung, mit dem Sie erklären können, dass Sie Ersatz leisten. Damit ersparen Sie sich das Mahnverfahren und eine mögliche Sperrung der Ausleihberechtigung.

Mehr zu den Ausleihkonditionen und zur Rückgabe entliehener Medien