Leopold König (Bonn)

Betreuer: Prof. Schmoeckel


Titel der Dissertation:

Die Freiheit von Wissenschaft, Lehre und Forschung – Zur Entstehung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit


Kurzbeschreibung:

Diese Abhandlung untersucht rechtshistorische und rechtsphilosophische Motive zur Entstehung von Grundrechten, veranschaulicht anhand des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit. Dabei soll epochenübergreifend gezeigt werden, wie sich die rechtliche Absicherung von wissenschaftlichen Freiheitsrechten vom Mittelalter bis zur ersten verfassungsrechtlichen Verankerung in § 152 der Frankfurter Reichsverfassung vom 28. März 1849 („Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei“) entwickelte und welches Rechtsverständnis diesen wissenschaftlichen Freiheitsrechten jeweils zugrunde lag. Ausgangspunkt der Untersuchung ist das Aufblühen der Wissenschaft im Hochmittelalter und die Entstehung der mittelalterlichen Universitäten. Hierbei wird näher auf die verschiedenen Privilegien und Rechte eingegangen und das mittelalterliche Rechtssystem und Rechtsverständnis eingehender beleuchtet. Insbesondere wird untersucht, ob das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit in der mittelalterlichen libertas scolastica ihren Anfang nahm. In einem weiteren Abschnitt werden mit Blick auf die Wissenschaftsfreiheit anhand ausgewählter Motive der Wandel vom standesrechtlichen Freiheitsprivileg hin zur Forderung nach subjektiven Freiheitsrechten nachvollzogen. Vor allem die Veränderung der wissenschaftlichen Methode, die Einflüsse der Reformation, die Forderung nach Disputierfreiheit und der frühaufklärerische Begriff der libertas philosophandi werden dabei eingehend untersucht. Im letzten Abschnitt wird nachgezeichnet, wie die Freiheit der Wissenschaft eine grundrechtliche Verankerung fand und weshalb hierbei von einem genuin deutschen Grundrecht zu sprechen ist.