Beantragen eines Zertifikats für einen funktionsbezogenen PGP-Schlüssel

Stand: 12.10.2011

OpenPGP-Schlüssel werden nur noch bis Ende 2011 zertifiziert.

Die Beantragung funktioniert genau so wie das Beantragen eines Zertifikats für einen persönlichen PGP-Schlüssel, mit folgenden Unterschieden:

  • Mindestens eine Nutzerkennung muss die Funktion (das Amt, die Gruppe, ...) so exakt wie möglich angeben. Dabei muss es sich um eine Funktion aus dem Bereich der Universität oder des Universitätsklinikums Münster handeln. Auch hier müssen Umlaute als ae oe ue ss geschrieben werden. Bei der E-Mail-Adresse muss es sich um eine gültige Adresse aus den Bereichen uni-muenster.de, ukmuenster.de oder wwu.de handeln.

  • Von Ihnen wird ein Nachweis verlangt, dass Sie befugt sind, die zu zertifizierende Funktion auszuüben bzw. ein Zertifikat für diese Funktion zu beantragen. Bitte sprechen Sie vorab mit der WWUCA ab, welche Form des Nachweises benötigt wird.


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