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Arbeits- und Umweltschutz


Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit überprüften im Rahmen regelmäßiger Begehungen und anlässlich eingegangener Meldungen von Sicherheitsmängeln zahlreiche Arbeitsplätze in allen Bereichen der Universität und informierten die Verantwortlichen und Beschäftigten über geeignete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.

Neben der Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Koordination der Ausbildung von Ersthelfern und lokalen Brandschutzbeauftragten sowie der Unterweisung von Auszubildenden war ein Aufgabenschwerpunkt die Information neu berufener Professorinnen/Professoren sowie die Unterstützung beim Aufbau und der Dokumentation der dezentralen Arbeitsschutzorganisation.

Bis zum Jahresende wurden 109 Unfälle von Studierenden und 80 Unfälle von Bediensteten gemeldet.

Unfallmeldungen von Studierenden und Bediensteten

Jahr Studierende Bedienstete Summe
Arbeits-
unfälle
Wege-
unfälle
Sport-
unfälle
Summe Arbeits-
unfälle
Wege-
unfälle
Sport-
unfälle
Summe
1990 21 94 51 166 30 31 2 63 229
1991 19 122 50 191 45 34 4 83 274
1992 24 124 41 189 42 38 1 81 270
1993 21 100 61 182 49 28 1 78 260
1994 26 124 53 203 26 26 4 56 259
1995 18 105 58 181 48 46 2 96 277
1996 22 91 58 171 43 51 2 96 267
1997 16 100 43 159 41 28 8 77 236
1998 13 105 50 167 32 44 2 78 246
1999 20 99 52 171 42 30 3 75 246
2000 16 69 67 152 29 46 3 78 230
2001 15 73 47 135 32 40 2 74 209
2002 13 86 39 138 38 53 4 95 233
2003 20 85 49 154 37 32 0 69 223
2004 24 43 48 115 44 40 2 86 201
2005 27 30 50 107 30 37 0 67 174
2006* 20 39 50 109 37 42 1 80 189
*) vorläufige Daten

Der zentrale Beauftragte für die Biologische Sicherheit und Tierschutz konnte die Kooperation zwischen den beteiligten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, den Aufsichtsbehörden und der Universitätsleitung als Betreiber der gentechnischen Forschungslabore weiter verbessern. Mit geeigneten Maßnahmen wurden das Aufzeichnungsverfahren vereinfacht und die Bearbeitungszeit von Anzeigen und Genehmigungsanträgen erheblich verkürzt.

Bei der Umsetzung der Biostoffverordnung konnte durch Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen für den Bereich der nicht gezielten Tätigkeiten die Sachkunde der Beschäftigten deutlich verbessert werden.

In einer einwöchigen Fortbildungsveranstaltung wurden den Studierenden im Masterstudiengang am FB Biologie Grundkenntnisse im Arbeitsschutz, in der Laborsicherheit, im Brandschutz und in der Sonderabfallentsorgung sowie die Sachkunde nach §15 GenTSV vermittelt.

Als neuen Tätigkeitsbereich hat der zentrale Beauftragte für die Biologische Sicherheit die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes übernommen und die beteiligten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen beraten und bei der Antragstellung sowie bei der Laboreinrichtung unterstützt. In diesem Zusammenhang koordinierte er auch die Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtbehörde.

Mit der Feuerwehr wurden wieder zahlreiche Brandschauen im Universitätsbereich durchgeführt. Neben der Beratung universitärer Einrichtung in Fragen des organisatorischen und technischen Brandschutzes gab es Brandschutzunterweisungen für die Beschäftigten mit Löschübungen am mobilen Löschtrainer. In mehreren Universitätsgebäuden wurden Räumungsübungen durchgeführt und notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Alarmierung in die Wege geleitet. Zwei weitere Fachkräfte für Arbeitssicherheit nahmen an einer Grundausbildung zum Brandschutzbeauftragten teil.

Für den Einsatz von Fremdfirmen und betriebstechnischem Personal wurde im Verlauf des Jahres der Begleitschein eingeführt und die Auftragsverfahren der Betriebstechnik und des Baubereichs entsprechend geändert.

Für die naturwissenschaftlich arbeitenden Einrichtungen wurden aus Zentralmitteln sicherheitsrelevante Beschaffungen sowie Wartungs- und Prüfaufträge in Höhe von ca. 70.000 € veranlasst. Die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und Schutzkleidung erforderte einen Betrag von ca. 88.000 €.

Vom zentralen Gefahrstofflabor der Universität wurden insgesamt 12 Raumluft-, 95 Kühlschmierstoff-, 2 Altöl-, 62 Abwasser- und 32 Trinkwasseruntersuchungen durchgeführt.

Der Gefahrgutbeauftragte der Universität überwachte 13 Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit dem Transport gefährlicher Güter. Zudem wurden 5 beauftragte Personen und 2 Fahrzeugführer in den für sie maßgebenden Gefahrgutvorschriften geschult. Das Gefahrgutbeförderungsaufkommen betrug ca. 550 t.

Der Betriebsbeauftragte für Abfall beteiligte sich erstmalig an der Ausbildung von Studierenden und hielt einen Vortrag zum Thema "Entsorgung gefährlicher Laborabfälle". Etwa 60 Studierende nahmen an der Veranstaltung teil.

Die Entsorgung von Sonderabfällen aller Art (ohne radioaktive Abfälle) erforderte bei einer Gesamttonnage von 93,4 t Kosten in Höhe von ca. 84,7 T€.

Für die Entsorgung radioaktiver Abfälle waren 38 Behälter mit einem Gesamtvolumen von ca. 2800 l erforderlich. Die Gesamtkosten betrugen 34,7 T€.

Mengen- und Kostenentwicklung für Sonder- und radioaktive Abfälle 1995 - 2006

Jahr Sonderabfall Radioaktive Abfälle
Mengen
(t)
Kosten
(Euro)
Mengen
(t)
Kosten
(Euro)
1995 792     124.244     3.882     45.906    
1996 1.075     100.622     1.890     37.836    
1997 1.802     101.747     4.500     58.663    
1998 1.265     94.589     3.593     46.016    
1999 2.496     139.071     3.035     34.768    
2000 1.362     62.378     1.560     29.655    
2001 1.893     85.386     2.900     35.279    
2002 1.604     104.458     465     6.294    
2003 1.686     94.215     3.196     55.718    
2004 1.841     93.600     1.914     24.490    
2005 65     77.701     3.133     46.107    
2006 93     84.074     2.825     34.684