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Kosten- und Leistungsrechnung

 

Verselbständigung der Hochschulen, Globalhaushalt und Zukunftspakt - diese hochschulpolitischen Themen beschäftigten im Berichtsjahr nicht nur die Universität allgemein, sondern auch die Kosten- und Leistungsrechnung. Sie hat dabei die Anforderungen sowohl der externen Rechenschaftslegung und Nachweispflicht als auch der internen Planung und Steuerung zu erfüllen.

Im Zukunftspakt, den die Hochschulen mit dem Land im Sommer 2006 geschlossen haben, und der den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis 2010 geben soll, wird die landesseitige Bedeutung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) als wettbewerbliches Instrument nochmals ausdrücklich festgehalten. Zu den darin vereinbarten Leistungen der Hochschulen zählt, dass sie sich verpflichten, "die Kosten- und Leistungsrechnung zu einem ganzheitlichen Finanzcontrolling einschließlich Berichtswesen und Kennzahlensteuerung auszubauen, so dass auch hochschulübergreifende Vergleiche möglich sind". Die Universität kommt dieser Verpflichtung zu einer externen Rechenschaftslegung seit 2002 im Rahmen der jährlichen Berichtserstellung zu Kennzahlen aus der KLR nach. Das Land vergleicht bislang sehr unspezifisch auf Fächergruppenebene. Intern orientiert sich die Universität bei ihren Kennzahlenvergleichen auf der Ebene der Lehreinheiten, um den Fächern differenziertere Informationen zu ihrer landesweiten Positionierung geben zu können.

Nicht nur das Land als größter Geldgeber stellt genaue Anforderungen an den Nachweis einer effizienten Verwendung der Gelder. Zunehmend verlangen auch öffentliche Drittmittelgeber einen konkretisierten Ausweis so genannter Overheadkosten. So werden im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm die bislang pauschalierten Verwaltungskostenzuschläge nach einer Übergangszeit durch ein auf Vollkostenrechnung basiertes Verfahren abgelöst. Auch die DFG plant ein solches Verfahren, um bei neu bewilligten Projekten einen Teil der Verwaltungskosten mit zu finanzieren. Die Hochschulen des Landes arbeiten an einem Vorschlag, diese Zusatzkosten auf Basis der Landesvorgaben für die KLR einheitlich zu bewerten.

Diese externen Entwicklungen, die einhergehen mit der größer werdenden finanziellen Autonomie der Hochschulen durch die 2006 eingeführten Globalhaushalte, verbinden sich mit den internen Anforderungen an die KLR, verbesserte Möglichkeiten der Finanz- und Investitionsplanung zu schaffen. Der Schwerpunkt der Kosten- und Leistungsrechnung im Berichtsjahr 2006 lag daher auf ihrer Weiterentwicklung zu einem internen Informations- und Planungsinstrument. Dazu sind in ausgewählten Servicebereichen erste Verwaltungsprodukte definiert worden, über die künftig Preise für Dienstleistungen gegenüber Dritten und für interne Dienstleistungen ermittelt werden sollen. Die im Rahmen einer Arbeitsgruppe angestellten konzeptionellen Überlegungen hierzu konnten weitgehend abgeschlossen und mit ihrer Umsetzung begonnen werden.

Im Zusammenhang mit der Verselbständigung der Universität und dem damit verbundenen stärker unternehmerisch orientierten Verwaltungshandeln ist auch die Umstellung des gesamten Rechnungswesens zu sehen. Die KLR stellt für dieses Rechnungswesen einen wichtigen Baustein dar und unterstützt die mittelfristig geplante Einführung der kaufmännischen Buchführung. Dazu gehört es u. a., die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung zu schaffen. Im Berichtsjahr konnten nach längerer Vorbereitungszeit mit der Integration der technischen Systeme wichtige Arbeiten abgeschlossen werden.