Frauenförderung und Gleichstellungspolitik
Durch unterschiedliche Maßnahmen wird Frauenförderung an der Universität Münster
als wichtiges Kriterium für Hochschulentwicklung anerkannt. Die Gleichstellungspolitik an der
Universität Münster hat durch die Umsetzung des neuen Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
im Berichtsjahr wichtige Veränderungen erfahren.
Einzelne Maßnahmen des LGG sind besonders hervorzuheben, da sie im Hinblick auf die
Berücksichtigung frauenspezifischer Belange an der Universität Münster wesentliche
Veränderungen im Jahr 2000 notwendig gemacht haben. Das LGG enthält in § 5a die
Verpflichtung, für die Fachbereiche, die Verwaltung, die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und die
zentralen Betriebseinheiten Frauenförderpläne zu erstellen. Die Umsetzung des neuen
Landesgleichstellungsgesetzes erfolgte im Berichtsjahr: Nach arbeitsintensiven Vorarbeiten und Beratungen auf
Fachbereichs- und Rektoratsebene wurden in der Senatssitzung am 20. Dezember für alle vierzehn
Fachbereiche, die Verwaltung der Universität, die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und die
zentralen Betriebseinheiten Frauenförderpläne verabschiedet. Frauenförderpläne sind ein
wesentliches Mittel zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Die
Gleichstellungsbeauftragte hat die Fachbereiche und die Universitätsverwaltung bei Fragen zur Umsetzung
des LGG beraten und unterstützt.
Bei der Erstellung dieser Pläne haben sich die Fachbereiche, die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen
und die zentralen Betriebseinheiten der Universität mit der konkreten Situation (Ist-Analyse) auseinander
gesetzt, Zielvorgaben bezogen auf den Anteil von Frauen bei Einstellungen, Beförderungen und
Höhergruppierungen formuliert sowie personelle, organisatorische und fortbildende Maßnahmen
erarbeitet, um diese Ziele zu erreichen. Für die Universität Münster bedeutet dies konkret, dass
alle Fachbereiche jeweils einen Frauenförderplan erstellt haben, der ausgehend von der Status-quo-Analyse
(zum Stichtag 1. April 2000) entsprechende Zielvorgaben formuliert. Die jeweiligen
Frauenförderpläne enthalten konkrete Zielvorstellungen über den Anteil von Frauen bei
Einstellungen und Beförderungen und umfassen alle personellen, organisatorischen und fortbildenden
Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung. Die jeweiligen Maßnahmenkataloge umfassen insbesondere
Verbesserung des Personalauswahlverfahrens, Fortbildungsmaßnahmen, familienfreundliche Arbeitszeiten
und Teilzeitarbeit sowie zum Beispiel Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Als Grundlage für alle vorliegenden Frauenförderpläne gilt der Frauenförderrahmenplan
(vom 2. April 1997) der Universität Münster, der durch die Bestimmungen des LGG lediglich
in einigen wenigen Punkten konkretisiert (z.B. Möglichkeit der Teilzeitarbeit) und erweitert (z. B.
leistungsorientierte Mittelverteilung) werden muss. Der Rahmenplan enthält bereits konkrete
Zielvorstellungen, welche die Universität Münster im Rahmen ihrer rechtlichen und finanziellen
Möglichkeiten zur Frauenförderung und der Gleichberechtigung von Frauen und Männern an
der Hochschule verwirklicht. Der Frauenförderrahmenplan regelt unter anderem die Stellenausschreibungen,
Einstellungen und Höhergruppierungen und die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (früher:
Frauenbeauftragte). Ebenfalls enthält der Rahmenplan bereits allgemeine Zielvorstellungen zu den Fort- und
Weiterbildungsangeboten für Frauen und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
In allen Frauenförderplänen findet sich ein entsprechender Hinweis über die notwendige
Fortschreibung der Frauenförderpläne und Datenerhebung sowie zur Erfolgskontrolle. Sowohl die
Fachbereiche als auch die Verwaltung und die zentralen Einrichtungen der Universität dokumentieren
zukünftig in einem jährlichen Bericht die Umsetzung des Frauenförderplanes in ihrem
Verantwortungsbereich. Bei Abweichungen sind sowohl Gründe zu benennen als auch eine Verbesserung
durch ergänzende oder neu zu entwickelnde Maßnahmen vorzunehmen. In den
Frauenförderplänen der Fachbereiche finden die beratende Funktion der Gleichstellungsbeauftragten
des Fachbereichs (früher: Fachbereichsfrauenbeauftragte) und die damit verbundenen Informationen jeweils
explizit Erwähnung. Zurzeit gibt es mit Ausnahme des Fachbereichs 4 in insgesamt dreizehn
Fachbereichen Gleichstellungsbeauftragte und Vertreterinnen.
Relativ neu ist die Idee, moderne Ansätze der Hochschulreform mit den neuen Ansätzen der
Gleichstellungspolitik zu verbinden. Werden diese beiden Bereiche zusammen gebracht, kann
Gleichstellungspolitik an der Universität Münster als Teil eines umfassenden
Qualitätsmanagements verstanden werden. Ein weiteres wichtiges Steuerungsinstrument im
Hochschulbereich welches das LGG neben den Frauenförderplänen
vorsieht ist die Kopplung der leistungsorientierten Mittelvergabe an Fortschritte bei der
Frauenförderung. Fortschritte sind insbesondere am Umfang der Teilhabe von Frauen an innovativen
Entwicklungen und Projekten, am Anteil der Frauen bei den wissenschaftlich Beschäftigten und Professuren
und am Abbau der Unterrepräsentanz von Studentinnen in natur-, ingenieurwissenschaftlichen und
medizinischen Studiengängen zu messen. Wie diese Verknüpfung der Mittelvergabe und
Frauenförderung konkret an der Universität Münster aussehen kann, wird zu Beginn des Jahres
2001 zu beraten sein.
Im Berichtsjahr erfolgten neben der Umsetzung des LGG auch wichtige Erweiterungen für das Amt der
Gleichstellungsbeauftragten.. Mit Satzung vom 1. September 2000 wurde § 23 des
Hochschulgesetzes vorab in der Universitätsverfassung umgesetzt. Danach lautet Art. 41a
Abs. 1 Satz 3: „Die Gleichstellungsbeauftragte kann an den Sitzungen des Senats, des Rektorats, der
Fachbereichsräte, der Berufungskommissionen, des Klinischen Vorstands und anderer Gremien mit Antrags-
und Rederecht teilnehmen; sie ist wie ein Mitglied zu laden und zu informieren“. Durch die Teilnahme an den
Rektoratssitzungen erfolgt eine konstruktive Einbeziehung in die Struktur- und Planungsprozesse an der
Universität Münster. Daraus resultiert eine intensive Zusammenarbeit mit dem Rektorat.
Die vielfältigen Arbeiten des Büros der Gleichstellungsbeauftragten wurden in 2000 fortgesetzt. Dazu
gehören unter anderem die Begleitung von Berufungsverfahren, Stipendienberatung, die Herausgabe von
Informationsbroschüren, Beratung bei Problemen am Arbeitsplatz, Organisation von Veranstaltungen und
Vernetzung mit Frauenförderprojekten und Gleichstellungseinrichtungen (uni-intern und uni-extern).
Maßnahmen und Initiativen zur Frauenförderung an der Universität Münster werden nicht
nur unter dem Aspekt der Chancengleichheit, sondern insbesondere auch unter dem Aspekt der optimalen
Erschließung und Förderung hochqualifizierten Personals gesehen.
Dr. Marianne Ravenstein
Gleichstellungsbeauftragte der Universität Münster |