Westfälische Wilhelms-Universität Münster
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Erklärung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
zu Maßnahmen der Universität während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft

 

Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster, in dem Bewusstsein,

  • dass auch durch Organe der Universität in den Jahren der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zwischen 1933 und 1945 im Namen der Universität aus politischen und rassischen Gründen oder Motiven an Mitgliedern und Angehörigen der Universität Unrecht begangen worden ist, indem

    • Doktorgrade entzogen,
    • Relegationen von Studierenden vorgenommen und
    • Verfolgungen, die zu Entlassungen, Vertreibungen oder Gefährdungen von Leib und Leben geführt haben, eingeleitet worden sind;

  • dass eine Korrektur des begangenen Unrechts heute nicht mehr möglich ist und dass sich die Universität deshalb von der eigenen Schuld nicht durch einen einmaligen Akt befreien kann und

  • dass die Aufklärung dieser Vorgänge, die Auseinandersetzung mit ihnen und die Übernahme der Verantwortung für das von ihr verübte Unrecht von der Universität mehr als ein halbes Jahrhundert versäumt worden ist,

stellt folgendes fest:

Diese Akte der politischen Verfolgung verletzen die Menschenrechte. Sie sind willkürlich, menschenverachtend und einer Universität unwürdig. Sie widersprechen zutiefst den humanistischen Idealen, denen sich die Westfälische Wilhelms-Universität Münster verpflichtet fühlt. Die Universität hat sich an den Opfern dieser Willkürmaßnahmen mitschuldig gemacht und bekennt sich voller Scham zu ihrer Verantwortung.

Die Universität erklärt dementsprechend:

Die in den Jahren 1933 bis 1945 durch Akte der politischen Willkür erfolgten Entziehungen von Doktorgraden sowie die Relegationen von Studierenden und die Erteilung von Verweisen sind nichtig. In diesen und in den Fällen der Verfolgungen sieht die Universität es als ihre Aufgabe an, die individuellen Fälle aufzuklären und in jedem Einzelfall darauf hinzuwirken, dass das Recht wiederhergestellt wird.

Die Universität stellt fest, dass die in den Jahren 1933 bis 1945 aus "rassischen" und politischen Gründen erfolgten Entlassungen von folgenden Mitgliedern und Angehörigen der Universität nichtig sind:

Dr. Karl Adler
Dr. Konrad Ameln
Prof. Dr. Heinrich Behnke
Prof. Dr. Friedrich Werner Bruck
Dr. Walter Erman
Prof. Dr. Hermann Freund
Bibliotheksrat Dr. Günther Goldschmidt
Prof. Dr. Richard-Hellmuth Goldschmidt
Ref. Ernst Goose
Prof. Dr. Emil Hannig
Prof. Dr. Alfred Heilbronn
Prof. Dr. Heinrich Herzog
Dr. Ernst Isay
Prof. Dr. Ernst Jacobi
Prof. Dr. Otto Janssen
Prof. Dr. Karl Lehmann-Hartleben
Prof. Dr. Eugen Lerch
Prof. Dr. Friedrich Münzer
Prof. Dr. Otto Piper
Pflegerin Rosa Salomon
Dr. Friedrich Sartorius
Prof. Dr. Josef Schmidlin
Prof. Dr. Otto Schmitz
Prof. Dr. Georg Schreiber
Dr. Balduin Schwarz
Prof. Dr. Wilhelm Stählin
Dr. Georg Stefansky
Prof. Dr. Walter Stempell
Dr. Benno Strauß
Prof. Dr. Aurel von Szily
Prof. Dr. Leopold von Ubisch
Prof. Dr. Hans-Emil Weber
Prof. Dr. Heinrich Weber
Prof. Dr. Richard Woldt

In der Gruppe der Studierenden sind zwei Fälle politisch motivierter Maßnahmen namentlich bekannt. Es handelt sich um stud. phil. Otto Zielke, der aus der Universität ausgeschlossen wurde, und um stud. rer.-nat. Bernhard Rühlander, der einen Verweis erhielt. Darüber hinaus wurden im Jahr 1935 zehn der damals 3.662 in Münster immatrikulierten Studierenden wegen "nichtarischer Abstammung" aus der Universität ausgeschlossen. Die Namen der Betroffenen sind bisher nicht bekannt. Das Rektorat ist darum bemüht, die fehlenden Namen noch zu ermitteln.

Diese Erklärung gilt auch für die Fälle, die zukünftig aufgedeckt und bekannt werden.



Beschlüsse des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
in den Sitzungen am 12. Juli 2000 und 22. November 2000.