Photonik und Magnonik

Allgemeine Voraussetzungen:

Voraussetzung für die Wahl des Faches "Photonik und Magnonik" als Wahlpflichtfach ist die Teilnahme an einschlägigen Lehrveranstaltungen im Umfang von 14-18 LP.

Im Einzelnen bestehen die folgenden Regelungen:

Aus folgenden Lehrveranstaltungen müssen Vorlesungen im Umfang von mindestens 4 SWS, Übungen im Umfang von mindestens 1 SWS, ein Seminar (2 SWS) und Experimentelle Übungen (3 SWS) belegt werden:

Die Lehrveranstaltungen zum Modul Photonik und Magnonik finden Sie hier:

LSF/QISPOS-Portal -> Physik -> Master -> Physikalische Vertiefungen I und II -> Photonik und Magnonik

Fachvertreter:

Das Fach "Photonik und Magnonik" wird zur Zeit von den folgenden Damen und Herren vertreten:

Alle Fachvertreter bieten Hauptpraktika an, vergeben Masterarbeiten, nehmen Prüfungen ab und führen eine Studienberatung durch.

Prüfungsstoff: Der Prüfungsstoff wird im Rahmen der Prüfungsordnung durch Absprache mit dem Prüfer festgelegt. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen frühzeitig von einem potentiellen Prüfer beraten zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn das Fach als Wahlpflichtfach I gewählt werden soll.