Nichtlineare Physik

Nichtlinearitäten gehören zu den wichtigsten fundamentalen Phänomenen in der Natur, da sie für die gesamten Naturwissenschaften und die Mathematik, aber auch für zahlreiche aktuelle Anwendungsfelder in Informations- und Nanotechnologie, Materialwissenschaften, Biologie und Medizin von außerordentlicher Bedeutung ist. Unter dem Begriff "Nonlinear Science" gehören sie zu den wegweisenden Querschnittthemen der Naturwissenschaften mit starker Ausstrahlung auf andere Bereiche. Insbesondere Fragestellungen der Entstehung, der Analyse oder der Steuerung und Kontrolle nichtlinearer Phänomene stehen im Vordergrund dieses spannenden und interdisziplinären Themengebietes.

Daher ist die Nichtlineare Physik eines von vier Forschungsschwerpunkten am Fachbereich Physik und Wahlpflichtfach in verschiedenen Instituten des Fachbereichs. Das Wahlpflichtfach zeichnet sich insbesondere durch sowohl theoretisch als auch experimentell ausgerichtete Komponenten aus und wird hauptsächlich von Hochschullehrern des Instituts für Angewandte Physik und des Instituts für Theoretische Physik durchgeführt.

Allgemeine Voraussetzungen:

Voraussetzung für die Wahl des Faches "Nichtlineare Physik" als Wahlpflichtfach ist die Teilnahme an einschlägigen Lehrveranstaltungen im Umfang von 14-18 LP.

Im Einzelnen bestehen die folgenden Regelungen:

Aus folgenden Lehrveranstaltungen müssen Vorlesungen im Umfang von mindestens 4 SWS, Übungen im Umfang von mindestens 1 SWS, ein Seminar (2 SWS) und Experimentelle Übungen  (3 SWS) belegt werden:

Lehrveranstaltungen zum Modul Nichtlineare Physik (HISLSF)

Fachvertreter:

Die "Nichtlineare Physik" wird zur Zeit von den folgenden Damen und Herren vertreten:

Alle Fachvertreter bieten Hauptpraktika bzw. Theoretika an, vergeben Master- und Diplomarbeiten, nehmen Prüfungen ab und führen eine Studienberatung durch. Das Institut für Angewandte Physik bietet darüber hinaus eine zentrale Studienberatung für seinen Bereich an; sie wird z. Z. durch C.Denz wahrgenommen.

Prüfungsstoff: Der Prüfungsstoff wird im Rahmen der Prüfungsordnung durch Absprache mit dem Prüfer festgelegt. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen frühzeitig von einem potentiellen Prüfer beraten zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn das Fach als Wahlpflichtfach I gewählt werden soll.