Dr. Stefan Eckhard und Dr. Beatrix Laukemper-Isermann habilitiert

Gleich zweimal Grund zur Freude gab es am 27. Juni: Dr. Stefan Eckhard und Dr. Beatrix Laukemper-Isermann wurden an unserer Fakultät habilitiert.
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Dr. Stefan Eckhard hat im Rahmen des Habilitationsverfahrens durch die Habilitationsschrift mit dem Titel „ZEICHEN UND GEIST. Eine semiotisch-exegetische Untersuchung zum Geistbegriff im Markusevangelium“ sowie durch seinen Vortrag „Der Kampf um den Glauben. Das Agon-Motiv im Neuen Testament“ seine besonderen Fähigkeiten zu selbständiger Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Neuen Testaments nachgewiesen und wurde damit habilitiert. Gutachter waren Prof. Dr. Wilfried Eisele, Prof. Dr. Dr. habil Klaus Müller und Prof. Dr. Rainer Schwindt (Koblenz-Landau). Dekanin Prof.in Dr. Judith Könemann überreichte Eckhard die Habilitationsurkunde und verlieh ihm die venia legendi für das Fach Exegese des Neuen Testaments.

Dr. Stefan Eckhard schrieb 2009 seine Dissertation an der Theologischen Fakultät in Trier zum Thema „Die Rechtfertigungslehre aus der Perspektive der Apostelgeschichte. Untersuchungen zur Rezeption eines paulinischen Deutungsmusters“ und war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Zeit-und Religionsgeschichte des Neuen Testaments unserer Fakultät unter der Leitung von Prof. Dr. Wilfried Eisele. Gemeinsam mit Eisele wechselte Eckhard zum 1. April 2017 an den Lehrstuhl für Neues Testament der Eberhard Karls Universität nach Tübingen.

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Auf dem Gebiet Kirchenrecht hat Dr. Beatrix Laukemper-Isermann mit ihren Arbeiten im Rahmen eines kumulativen Habilitationsprojekts und durch ihren Vortrag zum Thema: „Aktuelle tauf- und gliedschaftsrechtliche Fragen am Beispiel von Muslimen und katholischen Ostchristen“ ihre besonderen Fähigkeiten zu selbständiger Forschung und Lehre nachgewiesen und wurde damit ebenfalls habilitiert. Gutachter der Arbeiten waren Prof. Dr. Thomas Schüller und apl. Prof. Dr. Peter Platen. Die Dekanin überreichte Laukemper-Isermann die Urkunde über die Habilitation und verlieh ihr die venia legendi für das Fach Kanonisches Recht.

Dr. Beatrix Laukemper-Isermann schrieb ihre Dissertation an unserer Fakultät zum Thema: „Die Heilsnotwendigkeit der Taufe und das kanonische Taufrecht“ und erwarb 1994 ihr Lizentiat im Kanonischen Recht mit der Arbeit: „Teilhabe der Laien an der "potestas regiminis" - Kann bischöfliche Leitungsgewalt an Laien delegiert werden?“. Bischof Dr. Reinhard Lettmann ernannte sie daraufhin zur Diözesanrichterin. Seit nunmehr 25 Jahren ist sie in der Abteilung Kirchenrecht im Generalvikariat des Bistums Münster tätig sowie seit einigen Jahren selbst Lehrende des Lizentiat-Studienganges Kanonisches Recht.

Die Katholisch-Theologische Fakultät gratuliert der neu ernannten Privatdozentin und dem neu ernannten Privatdozenten sehr herzlich!