Klaus Lüdicke zum 80. Geburtstag

Prof. em. Dr. iur. can. Klaus Lüdicke wurde 1984 zum Professor für Kirchenrecht und Geschichte des Kirchenrechts am Institut für Kanonisches Recht ernannt. Insgesamt lehrte er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2008 25 Jahre an der Katholisch-Theologischen Fakultät Münster. Der Kirchenrechtler, Jurist und Theologe war zugleich Direktor des Instituts für Kanonisches Recht (IKR). Auch im Anschluss an seine Emeritierung war Lüdicke bis 2014 am IKR lehrend tätig und blieb Mitarbeiter des kirchlichen Gerichts der Diözese Münster, wo er seit 1971 zuerst nebenamtlich, später hauptamtlich zunächst als Ehebandverteidiger und ab 1975 als Richter tätig war.

Lüdicke wurde in Bad Warmbrunn in Schlesien geboren. Er studierte in Münster Theologie und Rechtswissenschaften  und erworb in München das Lizentiat sowie das Doktorat in Kanonischem Recht. 1983 wurde er in Graz mit seiner Habilitationsschrift: „Familienplanung und Ehewille. Der Ausschluß der Nachkommenschaft im nachkonziliaren kanonischen Eherecht“ habilitiert.

Lüdicke gehört zu den Hauptinitiatoren des zum Sommersemester 1992 eingerichteten Aufbaustudiengangs „Lizentiat im Kanonischen Recht“, den er maßgeblich entwickelt und mit einem  hohen Maß an Engagement vorangetrieben hat.  Dieses Engagement brachte er als Geschäftsführender Direktor der Vereinigten Seminare, in der  Mitwirkung an der Hochschulverfassung der Universität und als Rechtsbeistand der Dekane und wechselnden Fachbereichsräte sowie als Ombudsmann ein. Zudem übernahm er mit dem IKR die Koordination der Zusammenarbeit und die Pflege der „Datenbank Kanonisches Recht“, die zurzeit über 47.000 kirchenrechtliche Literaturangaben umfasst.

Lüdickes umfangreiche Bibliographie zeugt von der Expertise und dem Engagement des Kirchenrechtlers. Sein „Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici“ ist ein Standardwerk, das eine markante kanonistische Position im Geiste des II. Vaticanums repräsentiert. Genannt seien zwei seiner wichtigsten Veröffentlichungen: „Dignitas connubii. Die Eheprozessordnung der katholischen Kirche“ (Essen 2005) und „Die Nichtigerklärung der Ehe – Materielles Recht“ (Essen 2012), beide erschienen in der von ihm herausgegeben Reihe „Beihefte zum Münsterischen Kommentar“.