Die Masterarbeit können Sie in den Bildungswissenschaften schreiben - unabhängig davon, welches Lehramt und welche Fächer Sie studieren und in welchem Fach Sie Ihre Bachelorarbeit geschrieben haben.

Durch das Verfassen einer Masterarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, eine eingegrenzte wissenschaftliche Problem- bzw. Fragestellung aus den Bildungswissenschaften selbstständig und adäquat auf der Grundlage wissenschaftlicher Theorien und empirischer Erkenntnisse sowie unter Wahrung wissenschaftlicher Standards bearbeiten zu können. Zudem soll gezeigt werden, dass die entsprechenden Ergebnisse sachgemäß dargestellt, kritisch reflektiert und in den theoretischen Rahmen eingeordnet werden können.

  • Voraussetzung

    Sie müssen mindestens ein bildungswissenschaftliches Mastermodul - und zwar das, aus welchem Sie das Thema der Arbeit entwickeln - abgeschlossen haben, um die Masterarbeit anmelden zu können. Wer das Masterstudium vor dem WS 2018/2019 aufgenommen hat, muss zudem die Methodenausbildung zum Praxissemester absolviert haben.

  • Themensuche

    In den Bildungswissenschaften sollten Sie ein Thema nach eigenem Interesse wählen; eine Liste mit Themenvorschlägen existiert in der Regel nicht. Sie sollten somit zunächst überlegen, welcher Themenbereich Sie besonders interessiert und sich anschließend mit diesen Überlegungen (ein ausgearbeitetes Konzept ist nicht notwendig) an die potenziellen Prüfer*innen wenden. Die konkrete Fragestellung wird dann in der Regel gemeinsam mit den Betreuenden generiert. Da das Thema aus einem der im Master studierten Module entwickelt werden muss, erfahren Sie ggf. interessante Anknüpfungspunkte in den besuchten Lehrveranstaltungen. Auch das Praxissemester kann aufgrund der Erfahrungen und forschenden Grundhaltung eine Quelle der Inspiration sein.

  • Prüfer*innensuche

    Sie benötigen eine*n Erst- und eine*n Zweitbetreuer*in für Ihre Masterarbeit. In den Bildungswissenschaften gibt es keine Listen mit freien Betreuungskapazitäten; die Lehrenden organisieren ihre Betreuungskapazitäten jeweils selbst. Die Chance auf eine Betreuungszusage ist bei den Lehrenden, deren Veranstaltung man besucht hat, meist größer. Eine*n für Ihr Thema geeignete*r Prüfer*in könnten Sie aber auch über die jeweiligen Instituts- und Personenseiten sowie durch die Schlagwortsuche im Vorlesungsverzeichnis ausfindig machen. Eine Anfrage ausschließlich bezüglich möglicher Kapazitäten ist nicht zielführend und gewünscht; zudem ist es ratsam, die Sprechstunden der gewünschten Prüfer*innen für eine entsprechende Anfrage zu nutzen. Die jeweils aktuellen Prüfungsberechtigungen können Sie auf dieser Seite einsehen.

  • Anmeldung

    Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit kann entweder über das entsprechende Formular (Formulare & Bescheinigungen) eingereicht oder über den papierlosen Weg per E-Mail im Prüfungsamt I gestellt werden.

  • Bearbeitungszeit

    Bei einer studienbegleitenden Arbeit stehen Ihnen sechs Monate, ansonsten vier Monate Bearbeitungszeit zur Verfügung. Als studienbegleitend gilt die Arbeit dann, wenn in Ihrem gesamten Studium noch mindestens ein Modul absolviert bzw. abgeschlossen werden muss. Die Bearbeitungszeit beginnt mit der erfolgreichen Anmeldung im Prüfungsamt I (Unterschrift der*des Erstprüfenden).

  • Umfang

    Die Masterarbeit umfasst ca. 60 Seiten.

  • Abgabe

    Nachdem Sie Ihre Abschlussarbeit fertig gestellt haben, ist diese in gebundener Form (in Form einer Leimbindung) inklusive Plagiatserklärung in zweifacher Ausführung sowie in digitaler Form in kopierbarem Dateiformat auf CD im Prüfungsamt I einzureichen. Die Arbeiten werden dann ausschließlich durch das Prüfungsamt I an die Gutachter*innen gesendet.

  • Begutachtungszeit

    Die Prüfenden müssen Ihre Abschlussarbeit innerhalb von acht Wochen begutachten. Sobald beide Gutachten vorliegen, werden Sie schriftlich über die Bewertungen Ihrer Abschlussarbeit durch das Prüfungsamt I benachrichtigt.

Die Festlegung der Fragestellung, die konkrete Ausgestaltung Ihrer Arbeit und die formalen Vorgaben besprechen Sie direkt mit Ihrem*Ihrer Erstprüfer*in. Sollten Sie Fragen bis dahin haben – z. B. zur Prüfer*innensuche, Auslotung des eigenen Forschungsinteresses o.ä. – können Sie sich gerne an das Beratungsbüro wenden.

Zentrale Informationen und Dokumente zur Masterarbeit (z. B. Einreichung, Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente, Rechenbeispiele) finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts.