Konzept
© Book of Hours, use of Sarum, British Library Egerton MS 2781, f. 1v

Konstruktionen des Falschen. Fälschung und Fake im Mittelalter

Fälschungen zählen zu den klassischen Themen der Mediävistik. Für die historische Forschung bleibt es unerlässlich, die aus dem Mittelalter überlieferten schriftlichen und materiellen Zeugnisse mit strengem Blick auf ihre ‚Echtheit‘ zu prüfen. Das Bestreben, falsche Urkunden als solche zu entlarven, ja ganzen Fälscherwerkstätten rückwirkend das Handwerk zu legen, die Berichte der Historiographen unerbittlicher Kritik zu unterziehen, aber auch korrupte Überlieferungen textkritisch auszumerzen, hat nicht nur der historischen Erkenntnis unbezweifelbare Fortschritte beschert, sondern auch das Selbstverständnis des mediävistischen Betriebs profiliert. Sowohl in den Philologien als auch in der Geschichtswissenschaft war das Bemühen um den „Urtext“ ein wesentliches Motiv für die Etablierung einer fachwissenschaftlichen Methodik, ja bei der Ausdifferenzierung eigenständiger Fachdisziplinen überhaupt, ebenso wie das Bestreben, das „Original“ von der Kopie zu sondern, den Diskurs der Kunstgeschichte beflügelt hat.

Auf dem Symposium wollen wir eine andere Perspektivierung von Falschheit im Mittelalter vornehmen als die traditionelle Fälschungsforschung, indem zeitgenössische ‚Konstruktionen des Falschen‘ in den Blick genommen werden. Gefragt wird damit nicht nach Behauptungen, Texten oder Objekten, die aus heutiger Sicht falsch bzw. gefälscht sind, sondern danach, in welchen Kontexten und diskursiven Formationen ‚Falschheit‘ in den Kulturen des Mittelalters als solche konstruiert, ausgehandelt und kommuniziert wurde. Aus diesem Blickwinkel möchte das Symposium die Phänomene Falschheit, Fälschung und fake in interdisziplinärem Zugriff erforschen.

Wie Falschheit in ganz unterschiedlichen Feldern mittelalterlicher Gesellschaften ausgehandelt und ‚fabriziert‘ wurde, lässt sich nur in einer interdisziplinären Perspektive erforschen. Nach welchen Kriterien Fälschungen und Falschaussagen definiert und als solche zur Erscheinung gebracht werden, hängt von den spezifischen Diskursen und sozialen Kontexten ab, in denen Falschheit jeweils zugeschrieben und verhandelt wird. Welche spezifischen Formen von Falschheit überhaupt thematisiert und als relevant erachtet werden, kann in einem theologischen, rechtlichen, wirtschaftlichen oder ästhetischen Diskursrahmen jeweils unterschiedlich ausfallen.

Diese Vielfalt an Evidenzkriterien, an diskursiven Regeln und epistemischen Bedingungen, die sich im Laufe des Mittelalters wandelten sowie regionale Besonderheiten aufwiesen, muss durch das Zusammenwirken von Geschichts- und Literaturwissenschaft, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, Theologie, Philosophie, Rechtsgeschichte, Judaistik, Islamwissenschaft, Byzantinistik und aller weiteren mediävistischen Disziplinen untersucht werden.

Die Multiperspektivität unterschiedlicher Fächer ist für die Erforschung des Falschen unerlässlich – und dies in bester mittelalterlicher Tradition: Dass am Privilegium maius, jener aus fünf gefälschten Urkunden bestehenden Konstruktion von Sonderrechten für die Habsburger, die der falsche Erzherzog Rudolf IV. von Österreich im Jahr 1358/59 fabrizieren ließ, irgendetwas faul sein musste, war mit Petrarca bereits einem Zeitgenossen aufgefallen, der als Historiker, Dichter, Philosoph und Jurist in besonderem Maße für ‚Interdisziplinarität‘ im Mittelalter steht.

Systematisierung und Teilbereiche

Die Zuschreibung von Falschheit kann unterschiedliche Formen annehmen. Diese Formen hängen maßgeblich davon ab, welchen Trägern oder Medien die Eigenschaft, ‚falsch‘ zu sein, in den Diskursen des Mittelalters jeweils zugewiesen wird. Wir möchten in einer ersten Hinsicht grundsätzlich zwischen Attribuierungen in Bezug auf Propositionen und Narrative (ad verbum), Akteure und soziale Gruppen (ad personam) sowie Objekte und Artefakte (ad rem) unterscheiden. Wird in bestimmten Kontexten etwa der Wahrheitsanspruch kursierender Gerüchte, theologischer Lehren oder literarischer Erzählungen zurückgewiesen, so geraten in anderen Fällen bestimmte Akteure ins Visier des Vorwurfs, durch Heuchelei, Verstellung oder Täuschung einen ‚falschen Schein‘ zu kreieren, unter dem sie ihr wahres Sein verbergen.

Falschheitszuschreibungen gegenüber Dingen und Artefakten liegen hingegen vor, wenn materielle Objekte oder ganze Dokumente, wie Reliquien, Siegel, Münzen, Kunstwerke, Urkunden, Briefe oder religiöse Überlieferungen, als solche verdächtigt werden, Fälschungen zu sein.

In einer zweiten Hinsicht unterscheiden sich Falschheitszuschreibungen in Bezug auf ihren jeweiligen Geltungsanspruch. So kann sich die Deklaration ‚falsch‘ auf einen verfehlten Wahrheitsanspruch (‚unwahr‘), auf einen trügerischen Authentizitätsanspruch (‚unecht‘) oder auf einen verletzten normativen Geltungsanspruch (‚unrichtig‘ oder ‚ungültig‘) beziehen. Während Faktenaussagen oder religiöse Lehren hinsichtlich ihres Wahrheitsgehalts als falsch betrachtet werden, erfahren Urkunden, Reliquien oder soziale Rollen Zurückweisung in Bezug auf ihre Echtheit oder Authentizität. Ein Verhalten, das als Verletzung einer sozialen Norm erscheint, oder eine Textversion, die vom etablierten Standard abweicht, wird demgegenüber als unrichtig im Sinne einer unerwünschte Devianz betrachtet.

In Verbindung mit den drei Trägern der Zuschreibung (ad verbum, ad personam und ad rem) lassen sich die drei Geltungsansprüche des Falschen (unwahr, unecht und unrichtig) schließlich wiederum im Hinblick auf drei verschiedene Funktionen in den Blick nehmen, die derartige Attribuierungen von Falschheit jeweils erfüllen. Wir unterscheiden dabei zwischen Desambiguierung und Distinktion (1), Normierung und Ausschließung (2) sowie Legitimation und Delegitimation (3). Diese Funktionen bilden die ersten drei Teilbereiche unseres Symposiums. Ein vierter Bereich ist schließlich dem Thema Falschheit in der Forschungsgeschichte der Mediävistik gewidmet (4).

  • 1. Desambiguierung und Distinktion

    Auf einer basalen Ebene erfüllt die Zuschreibung von Falschheit die Funktion einer Vereindeutigung und Unterscheidung. Aussagen, Lehrsysteme, Erzählungen oder Objekte als falsch zu deklarieren, dient auf dieser grundsätzlichen Ebene dazu, die Grenze zwischen wahr und falsch zu bestimmten und epistemische Unsicherheiten einzuhegen. Philosophische und theologische Diskussionen in scholastischen Quaestiones zielen in diesem Sinne darauf ab, das Wahre vom Falschen durch Regeln zu sondern. Grundlegende Klärungen dieser Art begegnen jedoch in sehr verschiedenen Kontexten. Während vor Gericht im frühen Mittelalter noch mittels Reinigungseid, Gottesurteil oder gerichtlichem Zweikampf die „Wahrheit“ eines Sachverhalts ermittelt wurde, rekurrierte man seit dem Hochmittelalter zunehmend auf das Inquisitionsverfahren, in dem ein Richter von Amts wegen Beweistatsachen ermittelte, die geeignet waren, die Wahrheit oder Falschheit von Anschuldigungen festzustellen.

    Das Bedürfnis nach Vereindeutigung und Unterscheidung macht sich in mittelalterlichen Gesellschaften ebenso in Phasen einer gesteigerten Unsicherheitserfahrung bemerkbar, in denen unterschiedliche Meinungen oder Gerüchte zirkulierten, deren Wahrheitsgehalte den Zeitgenossen zweifelhaft erschienen. Chronisten oder andere zeitgenössische Beobachter waren in solchen Situationen häufig bemüht, bestimmte Behauptungen durch Rekurs auf verschiedene Mittel der Prüfung oder anhand von Plausibilitätsvermutungen als unglaubwürdig oder falsch zu deklarieren, um die bestehende Unsicherheit zu bewältigen. In der Literatur dient die Aufdeckung von Täuschungen oder die Entlarvung von Heuchlern dazu, Ambiguität zu reduzieren. Derartige Praktiken der Desambiguierung können auch in Form von Visualisierungen begegnen, die die Falschheit bestimmter Sachverhalte vor Augen stellen. 

    Mitunter führten diese Zuschreibungen von Falschheit bei den Zeitgenossen, die ihre Umwelt beobachteten, auch zu Reflexionen darüber, welche Gefahren von falschen Gerüchten ausgingen und wie mit kursierenden Falschmeldungen oder Lügen umzugehen sei. Dies konnte etwa in rhetorischen Traktaten oder in Beichthandbüchern, in theologischen oder juristischen Erörterungen über die ‚Lüge‘, aber ebenso in der Literatur des Mittelalters geschehen, in welcher die erfolgreiche Verbreitung sowie die Aufdeckung von Falschnachrichten mitunter dezidiert thematisiert oder satirisch verarbeitet wurden.

    Gleichzeitig trug die Literatur des Mittelalters in diesem Kontext entscheidend dazu bei, Kategorien und Begriffe zu etablieren, mit denen verschiedene Formen von Falschheit – wie Lüge, Betrug, Fälschung oder Dissimulation – differenziert werden konnten. Derartige Reflexionen über das Falsche erhielten in der Literatur besondere Dynamik, insofern sich die mittelalterliche Dichtungstheorie mit dem klassischen Vorwurf, die Fiktionen der Dichtung seien nichts als Lügen, auseinanderzusetzen hatte. In diesem Zusammenhang ist auch die mittelalterliche Rezeption der aristotelischen Unterscheidung von poesia und historia zu bedenken. 

    Daraus ergibt sich schließlich die Frage, inwiefern es bereits im Mittelalter Reflexionen über Bedingungen gab, unter denen zwischen „wahr“ und „falsch“ entschieden werden konnte. Zu untersuchen ist auch, wer Prüfungen und Verifikationen durchführen konnte und auf welchen Grundlagen diese basierten. Gefragt werden kann, ob es die Position von Beobachtern zweiter Ordnung gab, die solche Reflexionen „von außen“ anstellten und mittelalterliche Praktiken und Diskurse wahrnehmen und darüber reflektierten. Schließlich lässt sich auch die Frage stellen, ob bereits im Mittelalter über die Zulässigkeit und das Potential des Einsatzes technischer Hilfsmittel und Instrumente nachgedacht wurde, die Einfluss auf die Konstituierung „wahrer“ und „falscher“ Tatsachen gehabt haben könnten.

  • 2. Normierung und Ausschließung

    Indem bestimmte Artefakte, Textüberlieferungen, liturgische und künstlerische Techniken (etwa im Bereich der Musik, Dichtkunst oder Malerei), philosophische Lehrsätze, theologische Dogmen, ganze religiöse Strömungen oder soziale Praktiken (z.B. der Lebensführung oder des Regierens) als ‚falsch‘ betrachtet und objektiviert werden, realisieren Falschheitszuschreibungen die Funktion einer Normierung und Ausschließung. Ein spezifischer Fall sind Lehrverurteilungen des Mittelalters, die bestimmte Ansichten als unwahr aus dem Diskurs verbannen, der auf diese Weise eine Regulierung erfährt. Die Deklaration von Behauptungen oder Glaubenssätzen als heterodox dient gleichzeitig einer Normierung der jeweiligen Orthodoxie. Regulierungs- und (damit verbunden) Kanonisierungsprozesse finden jedoch ebenso statt, wenn bestimmte Textversionen, liturgische Praktiken, künstlerische Techniken und Stile oder soziale Verhaltensweisen als unrichtig bestimmt und damit aus dem jeweils normativ etablierten Kanon exkludiert werden. Normative Quellen, wie Fürstenspiegel, moraltheologische, dichtungstheoretische und musiktheoretische Traktate oder Vorschriften der (religiösen) Lebensführung lassen sich im Hinblick auf derartige Ausschlusspraktiken befragen.

    Die Prüfung des Wahrheitsgehaltes – verbunden mit der Aussonderung von falschem oder zweifelhaftem Material – spielte auch eine besondere Rolle bei der Konstituierung von Traditionsketten islamischer Überlieferungen über Aussprüche und Handlungen des Propheten oder von Prophetengenossen. Spezialisten für die Überprüfung von Ḥadīṯen bemühten sich darum, möglichst vertrauenswürdige, kurze Überlieferungsketten ausfindig zu machen, die den Wahrheitsgehalt des überlieferten Inhalts (als „gesunde“ Ḥadīṯe) gewährleisten sollten, die dann normative Geltung im Rahmen des islamischen Rechts beanspruchen konnten. Eine Strategie der Autorisierung bestand darin, vor- und außerislamisches Wissen bestimmten frühislamischen Überlieferern zuzuschreiben, um solches Wissen dann zu legitimieren und nutzbar zu machen. Der Ausschluss bestimmter, als falsch deklarierter Überlieferungen oder Inhalte ging auch dabei mit einer Normierung des Kanons einher.

  • 3. Legitimation und Delegitimation

    Die Zurückweisung der Geltungsansprüche von Behauptungen, Lehren, sozialen Rollen oder Artefakten, die damit jeweils als falsch deklariert werden, dient in verschiedenen Kontexten dazu, die Positionen gegnerischer Parteien zu delegitimieren oder die Rechtmäßigkeit von Herrschafts- und Besitzansprüchen, die auf der Echtheit bestimmter Dokumente oder Objekte basieren, in Abrede zu stellen. Falschheitszuschreibungen zum Zweck der (De)legitimation begegnen besonders in Konfliktkonstellationen, in denen die Zeitgenossen veranlasst wurden, über die Grenze zwischen Wahrheit und Lüge oder Echtheit und Fälschung zu streiten. So konnten die Zirkulation sowie der propagandistische Einsatz von ‚Gerüchten‘ mit offenen Konflikten um deren Wahrheitsgehalt einhergehen. In derartigen Kontroversen, in denen widerstreitende Geltungsansprüche aufeinanderprallten, waren die Konfliktparteien darum bemüht, die jeweils andere Position als falsch, lügnerisch oder irrtümlich auszuweisen. Die Wahrheits- und Authentizitätsansprüche von hagiographischen Erzählungen, Urkunden, Siegeln oder Reliquien wurden mitunter bestritten, um darauf beruhende Reklamationen von Besitz, Prestige, Herrschaft oder sozialem Rang als illegitim auszuweisen.

    Andere Fälle betreffen Zeiten politischer Krisen, in denen Thronprätendenten auftraten, die behaupteten, in ihnen sei ein seit langem abwesender oder gar verstorben geglaubter Herrscher zurückgekommen. Solche „falschen Herrscher“ wurden instrumentalisiert, um dynastische Machtansprüche zu erheben, wobei solche Prätendenten, deren Echtheit unter den Zeitgenossen mitunter heftig umstritten war, häufig gerade in Städten auftraten und dort in bestimmten sozialen Milieus auf Akzeptanz stießen. „Papstfabeln“ wiederum forderten herkömmliche Narrative über die Legitimation des Papstamtes heraus, indem über die Idoneität von Anwärtern, die Akzeptanz von Verhaltensweisen und die Bedingungen der Möglichkeit einer weiblichen Amtsnachfolge bzw. deren Verhinderung reflektiert wurde. Wie bei den „falschen Herrschern“ ging es hier darum, mit narrativen und rhetorischen Mitteln über die Legitimität von Ansprüchen zu verhandeln und zu streiten. Die zahlreichen Vorwürfe von Hypokrisie oder Betrug, die in religiösen, politischen oder ökonomischen Kontexten mittelalterlicher Gesellschaften erhoben und in der Literatur reflektiert wurden, zielen vielfach darauf ab, die falsche Fassade von Akteuren und Gruppen zu enttarnen, deren Handeln auf diese Weise als unrechtmäßig diffamiert wird. Konstruktionen von Falschheit zum Zweck der Delegitimation wurden im Mittelalter aber ebenso in und durch Bildmedien bewerkstelligt, wie etwa anhand der Darstellungen von Lügnern und Heuchlern oder in den Visualisierungen von Verrat und Betrug in Schandbildern greifbar wird. 

    Der Vorwurf der Fälschung normativer religiöser Quellen wurde im Mittelalter von verschiedener Seite erhoben. Nach islamischem Verständnis hatten Juden und Christen die ihnen offenbarten heiligen Schriften verfälscht; vor diesem Hintergrund erschien der Islam als Wiederherstellung des angeblichen ursprünglichen, reinen Monotheismus. Schon zuvor waren in antijüdischer christlicher Polemik Vorwürfe erhoben worden, die Juden hätten ihre heiligen Schriften (das christliche Alte Testament) gezielt verfälscht, um nicht die Messianität Jesu von Nazareth anerkennen zu müssen. Juden wehrten sich gegen christliche Verunglimpfungen mit einer polemischen Jesusbiographie, den Toledoth Jeshu, in denen der angebliche Messias als Betrüger „unreiner“ Herkunft desavouiert wird. Der islamische Prophet Muḥammad wiederum erscheint in der lateinischen und griechischen Islampolemik als Mahomet, der als Häresiarch, Pseudoprophet und Antichrist geschmäht wird. In all diesen Fällen wurde vor bestimmten Teilöffentlichkeiten und Adressatenkreisen um die Legitimität von Wahrheits- und Authentizitätsansprüchen verhandelt und gestritten.

  • 4. Das ‚Falsche‘ in der Mediävistik

    Der vierte Teilbereich des Symposiums ist der Rolle gewidmet, die der Umgang mit Falschheit und Fälschungen sowie deren Aufdeckung in der Etablierung und Selbstverständigung der mediävistischen Disziplinen seit dem 19. Jahrhundert gespielt hat und bis heute spielt. Dabei soll es auch darum gehen, welche Nachwirkungen mittelalterlicher Fälschungen und Falschheitszuschreibungen in der modernen Forschungsgeschichte gezeitigt haben. Dazu zählen nicht nur Debatten um die Echtheit von Urkunden, Münzen und Reliquien oder die Identität der „falschen Herrscher“; auch die Diskussionen um das Verhältnis von Wahrheit und Fiktion in mittelalterlichen Reiseberichten fallen in diesen Bereich. Der Wahrheitsgehalt der Schilderungen Marco Polos, der sich eines in rhetorischen und narrativen Techniken geschulten Spezialisten bediente, um seinen Reisebericht zu verschriftlichen, ist in der modernen Forschung – nicht nur deshalb – bis heute umstritten. Die Frage nach Historizität und Authentizität, nach Legenden und Fälschungen in Reiseberichten stellt sich auch im Hinblick auf die „Reise“ (riḥla) des Ibn Baṭṭūṭa, der angeblich bis nach Indien und China gelangt sein soll.

    Schließlich haben moderne Fälschungen in der Mittelalterforschung mitunter eine beachtliche Wirkung entfaltet. In der Kunstgeschichte wurde „gefälschtes Mittelalter“, d.h. Fälschungen der Neuzeit, lange als echt akzeptiert und entsprechend forschungsgeschichtlich rezipiert. Gerade weil die Fälscher mitunter über beträchtliches Wissen im Hinblick auf mittelalterliche Techniken und Materialien verfügten, konnten die von ihnen verfertigten Artefakte lange Zeit Grundlage mediävistischer Forschung sein.