Ich hätte da mal eine Frage: Weiterleitung von Artikeln

Frage:
Anlässlich einer Stellungnahme, die ich für die EMEA (Europäische
Arzneimittelbehörde in London) erarbeitet habe, wird jetzt von der
EMEA die Originalliteratur angefordert. Wie gehe ich korrekt vor und
an wen soll ich mich wenden, um den Copyright-Bedingungen zu
entsprechen?

Antwort:
Unser Rechtswissenschaftler sagt dazu folgendes: Die Weiterleitung
der Literatur an EMEA kann als vom Recht auf eigenen privaten,
wissenschaftlichen Gebrauch gedeckt angesehen werden, da Sie quasi in
Auftrag der EMEA handeln. Ausserdem verbreiten Sie die Literatur ja
nicht, d.h. machen sie nicht öffentlich.