Ich hätte da mal eine Frage: Institutszeitschriften

Frage:
Zu Jahresende wird bei uns im Institut der Etat knapp. Kann ich zur Einsparung die Institutszeitschriften abbestellen, der Online-
Zugang ist ja sowieso vorhanden?

Antwort:
Für den Online-Zugang zu Zeitschriften verlangen manche Verlage, dass man das Print-Abo behäelt. Die Verlage kontrollieren das über ihre Subskriptionslisten, in der auch Abos von Institutsbibliotheken verzeichnet sind. Wird nun eines dieser Abos storniert, fällt nicht nur der Online-Zugang weg, sondern es kann als Vertragsverletzung geahndet werden und zur Kündigung des
gesamten Verlagspaketes mit der Uni führen.

Generell sollten Sie also keine Zeitschriften abbestellen, ohne zuvor Rücksprache mit der Bibliothek getroffen zu haben (dies entspricht übrigens auch einem Erlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW).