
Vorlesungen im Schwerpunktbereich Steuerrecht
Die angebotenen Vorlesungen sind aufeinander abgestimmt und bauen aufeinander auf. Gleichzeitig eröffnen die vielfältigen Wahlpflichtfächer Raum für individuelle Anpassung. Insbesondere ist es möglich, im Wahlfachbereich eine Kombination mit wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Angeboten aus dem Schwerpunkt 1 zu wählen.
Die derzeitig angebotenen Vorlesungen umfassen:
- Einkommensteuerrecht
- Unternehmensteuerrecht*
- Abgabenordnung*
- Umsatzsteuerrecht*
- Internationales und Europäisches Steuerrecht
- Besteuerung der Unternehmensnachfolge
- Europäisches Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Die mit einem Stern gekennzeichneten Vorlesungen stellen Pflichtfächer im Sinne der Prüfungsordnung für die Schwerpunktbereiche dar; von ihnen müssen mindestens zwei belegt werden.
Weitere Wahlpflichtfächer können zudem aus dem Schwerpunkt Wirtschaft und Unternehmen gewählt werden:
- Kapitalgesellschaftsrecht
- Konzern- und Umwandlungsrecht
- Kapitalmarktrecht
Im Schwerpunktbereich sind folgende Grundlagenfächer zulässig; die erstgenannte Vorlesung ist spezifisch auf den Schwerpunkt abgestimmt.
- Grundlagen gerechter und rationaler Steuerpolitik
- Ökonomische Analyse des Rechts
- Ökonomie und Recht
- Rechtsphilosophie
Mögliche Studienverlaufspläne können Sie der Schwerpunktbereichsbroschüre entnehmen.
