Territorien der Reichsstädte - Räumliche Dimensionen städtischer Herrschaft im Alten Reich

Reichsstädte erscheinen in der historischen Überlieferung häufig als urbane Zentren von Handel, Gewerbe und politischer Selbstverwaltung. Als unmittelbar dem König bzw. Kaiser unterstehende Gemeinwesen nahmen sie im Verfassungsgefüge des Heiligen Römischen Reiches eine Sonderstellung ein. Weniger bekannt ist, dass zahlreiche Reichsstädte ihre Herrschaft weit über die Stadtmauern hinaus ausdehnten und eigenständige Territorien ausbildeten. Sie traten somit nicht nur als städtische Gemeinwesen, sondern zugleich als Territorialherren auf. Die Erforschung dieser Territorien eröffnet einen wichtigen Zugang zum Verständnis städtischer Herrschaftsbildung und verdeutlicht, dass Reichsstädte keineswegs ausschließlich punktförmige Orte auf der Landkarte waren, sondern vielfach über ausgedehnte ländliche Herrschaftsräume verfügten.

Die Beweggründe für die Ausbildung reichsstädtischer Territorien waren vielfältig. Territoriale Expansion beruhte meist auf dem Zusammenwirken wirtschaftlicher, politischer, militärischer und herrschaftlicher Interessen. Während bei Handelsstädten wie Lübeck vor allem die Sicherung von Verkehrswegen und Handelsinteressen im Vordergrund stand („Straßenschutz“), spielten bei anderen Reichsstädten wirtschaftliche Erwägungen eine größere Rolle. Die Kontrolle des Umlandes erleichterte den Schutz des städtischen Gewerbes vor Konkurrenz, gewährleistete die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen und erschloss zusätzliche finanzielle Ressourcen.

Die Varianz städtischer Territorialität

Die territoriale Entwicklung der Reichsstädte verlief sehr unterschiedlich. Das Spektrum reichte von Städten mit beträchtlichen Landgebieten bis zu solchen, deren Herrschaft weitgehend auf den ummauerten Stadtbezirk beschränkt blieb. Besonders große Territorien besaßen nur wenige Reichsstädte. Zu ihnen gehörte neben Straßburg und Bern vor allem Nürnberg und Ulm, deren Landgebiet am Ende des Alten Reiches die Größenordnung mittlerer Fürstentümer erreichte.  Mittelgroße Territorien besaßen Rothenburg ob der Tauber, Memmingen, Mühlhausen i.Th., Nördlingen und Schwäbisch Hall. Sie dienten nicht nur der Versorgung der Stadt mit landwirtschaftlichen Produkten, sondern bildeten zugleich den Rahmen für Herrschaftsausübung, Gerichtsbarkeit und Steuererhebung. Daneben existierten zahlreiche Reichsstädte, denen die Ausbildung eines Territoriums nur in sehr begrenztem Umfang oder gar nicht gelang. Dies galt insbesondere für kleinere Städte in politisch stark verdichteten Regionen, wie etwa Offenburg oder Gengenbach in der Ortenau.

Die Territorien der Reichsstädte konnten nicht nur Dörfer, Einzelhöfe oder ländliche Herrschaftsrechte umfassten. Einige Reichsstädte gelangten darüber hinaus in die Position, Herrschaft über andere Städte auszuüben. Zwischen der Reichsstadt im engeren Sinne und dem von ihr beherrschten Landgebiet bestand in der Regel eine rechtliche Trennung. Die Bewohner des Landgebiets waren Untertanen der Stadt, besaßen jedoch kein reichsstädtisches Bürgerrecht und hatten zumeist keinen Anteil an der politischen Mitwirkung innerhalb der Stadtgemeinde. Stadtbürger und Landuntertanen bildeten somit rechtlich und politisch unterschiedliche Gruppen.

Besonders ausgeprägt war diese Entwicklung bei den großen süddeutschen Reichsstädten. Nürnberg verfügte seit dem Spätmittelalter über mehrere Städte innerhalb seines Territoriums, darunter Lauf an der Pegnitz, Altdorf, Hersbruck, Velden und Gräfenberg. Diese Orte besaßen teilweise eigene Märkte, Verwaltungsfunktionen und zentrale wirtschaftliche Funktionen für ihr Umland, blieben jedoch der Nürnberger Stadtherrschaft untergeordnet. Ähnlich verhielt es sich bei Ulm, dessen Territorium Städte wie Langenau, Leipheim und Geislingen umfasste. Im Norden des Reiches erwarb Lübeck die Stadt Travemünde und sicherte sich damit den Zugang zur Ostsee.

Mechanismen und Träger territorialer Herrschaft

Die Entstehung reichsstädtischer Territorien war das Ergebnis einer schrittweisen Akkumulation von Rechten, Besitzungen und Herrschaftsansprüchen. Seit dem 13., insbesondere aber im 14. und 15. Jahrhundert, erwarben Städte, ihre Bürger und städtische Institutionen zunehmend Dörfer, Gerichte, Vogteien und andere Herrschaftsrechte. Viele Städte nutzten dabei die finanzielle Notlage des Adels, um ihre Herrschaft auszudehnen. Die so entstanden Territorien waren Räume intensiver wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Verflechtungen; Stadt und Umland bildeten vielfach funktionale Einheiten.

Die Ausbildung reichsstädtischer Territorien war nicht allein das Werk der städtischen Räte. Zwar spielten diese beim Erwerb und der Verwaltung von Herrschaftsrechten eine zentrale Rolle, doch waren auch andere Akteure der Stadtgesellschaft beteiligt. Neben dem Rat verfügten wohlhabende Bürgerfamilien, Spitäler, und andere kirchliche Einrichtungen über umfangreiche Besitzungen und Rechte im Umland. Besonders bedeutend waren dabei die städtischen Spitäler. Ursprünglich der Armen- und Krankenfürsorge verpflichtet, entwickelten sie sich seit dem Spätmittelalter durch Stiftungen, Schenkungen und Landkäufe zu den größten Grundbesitzern vieler Reichsstädte. Da sie häufig unter der Aufsicht oder Kontrolle des Rates standen, begünstigte die enge institutionelle Verflechtung zugleich die Integration des Spitalbesitzes in den reichsstädtischen Herrschaftsverband. Dies zeigt sich besonders am Beispiel Überlingens, wo das Heilig-Geist-Spital zu einem der größten Grundbesitzer im Herrschaftsraum wurde und wesentlich zur wirtschaftlichen Grundlage sowie territorialen Verdichtung beitrug.

Landwehren, Warttürme und andere Befestigungsanlagen dienten der Sicherung von Verkehrswegen, der Grenzkontrolle sowie der frühzeitigen Warnung vor militärischen Bedrohungen. Solche Strukturen machten Herrschaft in der Landschaft sichtbar und schufen räumliche Orientierung für Untertanen und Nachbarn. Besonders eindrucksvolle Beispiele stellen die ausgedehnten Landwehren von Rothenburg ob der Tauber und Schwäbisch Hall dar, die teilweise über viele Kilometer hinweg das städtische Herrschaftsgebiet markierten und schützten.

Die Untersuchung der Territorien der Reichsstädte lenkt den Blick auf eine lange unterschätzte Dimension städtischer Geschichte. Reichsstädte waren nicht nur politische Gemeinden innerhalb ihrer Mauern, sondern vielfach Herrschaftsträger im ländlichen Raum. Ihre Territorien entstanden durch den Erwerb und die Verdichtung von Herrschaftsrechten und wurden durch rechtliche, wirtschaftliche und bauliche Strukturen dauerhaft gesichert. Reichsstädte fungierten somit als eigenständige Akteure der Territorialisierung im Alten Reich.

Angelika Lampen

 

Literatur:

 

Blessing, Elmar: Die territoriale Entwicklung der Freien Städte und Reichsstädte bis 1803. Beiwort zur Karte VI,7, in: Historischer Atlas von Baden-Württemberg. Erläuterungen, hg. von der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Stuttgart 1979.

Borchardt, Karl: Reichsstädtische Territorien in Franken. Ein Vergleich, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 93 (2006), Seite 1–24.

Diefenbacher, Michael: Nürnberg, Reichsstadt: Territorium, publiziert am 10.03.2010, in: Historisches Lexikon Bayerns.
Historisches Lexikon Bayerns: Nürnberg, Reichsstadt: Territorium (11.06.2026).

Friedrich, Gunther: Zwischen Nürnberg, Preußen und Bayern – die Verwaltung des Nürnberger Landgebiets zwischen 1790 und 1806, in: Michael Diefenbacher/Gerhard Rechter (Hgg.): Vom Adler zum Löwen. Die Region Nürnberg wird bayerisch 1775–1835 (Ausstellungskataloge des Stadtarchivs Nürnberg 17), Nürnberg 2006, Seite 61–75.

Irsigler, Franz: Stadt und Umland vom Hochmittelalter bis zum 16. Jahrhundert – eine Forschungsbilanz, in: Stefan Sonderegger/Helge Wittmann (Hgg.): Reichsstadt und Landwirtschaft (Studien zur Reichsstadtgeschichte Band 7), Petersberg 2020, Seite 25–66.

Kießling, Rolf: Die Stadt und ihr Land. Umlandpolitik, Bürgerbesitz und Wirtschaftsgefüge in Ostschwaben vom 14. bis ins 16. Jahrhundert (Städteforschung, Reihe A, Band 29), Köln/Wien 1989.

Lau, Thomas: Unruhige Städte. Die Stadt, das Reich und die Reichsstadt (1648–1806), Stuttgart 2012.

Leiser, Wolfgang, Territorien süddeutscher Reichsstädte. Ein Strukturvergleich, in: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte 38 (1975), S. 967–981.

Liehner, Walter: Geschichte des Heilig-Geist-Spitals Überlingen – Ort christlicher Nächstenliebe, Herrschaftsinstrument und Wirtschaftsunternehmen, in: Stadt Überlingen (Hg.): 1250 Jahre Überlingen. Eine Zeitreise vom Mittelalter bis zur Moderne, Meßkirch 2023, Seite 126–167.

Lubich, Gerhard: Geschichte der Stadt Schwäbisch Hall. Von den Anfängen bis zum Ausgang des Mittelalters (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte, Reihe IX, Bd. 52), Würzburg 2006.

Neusser, Gerold: Das Territorium der Reichsstadt Ulm im 18. Jahrhundert (Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm 4), Ulm 1964.

Neusser, Gerold: Ulm, in: Adalbert Erler/Ekkehard Kaufmann (Hgg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), Bd. 5, Berlin 1998, Spalte 415–419.

Paulus, Christof: Augsburg, Reichsstadt: Territorium und Verwaltung, publiziert am 22.12.2017, in: Historisches Lexikon Bayerns.
Historisches Lexikon Bayerns: Augsburg, Reichsstadt: Territorium und Verwaltung (11.06.2026).

Raiser, Elisabeth: Städtische Territorialpolitik im Mittelalter. Eine vergleichende Untersuchung ihrer verschiedenen Formen am Beispiel Lübecks und Zürichs, Lübeck u. a. 1969.

Specker, Hans Eugen: Ulm, Reichsstadt, publiziert am 10.08.2010, in: Historisches Lexikon Bayerns.
Historisches Lexikon Bayerns: Ulm, Reichsstadt (11.06.2026).

Wunder, Gerhard: Das Straßburger Landgebiet. Territorialgeschichte des städtischen Herrschaftsbereiches vom 13. bis zum 18. Jahrhundert, Berlin 1967.