Was ist eine Reichsstadt?

„Reichsstädte stellen […] einen besonderen Typus der deutschen Stadt- und Verfassungsgeschichte dar, insofern sich diese ursprünglich königlichen Städte der Stauferzeit im Zuge der Ausgestaltung ihrer Ratsverfassung unterschiedlich weit von der direkten Stadtherrschaft des Königs emanzipierten und ein so hohes Maß an Freiheiten und faktischer Autonomie gewannen, dass sie um 1500 eine – nicht gleichberechtigte – Mitwirkung an den stöndischen Reichsgremien sowie in der Neuzeit den Charakter ‚selbstmechtiger‘, wenngleich weiterhin durch stadtherrliche Relikte und die Obrigkeit des Kaisers abhängiger Stadt’staaten‘ erlangten.“ (aus: Heinig, Paul-Joachim: Artikel „Reichsstädte“, in: Lexikon des Mittelalters Band VII, München u.a. 1995, Spalte 637-639

Um Reichsstadt zu sein oder zu werden, mussten zuerst einmal zwei grundlegende Kriterien erfüllt sein. Die Siedlung musste städtischen Charakter haben – es gab auch reichsunmittelbare Dörfer – und das Königtum musste Rechte an ihr besitzen. Im „Idealfall“ waren die Könige Grund- und Gerichtsherr, Reichsstädte entwickelten sich aber auch aus Kloster- oder Bischofsstädten, in denen das Königtum die Vogtei ausübte.

So lange diese Rechte überwiegend beim Königtum lagen bzw. von Vertretern des Königs ausgeübt wurden, spricht die Forschung auch von „königlichen Städten“. Teilweise schon in der Stauferzeit, meist aber in den folgenden Zeiten schwacher Königsmacht konnten sich viele zum Reichsgut zählende Städte einzelne Hoheitsrechte über Privilegierungen sichern. Nach und nach führte dies zu faktischer Autonomie, allerdings unter Oberhoheit des jeweiligen Königs. Dieser Status der freien Reichsstadt wurde im Verlauf des 15. Jahrhunderts festgeschrieben und um 1500 auch institutionalisiert. Der Weg dahin ist für jede Stadt anders verlaufen, abhängig von Faktoren wie Wirtschaftskraft, Königsnähe oder -ferne, Stärke der benachbarten Mächte oder auch Zusammenarbeit mit anderen Städten. Zudem konnte dieser längere Emanzipationsprozess auch empfindlich gestört werden, wenn Könige aus Finanznot Städte oder bestimmte Rechte an benachbarte Landesherren verpfändeten. Wurden Verpfändungen nicht wieder ausgelöst, konnten sich Reichsstädte sogar zu Landstädten der Pfandnehmer entwickeln.

Wenn man nun als Reichsstadt eine unter der Oberhoheit des Reichs faktisch autonom agierende Stadt versteht, ist es kaum möglich, einen bestimmten Zeitpunkt zu benennen, ab dem eine Stadt Reichsstadt war.