Die Heeresmatrikel von 1422

Im Jahr 1422 wurde ein Reichstag in Nürnberg einberufen, um zu beraten, wie man gegen die das Reich bedrohenden Hussiten vorgehen soll. Da es kein stehendes Heer gab und König Sigismund die Mittel fehlten, ein Söldnerheer aufzustellen, wurde eine Truppenhilfe für das Reich beschlossen. Dazu wurde erstmals eine Heeresmatrikel verabschiedet. In dieser Matrikel wird aufgelistet, welches Truppenkontingent welcher Reichsstand für das Reichsheer bereitzustellen hatte.

Der König konnte nur von den Reichsständen Truppen einfordern, die ihm unmittelbar untergeben waren. Diese Reichsunmittelbarkeit war bei den Reichsstädten mit dem König als direktem Stadtherr gegeben. Deshalb werden in der Heeresmatrikel auch Reichsstädte aufgelistet. Der Aussagewert dieser Quelle im Bezug auf die Reichsstandschaft der aufgeführten Städte ist jedoch eingeschränkt. Nicht alle Städte der Matrikel sind im Jahr 1422 Reichsstädte. So werden etwa auch von Trier, Hamburg, Köln und den Städten des Halberstädter Dreistädtebundes (Aschersleben, Halberstadt, Quedlinburg) Truppen eingefordert. Diese Städte zählen zu den Freien Städten oder Autonomiestädten, unterstanden offiziell aber nicht dem Reich.

 

Literatur:

Herre, Hermann: Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422, in: Historische Vierteljahrsschrift 19 (1919/20), Seite 13-52.

Isenmann, Eberhard: Reichsfinanzen und Reichssteuern im 15. Jahrhundert, in: Zeitschrift für historische Forschung 7 (1980), Seite 1-76 und 129-218.

Sieber, Johannes: Zur Geschichte des Reichsmatrikelwesens im ausgehenden Mittelalter (1422-1521) (= Leipziger Historische Abhandlungen Band 24), Leipzig 1910.