

Historischer Atlas Kreis Warendorf DIGITAL
Kontext
Der 1816 gebildete Kreis Warendorf unterscheidet sich hinsichtlich seines Gebietes enorm von dem heutigen Zuschnitt. Das hängt mit der sogenannten Kommunalen Gebietsreform der 1960er und 1970er Jahre zusammen. Nach langen Vorbereitungen und viel Hin und Her wurden zum 1. Januar 1975 die Altkreise Warendorf und Beckum zu einem neuen Kreis Warendorf mit der Kreisstadt Warendorf zusammengeführt. Beckum war nun nur noch eine „normale“ Stadt unter anderen. Doch auch auf der Gemeindeebene gab es Veränderungen. Kommunen wurden zusammengelegt, alte Verwaltungseinheiten wie das „Amt“ oder die „Titularstadt“ hörten auf, zu existieren. Größere Verwaltungsbezirke wurden damals als effizienter betrachtet. Seit dem 19. Jahrhundert waren immer mehr Aufgaben hinzugekommen: Verkehrswege zu Schiene, Straße oder Wasser, Daseinsvorsorge und Energieversorgung. Auch im wirtschaftlichen Bereich hatte sich viel geändert. In Ackerbau und Viehzucht vollzogen sich Mechanisierung, Technisierung sowie weitere Innovationen, die zu unserer heutigen industriellen Landwirtschaft führten. Zementherstellung und Kohlebergbau prägten vor allem den alten Kreis Beckum. Auch die bis in das 19. Jahrhundert gewachsene Kulturlandschaft veränderte sich durch diese rasanten Veränderungen stark. Hinweise zur Benutzung
Die interaktive Karte zeigt zunächst anhand der zuschaltbaren Grenzverläufe die Verwaltungs- und Gebietsveränderungen zwischen 1897 und 2019. Neben einer aktuellen Kartengrundlage können in der Rubrik „Basiskarten“ auch die sogenannte Preußische Uraufnahme (1837–1842), die Preußische Neuaufnahme (1892-1895) sowie ein aktuelles Luftbild als Hintergrundkarte ausgewählt werden. Die historischen Kartengrundlagen sind maßstabsabhängig und daher erst ab einer gewissen Zoomstufe (ca. 1:60.000) sichtbar. Wenn sich also durch Ihre Auswahl am dargestellten Kartenbild nichts verändert, müssen Sie einfach in die Karte reinzoomen. Das geht entweder mit dem Rad an Ihrer Maus oder über das links oben angezeigte Pluszeichen.
Neben den Basiskarten können Sie sich verschiedene weitere Ebenen zu den gewählten Zeitschnitten 1897 und 2019 anzeigen lassen. Allerdings müssen Sie beachten, dass Sie – obwohl Sie mehrere Häkchen setzen können – immer nur aus einer Rubrik Informationen abrufen können. Andernfalls werden Ihnen nur die übergeordneten Angaben angezeigt, nicht aber die spezifischen Daten.
Ein Beispiel: Setzen Sie etwa ein Häkchen in der Rubrik „Grenzen 1897“ im Kästchen „Gemeinde / Titularstadt“, zeigt Ihnen die Karte die Kommunalgrenzen von 1897 an. Klicken Sie dann auf den jeweiligen Ort, erscheinen die jeweiligen Bevölkerungszahlen von 1818 bis 1933.
Ein anderes Beispiel: Führen Sie den gleichen Vorgang unter der Rubrik „Grenzen 2019“ aus, werden Ihnen die aktuellen Kommunalgrenzen angezeigt und Sie können via Mausklick Informationen zu den heutigen Ortsteilen, das Datum des Zusammenschlusses der Gemeinde, zur Größe des Gemeindegebietes oder den Einwohnerzahlen (Stand 2019) abrufen.
Probieren Sie es doch einfach mal aus – es lohnt sich!
Kleines Glossar
Kommunalverfassung ab 1856
Die Ursprünge unserer modernen Gemeindeverfassung reichen bis an den Anfang des 19. Jahrhunderts zurück. In den ersten Jahrzehnten wurden mehrere Verordnungen verfügt, die aber immer wieder ersetzt wurden. Erst mit der Reform der Kommunalverfassung in den 1850er Jahren und dem Erlass der Landgemeinde- und Städteordnung von 1856 wurden längerfristige Strukturen geschaffen, die im Großen und Ganzen bis zum Ende des Kaiserreiches (1918) und auch darüber hinaus (bis 1933) Gültigkeit behielten.
Stadt
Die Städteordnung von 1856 sah vor, dass Städte mit über 2.500 Einwohnern nach der Magistratsverfassung geleitet werden sollten. Diese kannte als Organe der Selbstverwaltung einen Magistrat und eine Stadtverordnetenversammlung. Die Beschlüsse letzterer bedurften der Zustimmung des Magistrats. Die Stadtverordneten wurden von den Bürgern der Stadt nach Dreiklassenwahlrecht für sechs Jahre gewählt (§§ 12–28). Der Magistrat bestand als zweites Organ des dualistischen Prinzips aus dem Bürgermeister, einem Beigeordneten bzw. zweiten Bürgermeister (Stellvertreter), den Schöffen, die als Stadträte, Ratsherren oder Ratmänner bezeichnet wurden, und evtl. (nach Bedarf) aus weiteren zusätzlichen besoldeten Personen (z.B. Kämmerer, Syndikus, Baurat oder Schulrat). Beigeordnete und Schöffen wurden für sechs Jahre, der Bürgermeister und die anderen besoldeten Mitglieder in der Regel für zwölf Jahre von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Titularstadt
Als „Titularstadt“ wird eine solche Gebietskörperschaft bezeichnet, die den Ausdruck Stadt aus historischen Gründen (weil sie einst Stadtrechte besessen hatte) im Namen trägt, aber sich gegen die Annahme der Städteordnung aus verschiedenen Gründen (s.u.) entschieden hat. Sie ist daher keine Stadt im rechtlichen Sinn (nach der Städteordnung), sondern eine eigenständige Gemeinde in einem Amt (nach der Landgemeindeordnung). Ihr fehlen somit typische Elemente städtischer Selbstverwaltung (Kombination von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung, weitreichende Autonomie von staatlichen Aufsichtsbehörden).
Nach der Reform der Kommunalverfassung 1856 wurde eine Titularstadt also wie eine Landgemeinde verwaltet. Zusammen mit anderen Gemeinden konnte sie zu einem Amt gehören und diesem Kommunalverbund damit untergeordnet sein. Viele „alte Städte“ unterstellten sich der Landgemeindeordnung und nicht der Stadtgemeindeordnung, z.B. aus Kostengründen – denn einige Mitglieder des Magistrats (u.a. der Bürgermeister) mussten besoldet werden – und wegen fehlender personeller Ressourcen. Sie durften aber den Titel „Stadt“ behalten, die Gemeindeversammlung wurde als „Stadtverordnetenversammlung“ bezeichnet und ihre Einwohner wurden „Bürger“ genannt.Amt
Ein Amt war der Zusammenschluss mehrere Gemeinden zu einem Gemeindeverbund, der von einem Amtmann geleitet wurde. In der Landgemeindeordnung von 1856 heißt es dazu: „§ 4: Mehrere Gemeinden, nebst den, den Gemeinden gleichgestellten Gütern (§ 3), bilden einen Verwaltungsbezirk (Amt), welchem ein Amtmann vorsteht; doch kann das Amt auch aus einer Gemeinde bestehen.“ Letzteres hing von Größe und Einwohnerzahl der Gemeinde ab. Dem Amtmann oblagen die „Beaufsichtigung und Leitung der Gemeindeangelegenheiten“ und die „Verwaltung der Amt-Kommunalangelegenheiten“. Er wurde auf Vorschlag des Landrates von der Regierung eingesetzt.
Gemeinde
Eine Gemeinde als dem Amt untergeordnete Ebene bildet nach der Landgemeindeordnung von 1856 „eine Korporation unter einem Gemeindevorsteher“, die „ihre eigene Verwaltung und Vertretung“ sowie einen eigenen Etat hatte. Diese wurde als „Gemeindeversammlung“ bezeichnet. Die Position des Vorstehers war ehrenamtlich. Er wurde seit 1856 auf sechs bis 12 Jahre von der Gemeindeversammlung gewählt und anschließend vom Amtmann ernannt. Der Vorsteher musste zudem vom Landrat bestätigt werden. Die Gemeindeversammlung entsandte Deputierte in die übergeordnete Amtsversammlung.
Historische Gemeindekarte des Kreises Warendorf

Der Kreis Warendorf in seiner heutigen Form besteht eigentlich erst seit 1975. Durch die sogenannte Kommunale Gebietsreform oder Neugliederung seit Ende der 1960er Jahre wurden aus den beiden Altkreisen Beckum und Warendorf ein neuer Kreisverband geschaffen. Seit der Einrichtung der Landkreise im Jahr 1816 hat sich die kommunale Gliederung immer wieder verändert. Bereits 1857 wurde beispielsweise Lienen vom Altkreis Warendorf getrennt und dem damaligen Kreis Tecklenburg zugeschlagen. Auch auf kommunaler Ebene vollzogen sich Umgestaltungen, wie sich am Beispiel Heessen, das ursprünglich im Altkreis Beckum lag, veranschaulichen lässt: Nachdem Heessen von 1858 bis 1864 ein eigenes Amt gebildet hatte, wurde es 1914 mit dem Amt Ahlen zusammengelegt. Heesen wurde Sitz der Amtsverwaltung und der Gemeindeverband in Amt Heessen umbenannt. 1921 wurde es wieder in ein Amt Ahlen, bestehend aus Altahlen, Dolberg und Neuahlen, sowie ein Amt Heessen, bestehend aus der Gemeinde Heessen, aufgeteilt. Das nur aus einer Gemeinde bestehende Amt wurde 1934 aufgehoben. Heessen war seither eine amtsfreie Gemeinde. Aufgrund seiner industriellen Entwicklung wurde der 1964 zur Stadt erhoben. Dieser Status währte aber nur gut ein Jahrzehnt, denn Heesen wurde 1975 in die kreisfreie Stadt Hamm eingemeindet und schied damit sowohl aus dem Altkreis Beckum als auch aus dem neuen Kreis Warendorf aus.
Interaktive Karte
Bodentypen im Kreis Warendorf

© IStG Ein Bodentyp ist die Erscheinungsform eines Bodens als Folge der Bodenbildung. Eigentlich gehört dieses Thema in den Bereich der Bodenkunde (Pedologie). Doch haben unterschiedliche Erdzusammensetzungen auch einen Einfluss auf dessen Nutzung und damit auf die menschliche Tätigkeit in Vergangenheit und Gegenwart. Ein Bodentyp ist also historischer Faktor, wie auf der vorliegenden Karte verdeutlicht wird.
Rohstoffvorkommen im Kreis Warendorf

© IStG Von jeher prägten Rohstoffvorkommen auch die wirtschaftlichen Entwicklungen einer Region, die sich wiederum auf andere gesellschaftliche Bereiche auswirkten. Mit Bodenschätzen beschenkte Landstriche entwickelten sich anders als Gegenden ohne nennenswerte natürliche Ressourcen. Das zeigt auch die vorliegende Karte für den Kreis Warendorf.
Kulturlandschaften im Kreis Warendorf

© IStG Durch den Kreis Warendorf ziehen sich mehrere Grenzen, die nicht auf Verwaltungsbezirken beruhen, sondern sich vor allem in Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur zu erkennen geben. Die Region ist nämlich an drei sogenannten Kulturlandschaften beteiligt. Welche das sind und wodurch sie sich auszeichnen, erfahren Sie durch die vorliegende Karte.
Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden des heutigen Kreises Warendorf

© IStG Wie hat sich die Zahl der Bevölkerung in den einzelnen Kommunen des heutigen Kreises Warendorf zwischen 1850 und 1933 entwickelt? Warum stieg sie in einigen Gemeinden nur stetig an? Wieso schnellt sie in anderen in kurzer Zeit enorm in die Höhe. Antworten auf diese Fragen bietet die vorliegende Karte.
Politische Gliederung des Kreises Warendorf

© IStG Während der sogenannten Franzosenzeit wurde nicht nur die traditionelle Landkarte Europas gänzlich umgestaltet. Auch den Kreis Warendorf betrafen diese Veränderungen. Nach diesem, nur wenige Jahre währenden Intermezzo mussten die nachfolgenden Preußen somit auch das Münsterland politisch neu strukturieren – eine Gliederung, die bis heute nachwirkt.
