Westfälische Wilhelms-Universität Münster
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Rechenschaftsbericht des Rektorats über das Jahr 2000*

 

 

1. Hochschulrechtliche Lage

Nachdem zwischenzeitlich Zweifel daran aufgetreten waren, ob es in der vorangegangenen Legislaturperiode des Landtags noch zur Verabschiedung des seit längerem geplanten Hochschulgesetzes kommen würde, ist das Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen doch noch zum 01.04.2000 in Kraft getreten. Das neue Hochschulgesetz bringt, abgesehen davon, dass es durch Zusammenfassung des bisherigen Universitäts- und des bisherigen Fachhochschulgesetzes, ohne aber zugleich auch die Kunst- und Musikhochschulen einzubeziehen, die Richtung zur Vereinheitlichung von Universitäten und Fachhochschulen einschlägt, tiefgreifende Änderungen für die Universität mit sich.

Das Universitätsgesetz enthält eine Reihe neuer Aufgabenzuschnitte. Insgesamt werden Kompetenzen vom Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung auf die Universitäten durch den Wegfall von Genehmigungsvorbehalten, z.B. bei der Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fachbereichen, wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten, sowie bei Promotions- und Habilitationsordnungen, übertragen. Bedauerlicherweise gilt dies jedoch nicht für die Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Zwar ermächtigt das Hochschulgesetz das Ministerium zu einem Verzicht auf diesen Genehmigungsvorbehalt, inwieweit hiervon jedoch Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten. Inneruniversitär werden Zuständigkeiten einmal von einem Organ auf andere Organe, z.B. vom Senat auf das Rektorat, vom Fachbereichsrat auf die Dekanin oder den Dekan bzw. das Dekanat sowie von dem bereits weggefallenen Konvent auf den Senat bzw. den neu eingeführten erweiterten Senat, verlagert. Zum anderen findet auch ein Kompetenzübergang von der Zentralebene auf die Ebene der Fachbereiche, z.B. für den Erlass von Habilitations-, Promotions- und Prüfungsordnungen, statt. Auch erhält die Universität dadurch mehr Autonomie, dass das Hochschulgesetz in einer Reihe von Fällen auf Vorgaben verzichtet und den Hochschulen damit erlaubt, die entsprechenden Regelungen in ihrer Verfassung auszugestalten. Hier sind die Entscheidungen der Hochschulen über eine Rektorats- oder Präsidialverfassung, die Fachbereichsleitung durch eine Dekanin bzw. einen Dekan oder ein Dekanat, die Zusammensetzung der Gremien wie Rektorat, Senat, erweiterter Senat und Fachbereichsrat sowie die Leitungsstruktur der Einrichtungen der Universität beispielhaft zu nennen.

Abgesehen von der Abschaffung des Konvents und der im Hochschulgesetz vorgesehenen Wahrnehmung der Aufgaben des Konvents durch den Senat hat das Hochschulgesetz auf der Ebene der Universität zunächst keine unmittelbare Geltung, sodass in der Universität Münster weiterhin nach der geltenden Universitätsverfassung verfahren wird. Auch wenn die Bestimmungen des Hochschulgesetzes in der Universität Münster im Berichtszeitraum noch nicht angewandt wurden, haben diese doch unmittelbare Auswirkungen. So ist die Amtszeit aller Gremien und Funktionsträgerinnen und Funktionsträger mit Ausnahme der studentischen Mitglieder sowie studentischer Funktionsträgerinnen und Funktionsträger bis zur Umsetzung des Hochschulgesetzes in der Universität verlängert. Zudem haben sich die inneruniversitären Verfahren für den Erlass von Promotions- und Habilitationsordnungen zwar nicht verändert, der Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung ist jedoch mit In-Kraft-Treten des Hochschulgesetzes entfallen.

Die Universität Münster hat für die Umsetzung des Hochschulgesetzes in der Universitätsverfassung und den nachgeordneten Ordnungen zwei Jahre Zeit, danach - somit spätestens zum 01.04.2002 - gilt das Hochschulgesetz in der Universität Münster unmittelbar. Der Senat hat deshalb im Sommersemester 2000 eine Kommission zur Erarbeitung einer neuen Universitätsverfassung auf der Grundlage des Hochschulgesetzes eingesetzt, die sich noch im Sommersemester 2000 konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen hat. Wegen der Vielzahl der vom Hochschulgesetz eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten werden - anders als bisher - die Fachbereiche, Einrichtungen sowie Funktionsträgerinnen und Funktionsträger frühzeitig in das Verfahren eingebunden, um die anstehenden Entscheidungen auf breiter Basis treffen zu können. Die Verfassungskommission wird einen ersten Bericht im Frühjahr dieses Jahres vorlegen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Senat über die neue Universitätsverfassung noch im Wintersemester 2001/2002 beschließen können wird.

Das hervorstechende hochschulpolitische Ereignis des Berichtsjahrs ist sicherlich die Neuordnung der Hochschulmedizin durch Ausgliederung aller Medizinischen Einrichtungen des Landes aus den jeweiligen Universitäten bei gleichzeitiger Errichtung als Anstalten des öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.01.2001, die durch Rechtsverordnung vom 01.12.2000 erfolgte.

Die Universität Münster hat sich mit aller Entschiedenheit gegen die Herauslösung der Medizinischen Einrichtungen aus der Universität gewandt, konnte jedoch gegen die offensichtlich im Vorfeld bereits feststehende politische Entscheidung nichts ausrichten. Das Rektorat hat sich deshalb bemüht, zumindest die Einbindung der Medizinischen Fakultät in die Struktur der Universität zu sichern sowie die Stellung der Medizinischen Fakultät gegenüber dem Klinikum in Forschung und Lehre so weit wie möglich zu stärken. Entsprechend hat das Rektorat auf Ausschöpfung der insoweit durch das Hochschulgesetz eingeräumten Gestaltungsspielräume hingewirkt. So wurde z.B. durchgesetzt, dass die Regelungen über die Organisation der Medizinischen Fakultät und ihre Organe in der Rechtsverordnung nicht verbindlich sind, sondern in der Universitätsverfassung auch davon abweichende Regelungen getroffen werden können.

Ob das erklärte Ziel der Neuordnung der Hochschulmedizin - Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Medizinischen Einrichtungen, um die Verwendung der für Forschung, Lehre und Studium vorgesehenen Mittel für diese Zwecke sicherzustellen und durch strukturelle und verfahrensbezogene Änderungen die Effizienz des Mitteleinsatzes sowohl im Bereich von Forschung, Lehre und Studium als auch im Bereich der Krankenversorgung zu erhöhen - tatsächlich auf diesem Weg erreicht werden kann, bleibt abzuwarten. Der nächste Schritt wird der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität und dem Universitätsklinikum Münster (UKM) sein, in dem die Grundzüge der gesetzlich verankerten Zusammenarbeit zu regeln sein werden. Dass diese Trennung der Universität und der Medizinischen Einrichtungen nicht unproblematisch sein wird, liegt schon allein deswegen auf der Hand, weil das nun selbständige Universitätsklinikum weiterhin die gesamten Verwaltungsaufgaben für die Medizinische Fakultät wahrzunehmen hat. Es ist zu hoffen, dass die sich abzeichnenden Probleme durch eine flexibel gestaltete Kooperationsvereinbarung und eine sachgerechte Handhabung zu lösen sein werden.

Nachdem das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) bereits im Dezember 1999 in Kraft getreten ist und dessen hochschulspezifische Bestimmungen in das Hochschulgesetz Eingang gefunden haben, hat die Universität Münster diese Regelungen vorab durch Änderung des Art. 41a sowie des Art. 12 der Universitätsverfassung umgesetzt. Mit In-Kraft-Treten der Vierten Satzung zur Änderung der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 1. September 2000 hat die Universität Münster eine Gleichstellungsbeauftragte, deren Aufgaben bis zu deren Wahl von der bisherigen Frauenbeauftragten wahrgenommen werden. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt seitdem mit beratender Stimme auch an den Sitzungen des Rektorats und nahm an den Sitzungen des bisherigen Klinischen Vorstands teil. Der Forderung des Gleichstellungsgesetzes nach Frauenförderplänen der einzelnen Dienststellen ist die Universität im Berichtszeitraum nachgekommen. Der Senat hat die von den Fachbereichen vorgelegten Frauenförderpläne in seiner Sitzung am 20.12.2000 verabschiedet.

Mit dem Gesetz zur Errichtung des Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6.12.2000 sind die sich über Jahre hinziehenden Spekulationen über die Umstrukturierung der Liegenschaftsverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beendet. Hierdurch sind zum 01.01.2001 alle Landesimmobilien in das Eigentum des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) übergegangen, der künftig alle Eigentümerfunktionen, wie An- und Verkauf, Finanzierung und wirtschaftliche Verwaltung, für die Grundstücke des Landes übernimmt. Das Ziel dieser neuen Struktur ist es, durch die Einführung eines Eigentumsmanagements sowie eines Raumhandelsmodells die Liegenschaftsressourcen des Landes optimal zu nutzen. Die Hochschulen des Landes haben immer wieder auf ihre besondere Situation hingewiesen und deutlich gemacht, dass Liegenschaftsangelegenheiten unmittelbare Auswirkungen auf Forschung und Lehre, z.B. durch Berufungs- und Bleibeverhandlungen, haben und deshalb gefordert, von dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement für das Land Nordrhein-Westfalen ausgenommen zu werden. Obwohl im Laufe des Verfahrens mehrfach entsprechende Sonderregelungen für die Hochschulen des Landes angekündigt wurden, ist es bedauerlicherweise bei der Einbeziehung der Hochschulen geblieben. Welche Folgen sich daraus für die Universität im Alltag ergeben, kann noch nicht abgeschätzt werden. Insoweit bedarf es zunächst der Klärung etlicher Einzelfragen. Insgesamt ist aber zu befürchten, dass die Entwicklungen im Bau- und Liegenschaftsbereich mit Sorge betrachtet werden müssen.

Während das Jahr 1999 für die Universität entscheidend vom Qualitätspakt geprägt wurde, stand im Jahr 2000 insoweit die Arbeit des Expertenrats im Vordergrund. So hat die für die Universität Münster im Expertenrat zuständige Arbeitsgruppe Ostwestfalen gemeinsam mit Vertretern des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung die Universität am 13.01.2000 ganztägig besucht. In verschiedenen, unterschiedlich zusammengesetzten Gesprächsrunden hat sich die Arbeitsgruppe insbesondere über Fragen, die sich aufgrund des Berichts der Universität ergeben haben, informiert. Die Universität hatte hierdurch Gelegenheit, ihre Sichtweise zu erläutern und auch die für Münster spezifischen Probleme anzusprechen. Am 31.07.2000 hat der Expertenrat nach Abschluss der Besuchsrunde in den Hochschulen des Landes durch seine Arbeitsgruppen einen Zwischenbericht veröffentlicht, in dem er Beobachtungen und Erkenntnisse sowie die sich daraus ergebenden vorläufigen Einschätzungen aus hochschulübergreifender Perspektive darlegt. Mit Schreiben vom 31.08.2000 wurden darüber hinaus den einzelnen Hochschulen Sachstandsberichte, d.h. Zusammenfassungen der von den Hochschulen 1999 erstatteten Berichte, mit der Bitte um Durchsicht und ggf. Stellungnahme übersandt. Die Universität Münster konnte sich in ihrem Sachstandsbericht nur in Teilen wiederfinden, was insoweit nicht verwundert, als bei einer solch drastischen, für die Verwendung als Arbeitsgrundlage jedoch erforderlichen Kürzung des Berichts immer die Gefahr besteht, dass durch die Auswahl der übernommenen Fakten Akzente gesetzt werden, die nicht in jedem Fall die gesamte Realität widerspiegeln oder sogar zu Verzerrungen führen. Die Universität hat deshalb einen in weiten Teilen geänderten Sachstandsbericht vorgelegt, der dem durch Zahlen und Fakten untermauerten Selbstbild der Universität entspricht.

Um die Umsetzung der für das Jahr 2001 zu erwartenden Empfehlungen des Expertenrats nicht zu verzögern, hat das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung mit Runderlass vom 25.09.2000 vorsorglich eine Besetzungssperre für die Stellen aller Lehrämter sowie der Lehreinheiten Katholische Theologie, Evangelische Theologie und Chemie ausgesprochen. Mit Erlass vom 09.11.2000 wurde diese Stellenbesetzungssperre auf alle aus der Pädagogischen Hochschule stammenden Stellen sowie auf alle Stellen mit einem Didaktikzusatz in der Bezeichnung ausgedehnt. Ausnahmen von der Stellenbesetzungssperre sind zwar möglich, aber nur unter engsten Voraussetzungen. Diese Maßnahme des Ministeriums ist, obwohl im Hinblick auf die Umsetzung des Qualitätspakts nachvollziehbar, nicht ohne weiteres mit dem Grundgedanken des Qualitätspakts, der gerade auch die Aufhebung der Stellenbesetzungssperre zum Gegenstand hatte, vereinbar. Auf jeden Fall ist es erforderlich, diesen Schwebezustand so schnell wie möglich zu beenden, um die Folgen für Forschung und Lehre in der Universität Münster so gering wie möglich zu halten.

Auch wenn die Empfehlungen des Expertenrats und daraus folgende Maßnahmen des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung erst für 2001 erwartet werden, haben sich für die Universität Münster schon spürbare Auswirkungen ergeben, die nicht in jedem Fall negativ zu werten sind. Hierzu gehört sicherlich die durch das Verfahren zum Qualitätspakt angestoßene oder auch forcierte Strukturplanung der einzelnen Lehreinheiten.

Die Universität hat sich im Berichtsjahr mit ihrer Vergangenheit im Dritten Reich und den von Organen der Universität in dieser Zeit begangenen Unrechtsmaßnahmen an ihren Mitgliedern und Angehörigen auseinander gesetzt. Bei den aufgrund politischer Willkür erfolgten Maßnahmen handelt es sich in erster Linie um die Aberkennung von Doktorgraden, Relegation von Studierenden sowie Entlassungen aus den Diensten der Universität. In wenigen Einzelfällen haben Fakultäten bereits kurz nach Ende des Krieges die Betroffenen rehabilitiert. Die Universität hat als Institution diese Frage jedoch mehr als 50 Jahre nicht aufgegriffen. Den Anstoß zur Auseinandersetzung der Universität mit ihrer Rolle im nationalsozialistischen Unrechtsstaat hat die Konferenz der Kultusminister der Länder gegeben, die sich der Problematik der Rehabilitierung in Fällen der Aberkennung akademischer Grade während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft angenommen und eine entsprechende Umfrage bei den deutschen Universitäten gehalten hat. Dankbar für diesen Anstoß und im Bewusstsein ihres bisherigen Versäumnisses hat die Universität sich diesem Abschnitt in ihrer Vergangenheit zugewandt. Aufgrund der inzwischen vergangenen Zeit gestaltet sich die Aufklärung der Fälle sehr schwierig, sodass die Zahl der namentlich zu Rehabilitierenden begrenzt bleiben wird. Der Senat hat deshalb in seiner Sitzung am 12.07.2000 eine Erklärung verabschiedet, in der sich die Universität zu dem durch Organe der Universität in den Jahren der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in ihrem Namen aus politischen und rassischen Gründen oder Motiven an Mitgliedern und Angehörigen der Universität begangenen Unrecht bekennt und die Verantwortung hierfür übernimmt und hat durch Beschluss festgestellt, dass die in den Jahren 1933 bis 1945 durch Akte der politischen Willkür erfolgten Entziehungen von Doktorgraden sowie die Relegation von Studierenden nichtig sind.

Die Erklärung ist im vorliegenden Jahresbericht vollständig abgedruckt.

2. Haushalt

Die Gesamtausgaben der Universität Münster (ohne Medizin) beliefen sich im Jahr 2000 auf DM 454 Mio. (Vorjahr: 431 Mio.). Für Forschung und Lehre wurden ausgegeben DM 47.2 Mio. (Vorjahr: 44.3 Mio.), die Drittmittelausgaben lagen bei DM 54.9 Mio. (Vorjahr: 44.5 Mio.) und die Personalausgaben bei DM 277.8 Mio. (Vorjahr: 273.0 Mio.). Die Ausgaben von finanzautonom geschöpften Mitteln stiegen von DM 8.2 Mio. im Vorjahr auf DM 10.5 Mio. im Jahre 2000.

Die Einnahmen im Titel 119 50 beliefen sich im Haushaltsjahr 2000 auf DM 2.462 Mio. (aus Vermietung und Verpachtung, ULB, Telekommunikation, Hörergebühren etc.) Dies entspricht volumensmäßig den Einnahmen in den vergangenen Berichtsperioden. Hervorzuheben ist, dass Einnahmen in Höhe von DM 512.000 zur Verstärkung des Etats der Universitäts- und Landesbibliothek verwendet wurden. Die Restsumme von DM 1.95 Mio. musste wiederum zur Deckung des Mehrbedarfs im Titel 547 12 (sächliche Verwaltungsausgaben) herangezogen werden.

Unter Einschluss der Einnahmen, die die Deutsche Forschungsgemeinschaft für Sonderforschungsbereiche bei Titel 282 12 veranlasst hat, sowie der Einnahmen, die Wirtschaft und öffentliche Hände zur Durchführung individuell vereinbarter Drittmittelvorhaben bei Titel 282 11 bereitgestellt haben, betrugen die Gesamteinnahmen DM 61.346 Mio. Verglichen mit der Vorjahreszahl von lediglich DM 49.082 Mio. entspricht dies einer Einnahmensteigerung von knapp 25 %, die im Wesentlichen aus den höheren Drittmitteleinnahmen resultiert.

Aus vakanten Planstellen und Stellen („Mittelschöpfung") konnten Mittel in Höhe von insgesamt DM 10.99 Mio. eingespart und zur Verstärkung praktisch jedweden Bedarfs eingesetzt werden. Rund DM 2 Mio. davon hatten die Fachbereiche unmittelbar zur eigenen Verfügung. Etwa DM 8 Mio. davon setzte das Rektorat für dringend notwendige Bauunterhaltungsmaßnahmen ein.

In Ergänzung der Mittel, die im Haushaltsjahr 2000 durch den Haushaltsplan bereitgestellt waren, konnte die Universität bei Kapitel 05 121 über einen Betrag von DM 2.774 Mio. als Rest oder Ansparung aus dem Haushaltsjahr 1999 verfügen.

Im Haushaltsjahr 2000 standen der Universität für Lehre und Forschung im engeren Sinne DM 45.02 Mio. zur Verfügung. Davon waren durch den Haushaltsplan vorgesehen für:

      Personal (Titel 425 94) 24.55 Mio.
Sachausgaben (Titel 547 94) 18.03 Mio.
Investitionen (Titel 812 94) 2.44 Mio.

Verstärkt werden konnten die Haushaltsmittel für Lehre und Forschung mit dem Haushaltsrest von DM 2.77 Mio. sowie durch die Einnahmen der Universitäts- und Landesbibliothek in Höhe von DM 0.51 Mio. Damit standen Mittel für Lehre und Forschung im engeren Sinne in Höhe von DM 48.3 Mio. über die Titelgruppe 94 zur Verfügung. Nach dem vorläufigen Jahresergebnis der Landeshauptkasse wurden davon gebucht für:

      Personal (Titel 425 94) 17.93 Mio.
Sachausgaben (Titel 547 94) 25.53 Mio.
Investitionen (Titel 812 94) 3.69 Mio.

Das ergibt ein Gesamtausgabevolumen von DM 47.16 Mio. (Vorjahr: DM 44.3 Mio.). Damit sind von den verfügbaren Haushaltsmitteln DM 1.14 Mio. unverausgabt geblieben.

Der Ausgabetitel 547 11, aus dem die Unterhaltung und die Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen bestritten wird, sah im Berichtsjahr Haushaltsmittel in Höhe von DM 24.94 Mio. vor. Der Abschluss des Haushaltsjahres weist für diesen Ausgabetitel DM 34.92 Mio. aus. Dies entspricht einer Mehrausgabe von DM 9.98 Mio. Die größten Positionen nehmen ein die Energieversorgung mit DM 14.00 Mio., die Reinigungskosten mit DM 5.44 Mio. und die Miet- und Pachtausgaben mit DM 1.56 Mio.

Des Weiteren wurden über diesen Titel kleinere Bauunterhaltungsmaßnahmen in Höhe von DM 3.3 Mio. abgewickelt. Ergänzend dazu hat das Staatshochbauamt zur Durchführung kleinerer und mittlerer Bauunterhaltungsmaßnahmen vom Rektorat DM 7.0 Mio. erhalten. Insgesamt sind damit Bauunterhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung von Forschung und Lehre in Höhe von rund DM 10.3 Mio. bewirkt worden. Damit hat die Universität Münster wiederum einen erheblichen Beitrag zur Instandhaltung und Verbesserung der Bausubstanz geleistet. Im Wesentlichen sind diese Ausgaben aus den „finanzautonom geschöpften Mitteln" der Universität Münster bestritten worden. Im Baubereich, seit Jahren ein Sorgenkind der Universität Münster, gab es in 2000 einige gute Nachrichten: Die rund acht Millionen Mark teuere Sanierung des Hörsaalgebäudes am Hindenburgplatz steht kurz vor dem erfolgreichen Abschluss. Die Übergabe an die Universität ist termingerecht für den 1. März 2001 vorgesehen. Nahezu abgeschlossen ist nach sechs Jahren auch die rund 72 Millionen Mark teuere Umwandlung der ehemaligen Reiter-Kasernen Straße in den „Leonardo-Campus" der münsterschen Hochschulen. Für die zukünftige Entwicklung der Naturwissenschaften in Münster sehr wichtig ist der nun bewilligte Neubau für die Anorganische und Physikalische Chemie, der mit knapp 30 Millionen Mark zu Buche schlagen wird. Zur Sanierung und Renovierung ihrer zahlreichen Gebäude mit insgesamt 443.000 Quadratmeter Hauptnutzfläche hat die Universität Münster im vergangenen Jahr aus eigenen Mitteln rund zehn Millionen Mark aufgewendet.

Aus dem Ausgabetitel 547 12 sind die „sächlichen Verwaltungsausgaben" zu leisten. Nach dem Haushaltsplan 2000 standen der Universität zur Gewährleistung von Lehre und Forschung DM 2.56 Mio. zur Deckung der sächlichen Verwaltungsbedarfe zur Verfügung. Die Ausgabe belief sich nach der Jahresabrechnung auf DM 4.66 Mio. Die Mehrausgabe von DM 2.1 Mio. wurde im Wesentlichen durch eine Verstärkung von DM 1.95 Mio. aus den Einnahmen gedeckt, sodass noch eine Mehrausgabe in Höhe von DM 0.15 Mio. verblieb.

Die Gesamtabrechnung des Haushaltsjahres 2000 sieht damit wie folgt aus:

     a) Mehrbedarf im Titel 547 11 9.98 Mio.
     b) Mehrbedarf beim Titel 547 12 in Höhe von 0.15 Mio.
     c) Einsparung in der Titelgruppe 94 von 1.14 Mio.

Das ergibt einen Mehrbedarf von DM 8.99 Mio. Die Mehrausgaben wurden gedeckt durch die Vakanzmittel der Mittelschöpfung in Höhe von DM 10.99 Mio. Das ergibt einen erwirtschafteten Rest von DM 2.0 Mio. zur Haushaltsverstärkung 2001. Damit bewegte sich die Haushaltswirtschaft der Universität Münster im Haushaltsjahr 2000 bei Kapitel 05 121 wieder im Rahmen der jährlichen Finanzplanung.

Positive Effekte sind zu erwarten von der Einführung der Leistungs- und Kostenrechnung zum 1. Januar 2001, die als Voraussetzung für die Etablierung des Globalhaushalts zu sehen und mit dem Aufbau eines Informationssystems zur weiteren Rationalisierung vom Planungsentscheidungen der Universität verbunden ist.

3. Forschung, Forschungstransfer, Drittmittel

Das Jahr 2000 war im Bereich Forschung für die Universität ein außergewöhnlich erfolgreiches Jahr. Fünf Sonderforschungsbereiche konnten eröffnet werden, eine Häufung in so kurzer Zeit, die vermutlich nicht nur an der Universität Münster beispiellos ist. Für vier Sonderforschungsbereiche begann die - bereits im Jahr zuvor bewilligte - DFG-Förderung zum 01.01.2000, der fünfte Sonderforschungsbereich wurde im zweiten Quartal des Berichtsjahres bewilligt und nahm seine Arbeit zum 01.07.2000 auf. Damit hat sich die Zahl der an unserer Universität eingerichteten Sonderforschungsbereiche auf insgesamt acht erhöht und die Universität braucht einen Vergleich mit anderen Hochschulen ähnlicher Struktur nicht mehr zu scheuen.

Bei den neuen Sonderforschungsbereichen handelt es sich im Einzelnen um:

  1. den SFB 458 „Ionenbewegung in Materialien mit ungeordneten Strukturen - vom Elementarschritt zum makroskopischen Transport", in dessen Mittelpunkt Synthese und Charakterisierung neuartiger ionenleitender Materialien und die experimentelle Untersuchung ionischer Bewegungen in Kristallen, Gläsern und Polymeren stehen.

  2. den SFB 492 „Extrazelluläre Matrix: Biogenese, Assemblierung und zelluläre Wechselwirkungen", der die Unterschiede und Gemeinsamkeiten beim Aufbau verschiedener Matrixstrukturen untersuchen will, und zwar mit dem Ziel, die Bedeutung differenzierter Matrices für die Morphogenese sowie spezialisierte Stoffwechselregulationen zu verstehen.

  3. den SFB 493 „Funktionen von Religion in antiken Gesellschaften des Vorderen Orients". Dieser SFB wird sich mit der Klärung grundlegender Aspekte der Wechselwirkung von Religion und Gesellschaft beschäftigen.

  4. den SFB 496 „Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme vom Mittelalter bis zur Französischen Revolution", der die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Formen symbolischer Kommunikation in ihrer Eigentümlichkeit erforschen will.

  5. den SFB 556 „Herzinsuffizienz und Arrhythmien - von den molekularen Grundlagen zur Klinik", der sich der Erforschung von Herzschwäche und begleitenden Herzrhythmusstörungen widmet.

Neben diesen fünf neuen Sonderforschungsbereichen bewilligte die DFG zwei neue Graduiertenkollegs: Das seit dem 01.10.00 eingerichtete Graduiertenkolleg 627 „Analytische Topologie und Metageometrie" im Fachbereich Mathematik und Informatik sowie als niederländisch-deutsche Kooperation das Europäische Graduiertenkolleg „Template Directed Chemical Synthesis" im Fachbereich Chemie und Pharmazie, das zum 01.04.01 eröffnet werden wird. Insgesamt wird die Universität dann über sieben Graduiertenkollegs und damit über eine beachtenswerte Zahl derartiger Einrichtungen verfügen, die neben den Sonderforschungsbereichen als wichtiger Gradmesser für das wissenschaftliche Profil einer Universität gelten.

Ein herausragender Erfolg ist aus der Medizinischen Fakultät zu vermelden. Ihr wurde vom Wissenschaftsrat ein absolutes Spitzenzeugnis ausgestellt sowohl für das außerordentliche Engagement in der Forschung als auch die überdurchschnittlichen Leistungen in der Ausbildung der Medizinstudierenden.

Hervorzuheben ist weiterhin die Funktion des Physikalischen Instituts im Rahmen des im Berichtszeitraum neu eingerichteten DFG-Schwerpunktprogramms „Dynamik von Elektronentransferprozessen an Grenzflächen". So wurde dem Physikalischen Institut als Initiator die Federführung dieses interdisziplinären und hochschulübergreifenden Projektes übertragen, das mit einen Fördervolumen von ca. DM 15 Mio. auf sechs Jahre angelegt ist und an dem überdies das Institut für Festkörpertheorie - ebenfalls federführend für seinen Bereich - beteiligt ist.

Ein weiteres Glanzlicht, dessen Entwicklung im Berichtsjahr erfolgreich weiterbetrieben werden konnte, ist das Projekt CeNTech. In der Erkenntnis, dass insbesondere auf dem Gebiet der Nanotechnologie, einem ausgewiesenen Forschungsschwerpunkt der Universität, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft besonders günstig sind, haben sich die Stadt und die Universität dazu entschlossen, mit maßgeblicher Unterstützung des MSWF zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Forschungstransfer ein Zentrum für Nanotechnologie zu bauen. Der Baubeginn wird noch in 2001 sein, die von Land, Stadt, Sparkasse Münster und Universität gemeinsam getragenen Baukosten sind auf ca. DM 14,5 Mio. veranschlagt.

Der Senat der DFG hat im Oktober 2000 beschlossen, sog. DFG-Forschungszentren an wissenschaftlichen Hochschulen zu fördern und die Hochschulen aufgefordert, entsprechende Vorschläge und Themenskizzen einzureichen. Dies führte in der Universität dazu, dass dem Rektorat insgesamt fünf hervorragende Anträge vorgelegt wurden, die alle erkennen lassen, welches ausbaufähige wissenschaftliche Potenzial in diesen Schwerpunktbereichen vorhanden ist. Im Einzelnen wurden dem Rektorat folgende Vorschläge vorgelegt: „Endzündungsforschung", „Ressource Geoinformation in Wirtschaftsprozessen", „High Resolution Analysis of Geomaterials", „Kooperative Systeme: Moleküle - Nanostrukturen - Zellfunktionen", „Präventive Kardiologie: Neue Verfahren zur Früherkennung mittels nicht-invasiver Bildgebung". Leider war der vom Rektorat an die DFG weitergeleitete Vorschlag - es durfte nur eine Bewerbung eingereicht werden - nicht erfolgreich; gleichwohl will das Rektorat die in den Anträgen zum Ausdruck gekommene wissenschaftliche Exzellenz und interdisziplinäre Schwerpunktbildung zum Anlass nehmen, die Strukturierung und den Ausbau dieser Bereiche gezielt anzuschieben, um auf diese Weise deren Attraktivität für Einrichtungen der Forschungsförderung nachhaltig zu stärken.

Dass im Berichtszeitraum für zahlreiche neue Forschungsvorhaben, die im Einzelnen hier nicht aufgeführt werden können, die finanziellen Voraussetzungen geschaffen wurden, und zwar durch Förderzusagen insbesondere der DFG, des BMBF, der VW-Stiftung, der EU sowie öffentlicher und privater Partner im Rahmen der Auftragsforschung, gehört mittlerweile ebenso zum universitären Alltag wie das Anschubfinanzierungsprogramm, mit dem auch im letzten Jahr wieder eine Vielzahl von geplanten Vorhaben in der Antragsphase finanziell unterstützt wurde. Nicht alltäglich ist indes die Drittmittelbilanz des letzten Jahres. So hat sich hier der positive Trend der letzten Jahre überaus erfreulich weiterentwickelt. Entsprach im Jahr 1999 die Höhe der eingeworbenen Drittmittel noch in etwa der Höhe der in der Titelgruppe 94 für Forschung und Lehre vom Land zur Verfügung gestellten Mittel, konnte im Jahr 2000 das Gesamtvolumen der verausgabten Drittmittel um ca. 24 % auf annähernd DM 55 Mio. (ohne Fachbereich 5) gesteigert werden - eine geradezu rasante Entwicklung, die verdeutlicht, wie sehr sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unserer Universität engagiert und erfolgreich an dem Wettbewerb um öffentliche und private Forschungsmittel beteiligen.

Im Berichtszeitraum haben wiederum eine Reihe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität für herausragende Leistungen in der Forschung Preise erhalten oder sind auf andere Weise geehrt worden. Stellvertretend für alle im Berichtszeitraum Ausgezeichneten sollten an dieser Stelle eine Nachwuchswissenschaftlerin und ein Nachwuchswissenschaftler erwähnt werden: Frau Dr. Annette Rompel vom Institut für Biochemie und Herr Dr. Matthias Tamm vom Anorganisch-Chemischen Institut wurden mit dem Bennigsen-Foerder-Preis des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet und erhielten auf diese Weise zur Unterstützung ihrer Forschungsvorhaben jeweils ca. DM 100.000.

Die Arbeitsstelle Forschungstransfer (AFO) setzte im Berichtszeitraum ihre Aktivitäten insbesondere in den Schwerpunktthemen „Handwerk und Wissenschaft", „Internationalisierung" sowie „Förderung der Zusammenarbeit mit Kleinunternehmen" fort. So übernahm die AFO im Auftrag des MSWF die Erarbeitung einer Studie über aktuelle Kooperationen von Handwerksunternehmen mit Wissenschaftlern in Nordrhein-Westfalen. Diese Studie dient als Grundlage zur Entwicklung neuer Kooperationsformen zwischen Handwerk und Wissenschaft in enger Zusammenarbeit mit dem „Zentrum für Handwerk und Wissenschaft e.V." der Handwerkskammer Münster. Zur Förderung einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen Handwerk und Wissenschaft auf europäischer Ebene wurde für den Beirat dieses Zentrums eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Zur Entwicklung des internationalen Profils der Universität organisierte die AFO die erstmalige Präsenz einer Einrichtung der Universität, des Instituts für Wirtschaftsinformatik, am World Education Market in Vancouver. Im Berichtszeitraum hat die AFO sowohl an dem EU-Projekt SPINNOVA zur Erarbeitung neuer Methoden zur Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen als auch am Interreg-Projekt „Internetgestützter Technologietransfer in der Euregio" teilgenommen. Teile der Ausstellung „Gründerzeit - neue Unternehmen aus der Universität Münster" wurden auf Einladung der deutsch-brasilianischen IHK Sao Paulo im Pavillon Brasiliens auf der EXPO in Hannover präsentiert. Die AFO war Gastgeber für eine Expertengruppe aus dem brasilianischen Bundesland Santa Catarina sowie für eine argentinische Regierungsdelegation aus Buenos Aires, die sich in Münster über die Arbeitsweise der Transferstelle informierten. Im Bereich des kulturwissenschaftlichen Transfers wurde die Reihe „Spektrum Literatur" auch im Jahr 2000 mit zwei erfolgreichen Veranstaltungen fortgesetzt und auf Schloss Cappenberg im Kreis Unna konnte in Zusammenarbeit mit dem Psychologischen Institut II und dem Kreis Unna die auch überregional beachtete Ausstellung „Traum, Bild, Deutung - Wien 1900 - 2000" realisiert werden.

4. Lehre und Studium

Die Studierendenzahl entwickelte sich - wie im Landestrend - weiter rückläufig. Im Wintersemester 2000/2001 waren 43.850 Studierende eingeschrieben - damit liegt die Universität Münster nach den Universitäten in Köln und München bundesweit auf Platz drei. Die Zahl der Studienanfänger stieg im Berichtszeitraum wieder an, die der ausländischen Studierenden stieg ebenfalls - auf 3.412 (= 7,8 %).

Die Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen ging nach fünf Jahren erstmalig um 445 auf 4.660 zurück - dieser Rückgang fiel stärker aus als in Land und Bund.

Die durchschnittliche Studiendauer an der Universität Münster entwickelte sich in 1999 nach einer aktuellen Untersuchung des „Wissenschaftlichen Sekretariats für die Studienreform im Land Nordrhein-Westfalen" weiterhin sehr günstig: Die Universität lag mit ihren Studierenden in 14 von 33 Fächern auf Platz 1, fünfmal auf Platz 2 und zehnmal auf Platz 3. Hervorzuheben sind die Studienzeitverkürzungen insbesondere im Bereich der Magisterstudiengänge.

Im Berichtszeitraum konnten vier neue Studiengänge eingerichtet werden: Biotechnologie (als Diplom), Informatik (als Diplom und postgradual) sowie die Magister-Nebenfächer Evangelische Theologie, Zivilrecht und Öffentliches Recht.

Im Jahre 2000 kam es endlich auch zur Arbeitsaufnahme der von Stadt Münster, WestLB, Sparkasse Münster und Westfälisch-Lippischem Sparkassen- und Giroverband gestifteten „Professur für Unternehmensgründung und Entrepreneurship - Management von Klein- und Mittelbetrieben", nachdem bereits im Wintersemester 1999/2000 die von der Degussa-Hüls AG eingerichtete „Professur für Betriebswirtschaftslehre in den Naturwissenschaften, insbesondere der Chemie" ihre Arbeit aufgenommen hatte.

Negativ zu bewerten ist die Entwicklung in der Graduiertenförderung: Als Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wurden für Promotionen vom MSWF im Jahr 2000 zwar ca. DM 911.200 zu Verfügung gestellt. Mit Erlass vom 18. Oktober 2000 hat das Ministerium die Bewilligung neuer Stipendien jedoch zunächst ausgesetzt. Trotz massiver Proteste der Universitäten wird eine endgültige Entscheidung voraussichtlich erst nach der Verabschiedung des Landeshaushaltes erfolgen.

5. Stellensituation

Die im Rahmen des Qualitätspakts anstehenden Stellenkürzungen zeigten bereits erste Auswirkungen auf die allgemeine Stellensituation. Positiv kann vermerkt werden, dass die seit Jahren bestehende allgemeine Stellenbesetzungsperre, von der lediglich die Planstellen und Stellen in Lehreinheiten mit erschöpfender Nutzung der Ausbildungskapazität befreit waren, weggefallen ist. Seit Ende September unterliegen jedoch die Planstellen und Stellen in den Lehreinheiten der Evangelischen Theologie, Katholischen Theologie, der Chemie und in den Lehreinheiten, die ganz oder überwiegend für die Lehrerausbildung benötigt werden, einer vorübergehenden Besetzungssperre. Ausgenommen hiervon sind Planstellen/Stellen für Beschäftigungsverhältnisse auf Zeit sowie Planstellen/Stellen des einfachen und mittleren Dienstes.

Von den 121 im Rahmen der Maßnahmen zur Konzentration und Neuordnung von Studienangeboten/Studiengängen seit 1983 zur Umsetzung vorgesehenen Stellen sind im Haushaltsjahr 2000 weitere zwei Stellen abgesetzt worden (siehe Tabelle 11), sodass noch 16 Stellen unter Anrechnung auf die im Rahmen des Qualitätspakts bis Ende 2003 kw-gestellten 73 Planstellen/Stellen in den nächsten Haushaltsjahren abzugeben sein werden.

Im Rahmen der Verordnung zur Sicherung der Aufgaben im Hochschulbereich wird nach Abgang einer Planstelle im Haushaltsjahr 2000 zukünftig noch eine Stelle abzugeben sein.

Von den ursprünglich 18 C 1-Planstellen, die mit kw-Vermerken versehen waren, wurden im Jahre 2000 neun weitere realisiert.

Die zwei ausstehenden kw-Vermerke konnten durch Verlagerung auf Nichtwissenschaftlerstellen abgelöst werden.

Von den ursprünglich 12 Fiebiger-Professuren sind mit dem Wegfall einer weiteren C 4- und vier C 3-Professuren alle 12 ku-Vermerke realisiert.

Im Jahre 2000 wurden 30 C 4/C 3-Professuren ausgeschrieben. Nach 30 Berufungsverhandlungen und vier Bleibeverhandlungen konnten 19 C 4-/C 3-Professoren ernannt werden (siehe Tabelle 12).

Aufgrund einer aufgabenkritischen Überprüfung des Stellenbestandes - Organisationsuntersuchung 1993 - ist der Bereich der Universitätsverwaltung weiterhin von Stellenstreichungen betroffen. So sind seit dem Haushaltsplan 1994 insgesamt 23 Stellen mit kw-Vermerken versehen, von denen bisher 18 realisiert worden sind.

Auch der Bereich des Büro-, Registratur-, Kanzlei- und Kassendienstes in den Instituten und Seminaren ist von Stellenkürzungen betroffen. Hier werden insgesamt 11 Stellen für Verwaltungsangestellte, Vergütungsgruppe VIb/VII BAT bis zum Ablauf des Jahres 2003 entfallen, hiervon wurden 3 realisiert.

Insgesamt wurden 22 Planstellen/Stellen unterschiedlicher Wertigkeiten im Haushaltsjahr 2000 abgesetzt. Durch den Beitritt zum Qualitätspakt hat die Universität innerhalb von zehn Jahren voraussichtlich 183 Planstellen/Stellen einzusparen. Hiervon sind bis zum 31.12.2003 73 Stellenabzüge zu realisieren. Die in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 realisierten 39 Stellenabzüge werden hierauf angerechnet.

6. Internationale Beziehungen

Bei der Zahl der ausländischen Studierenden ist seit Jahren ein stetiger Zuwachs zu verzeichnen: Im WS 1984/1985 waren es 1.637, im WS 1989/1990 2.020, im WS 1998/1999 3.118 und aktuell liegt die Zahl bei 3.412. Die absolute Zahl hat sich demnach in den vergangenen 15 Jahren mehr als verdoppelt und liegt nunmehr bei ca. 7,8 % der Studierenden. Damit führt sich eine positive Entwicklung weiter fort und es besteht die berechtigte Aussicht, in diesem Bereich auch zukünftig eine weitere Verbesserung der Situation zu erzielen. Die Zahl der „Bildungsinländer" lag im WS 2000/2001 bei 905 (26,5 %).

Zur geografischen Herkunft der Studierenden ist festzuhalten, dass nach wie vor der größte Teil aus Europa (58,6 %) stammt, gefolgt von Asien (23,8 %), Afrika (11,3 %) sowie Mittel- und Südamerika (3,5 %). Bedauerlich ist der nach wie vor geringe Anteil von Studierenden aus Nordamerika (1,7 %).

Zu Sokrates/Erasmus: Am EU-Mobilitätsprogramm nehmen rund 50 Institute teil, die zusammen 310 Studierende an europäische Partnerhochschulen entsandten. Der Dozentenaustausch (14 Münsteraner Teilnehmer in 2000) beruht auf Kooperationsabkommen mit etwa 200 Partnerhochschulen.

Die Arbeit des Internationalen Zentrums „Die Brücke" kann auch für das Jahr 2000 als erfolgreich bezeichnet werden. Mit mehr als 100 Veranstaltungen der unterschiedlichsten Art, dem umfangreichen Serviceangebot und - als kultureller Höhepunkt - dem „Internationalen Sommerfest" mit mehr als 8.000 Besucherinnen und Besuchern konnte die Brücke wiederum ihren herausgehobenen Stellenwert für die ausländischen Studierenden unter Beweis stellen. Ein Schwerpunkt des Jahres 2000 lag bei den Aktivitäten gegen Fremdenfeindlichkeit.

Zum Bereich Gastwissenschaftler/-innen: In 2000 konnte die Universität Münster 25 Gastprofessoren/-innen begrüßen. Die Zahlen der ausländischen Stipendiaten im Bereich der Wissenschaftler stellten sich in 2000 wie folgt dar: DAAD: 15, Alexander von Humboldt-Stiftung 20, Heinrich-Hertz-Stiftung 11, Fulbright 3 und EU-Programme 15. Zusammen sind dies 64 Stipendiaten - drei mehr als im Jahr zuvor.

Bei den Universitätspartnerschaften sind in 2000 neue Abkommen geschlossen worden (zumeist auf Fakultätsebene) mit der Jilin University (VR China), Università degli studi di Sassari (Italien), National University of Laos in Vientiane, Universität Oppeln (Polen), Staatliche Universität Belgorod (Russland), Chulalongkorn University sowie Mahidol University in Bangkok (Thailand). Darüber hinaus befinden sich mehrere Partnerschaftsvorhaben in Vorbereitung.

7. Medizinische Einrichtungen

Für erhebliche Unruhe sorgte auch in 2000 die Diskussion um die unmittelbar bevorstehende Neuordnung der Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen, d.h. die Trennung der Krankenversorgung von Forschung und Lehre (siehe Abschnitt 1.).

Im Personalbereich der Medizinischen Einrichtungen konnte durch die dreimonatige Stellenbesetzungssperre der angespannten Finanzlage deutlich entgegengewirkt werden. Der Frauenförderrahmenplan für die Verwaltung wurde zügig erstellt.

Zu den Finanzen: Die Zuweisung für den Personal- und Sachbedarf belief sich in 2000 auf DM 201,7 Mio. und lag damit um ca. 3 % höher als im Vorjahr. Darin enthalten sind rund DM 700.000 als leistungsbezogene Landeszuschüsse. Mit diesen Mitteln gelang es, die Finanzierung der Ausgaben für das „Interdisziplinäre Zentrum für Klinische Forschung" (IZKF; DM 9,5 Mio.) sowie der „Innovativen Medizinischen Forschung" (IMF) sicherzustellen. Die über den Haushalt zugewiesenen Investitionsmittel betrugen in 2000 wie in den beiden Vorjahren DM 29,8 Mio. Insgesamt gelang es den Medizinischen Einrichtungen, die Zuführung des Landes zum Jahresende nicht zu überschreiten.

Als Baumaßnahmen im Bereich der Medizinischen Einrichtungen konnten in 2000 unter anderem abgeschlossen werden: Der Neubau für die Technik und die Werksfeuerwehr; die Sanierung der Verbindungsbrücke zwischen Zentralgebäude und Zahnklinik; die Sanierung des Hörsaals der HNO; die Sanierung des Gebäudes Domagkstraße 22; die Sanierung der Ebene 12 A West. Insgesamt wurde ein Betrag von rund DM 44 Mio. verbaut.

Für den Betrieblichen Ideenwettbewerb innerhalb der Medizinischen Einrichtungen gingen in 2000 410 Verbesserungsvorschläge von 296 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein. Bei einer Annahmequote von 24 % betrug die erzielte Nettoersparnis rund DM 326.000, die sich in den folgenden fünf Jahren wiederholen wird.

8. Beziehungen zu Stadt und Region

Die Universität Münster versteht sich nicht zuletzt als ein wissenschaftliches und kulturelles Kompetenzzentrum für die erweiterte Region. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Universität vielfältige Aktivitäten, die auch für die Profilierung der Region wesentlich sind. Wichtige Beiträge hierzu lieferte auch in 2000 die „Arbeitsstelle Forschungstransfer" (AFO), insbesondere im Bereich von Praxiskooperationen allgemein und der Förderung der Zusammenarbeit mit Kleinunternehmen im Besonderen. Vergleichbares gilt für den „Career Service", der das breite Beratungsangebot im Hinblick auf die Arbeitsmarktfähigkeit der Studierenden weiter ausgebaut hat.

Die Universität arbeitete auch in 2000 in einer ganzen Reihe von städtischen und regionalen Planungsgremien mit, von denen beispielhaft die Münsterlandkonferenz und die Aktion Münsterland erwähnt seien.

Nur durch die intensive Unterstützung von Stadt und Sparkasse Münster (sowie des Landes) konnten in 2000 die Vorbereitungen für das zu gründende Zentrum für Nanotechnologie „CeNTech" erfolgreich vorangetrieben werden.

Wichtig ist die Beteiligung an der „Technologie Initiative Münster" (TIM), die der Profilierung Münsters als Standort für forschungsintensive Unternehmen dient. Vergleichbare Intentionen verfolgt die Universität auch mit ihrer Beteiligung am „Zentrum Handwerk und Wissenschaft".

Auch in 2000 wurde der Tag der offenen Tür als „Hochschultag" aller münsterischen Hochschulen unter Beteiligung der Stadt Münster, der Stadtwerke Münster und des Studentenwerks Münster durchgeführt. Allein das Angebot der Universität betrug mehr als 400 Einzelveranstaltungen in beinahe allen Einrichtungen. Die Resonanz des Informationstages fiel bei den etwa 9.000 bis 10.000 Schülerinnen und Schülern auch in 2000 überaus positiv aus. Auf viel Beachtung trafen auch wieder die „Hochschultage" in Bocholt, die in Zusammenarbeit mit der dortigen Volkshochschule veranstaltet wurden.

Das seit 1986 von einer Kontaktstelle im FB 6 betreute „Studium im Alter" traf im Berichtsjahr wiederum auf eine sehr große Resonanz. Das mit der Erstausbildung junger Studierender verzahnte Weiterbildungsangebot wendet sich erfolgreich an interessierte ältere Menschen aus der Stadt wie der gesamten Region. Es vermittelt geistige Impulse und praktische Anregungen für die Lebensgestaltung im neuen Lebensabschnitt.

Der Universität kommt unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten eine wichtige Funktion als größter Arbeitgeber der Region zu. Nicht vergessen werden sollte in diesem Zusammenhang, dass sich die Universität Münster auch stark in der beruflichen Ausbildung engagiert: So befanden sich zum Ende des Berichtsjahres - einschließlich der Medizinischen Einrichtungen - insgesamt 244 Auszubildende in Berufsausbildungsverhältnissen, die sich auf 32 Berufe verteilten.

9. Resümee

Die Universität Münster hat auch im Jahr 2000 ihre Leistungsbilanz in allen relevanten Erfolgsparametern - Forschung, Lehre, Weiterbildung, Internationalisierung, Wissenstransfer, etc. - zum Teil erheblich verbessert. Trotz der nicht einfacher gewordenen Rahmenbedingungen konnte die Universität so durch leistungsorientierte Profilierung im Wettbewerb der Hochschulen einen Spitzenplatz behaupten. Auf dieses Ziel werden auch in Zukunft alle erreichbaren Kräfte zu konzentrieren sein. Die in vielen Bereichen der Universität Münster zu beobachtende dynamische Entwicklung gibt ihr dabei alle Chancen, in der gegenwärtigen Umbruchsituation der internationalen Wissenschaftslandschaft deutliche Akzente zu setzen.


Münster, den 14. Februar 2001



*)   Rechenschaftsbericht des Rektorats gem. Art. 38 Abs. 1 Ziffer 3 UV i.V.m. § 122 HG