Betriebswirtschaftslehre
Corporate Governance und Organhaftung
Zur Verbesserung der Corporate Governance wird von vielen Wissenschaftlern vorgeschlagen und inzwischen von Politikern vermehrt umgesetzt, dass Vorstand und
Aufsichtsrat stärker und häufiger als bisher mit ihrem persönlichen Vermögen für Fehlverhalten haften sollen. Dies ist aus
Aktionärssicht jedoch problematisch, insbesondere bei Fällen der Fahrlässigkeit, da vergrößerte Risiken für die Organsmitglieder ex
ante von den Aktionären kompensiert werden müssen, während sie (die Aktionäre) diese besser und günstiger selbst tragen könnten.
Es lassen sich konkrete Reformempfehlungen ableiten.