Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Forschungsbericht 2003-2004 - Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster

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2003 - 2004

 

 
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Forschungsschwerpunkte 2003 - 2004  
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Baurecht
Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten von Zwischennutzungen - Ein Beitrag zum "Baurecht auf Zeit"

 
In jüngerer Zeit wird durch Politik und Verwaltung der Wunsch nach zeitlich flexiblen Baurechten geäußert. Das gesteigerte Interesse entspringt der vermehrten Beobachtung von Konstellationen, deren planerische Steuerung Probleme bereitet, weil die Nutzungen - von vornherein angestrebt oder nicht - nur eine sehr beschränkte »Lebensdauer« aufweisen. Dies trifft etwa für Gartenschauen, die EXPO in Hannover oder den Abbau von Bodenschätzen zu. Gleiches gilt, wenn Gemeinden ein Grundstück für die mittelfristig vorgesehene Nutzung sichern und gleichzeitig bis zu deren Aufnahme eine sinnvolle Zwischennutzung zulassen wollen. Zudem verursachen nach Ablauf eines kürzeren Nutzungszyklus leerstehende Spezialbauten wie Musicalhallen ebenso städtebauliche Probleme wie Brachflächen im Innenbereich.

Die Schaffung von Baurechten für Zwischennutzungen scheitert in der Praxis häufig an den eingeschränkten Möglichkeiten zur Umplanung nach dem Ende der Zwischennutzung. Zwar werden Baurechte nicht für die Ewigkeit vergeben, sondern können - auch nach einem kürzeren Zeitraum - durch die Bauleitplanung verändert oder entzogen werden. Jedoch muss die Gemeinde bei einer Herabzonung des Grundstücks nach dem Ende der Zwischennutzung mit der Entstehung von passivem Bestandsschutz und der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen für Bodenwertminderungen nach dem Planungsschadensrecht der §§ 39 ff BauGB rechnen. Nicht zuletzt in Anbetracht der schlechten Haushaltslage der Gemeinden führen diese Regelungen häufig dazu, dass Baurechte für solche Zwischennutzungen erst gar nicht vergeben werden und diese dann gänzlich unterbleiben. Gerade für solche Fälle würde sich die Vergabe von zeitlich flexiblen Baurechten anbieten, deren Dauer sich der jeweiligen Konstellation anpassen ließe. Der Verfasser greift diese Problematik auf und untersucht im ersten Schritt die Möglichkeiten zur rechtlichen Gestaltung von Zwischennutzungen, die das geltende Baurecht bietet. Dabei überprüft er sowohl die verschiedenen Zulässigkeitstatbestände des Baugesetzbuches als auch die konsensualen Instrumente der §§ 11,12 BauGB daraufhin, ob bzw. in welchem Umfang sie befristete oder bedingte Baurechte zulassen. In einem zweiten Schritt beschäftigt sich der Verfasser mit der Frage, inwieweit der Gesetzgeber befristete und bedingte Baurechte als Instrument zur Flexibilisierung der Bauleitplanung einführen könnte. Ein Schwerpunkt der vorliegenden Untersuchung liegt auf der Klärung der Frage, welche Anforderungen Art.14 GG an die Zulässigkeit eines solchen »Baurechts auf Zeit« stellt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere der Umfang des Schutzes von baulichen Nutzungsrechten und die umstrittene Frage nach der sog. »Baufreiheit« umfassend behandelt. Der Verfasser untersucht auch den bislang wenig behandelten Aspekt der Eigentumsdogmatik, welche Vorgaben Art.14 GG dem Gesetzgeber im Hinblick auf die bloße Neugestaltung von Eigentumsrechten für die Zukunft macht. Die vorliegende Arbeit leistet einen Beitrag zur weiteren dogmatischen Durchdringung des Eigentumsgrundrechts. Die Untersuchung zeigt die Chancen und Grenzen von zeitlich flexiblen Baurechten auf und geht auf die gesetzgeberischen Umsetzungsmöglichkeiten ein. Besondere Aktualität gewinnt sie durch die Berücksichtigung der im Referentenentwurf zum Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) enthaltenen Vorschläge zur Ermöglichung zeitlich flexibler Festsetzungen in Bebauungsplänen.

Beteiligte Wissenschaftler:

Carsten Heemeyer, Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M. (Leiter)

Veröffentlichungen:

Heemeyer: Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten von Zwischennutzungen - Ein Beitrag zum »Baurecht auf Zeit«, Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen, Bd.213, Münster 2003

Heemeyer: Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz in der Raumordnung, Bericht über das Symposium des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster am 5. September 2002, NVwZ 2003, S.186 f

Heemeyer: Diskussionszusammenfassung, in: Jarass (Hg.), Interkommunale Abstimmung in der Bauleitplanung, Münster 2003, S.91 ff

 

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