Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Forschungsbericht 2003-2004 - Institut für Kanonisches Recht

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2003 - 2004

 

 
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Institut für Kanonisches Recht

Tel. (0251) 83-22622
Fax: (0251) 83-28357
e-mail: kanrecht@uni-muenster.de
www: http://egora.uni-muenster.de/fb2/ikr
Johannisstr. 8-10
48143 Münster
Direktor: Prof. Dr. Klaus Lüdicke

Forschungsschwerpunkte 2003 - 2004  
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Einzelprobleme des Kirchen- und Staatskirchenrechts
Verkündigungsrecht

 
  1. Lehramtsstudierende im Fach Katholische Religionslehre sind häufig überrascht, dass sie nicht einfach Religionslehrer werden können, sondern dass sie dazu eine von der Kirche ausgestellte "Missio canonica" benötigen. Auch die diözesanen Verwaltungen handhaben die Verleihung der "Missio canonica" uneinheitlich - obwohl sie auf Nachfrage die gleiche Rechtsgrundlagen angeben. Dieser teilweise unbewussten (Rechts-) Unsicherheit will die Untersuchung begegnen. Im Rahmen des Projekts wird das Kirchenrecht und das staatliche Recht am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen zur "Missio canonica" aufgearbeitet und fundierte Informationen für (angehende) Religionslehrer und alle, die die Rahmenbedingungen des Religionsunterrichts interessieren, zusammengestellt. Dabei stehen u. a. folgende Fragen im Mittelpunkt: Welche Rechtsstellung hat der Religionslehrer im kirchlichen, welche im staatlichen Recht? Wie sehen die konkordatären Vereinbarungen zur "Missio canonica" aus? Was genau ist die "Missio canonica" im kirchlichen, was in staatlichen Recht? Wie wird sie verliehen und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Warum und wie kann die "Missio canonica" widerrufen werden und welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es für den Religionslehrer?

  2. Das Projekt beschäftigt sich mit den kirchlichen Standesanforderungen für Dozenten an den staatlichen Katholisch-Theologischen Fakultäten in Deutschland. Der Grundordnung für die Priesterausbildung nach sollen "in der Regel Priester zu Theologieprofessoren berufen werden". Vor dem Hintergrund aktueller Vorkommnisse sowie der historischen Entwicklung werden die einschlägigen kirchenrechtlichen Normen im Detail analysiert, bevor die staatskirchenrechtlichen, insbesondere konkordatären Bestimmungen untersucht werden. Ein Vergleich der unterschiedlichen Interessenlagen des Apostolischen Stuhls, des zuständigen Diözesanbischofs, der Universität, der Dozenten, von Bewerberinnen und Bewerbern sowie des berufenden Ministers macht deutlich, dass eine Lösung in dieser schwierigen Frage nur in einem differenzierten Kompromiss gefunden werden kann.

Beteiligte Wissenschaftler:

ad A: Dr. Heike Künzel, ad B: Lic. iur. can. Rafael M. Rieger

Veröffentlichungen:

ad A: Künzel, Heike, Die "Missio Canonica" für Religionslehrerinnen und Religionslehrer. Kirchliche Bevollmächtigung zum Religionsunterricht an staatlichen Schulen, Essen 2004 (= Beihefte zum Münsterischen Kommentar; 39)

ad B: Rieger, Rafael M., Communiter sint sacerdotes. Standesanforderungen für Dozenten an den staatlichen Katholisch-Theologischen Fakultäten in Deutschland nach Kirchen- und Staatskirchenrecht, Essen 2005 (= Beihefte zum Münsterischen Kommentar; 41)

 

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