Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Forschungsbericht 2001-2002
 
Freiherr-vom-Stein-Institut,
Wissenschaftliche Forschungsstelle des
Landkreistages Nordrhein-Westfalen an der Universität Münster

Von-Vincke-Straße 10
48143 Münster
Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. Janbernd Oebbecke
 
Tel. (0251) 41 85 7 - 0
Fax: (0251) 41 85 7 - 20
e-mail: fsi@uni-muenster.de
www: http://www.uni-muenster.de/Jura.fsi/
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002

Forschergruppen
Freiherr-vom-Stein-Institut, Wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages
Nordrhein-Westfalen an der Universität Münster
Kommunalrecht


Rechtsfragen kommunaler Arbeitsmarktpolitik

Arbeitslosigkeit ist in den letzten Jahren zu einem großen Problem für die Kommunen geworden. Hohe Arbeitslosenzahlen und Leistungskürzungen im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit haben zu einer starken Belastung der kommunalen Sozialhilfekassen geführt. Kreise, Städte und Gemeinden reagieren, indem sie sich zunehmend der Arbeitsmarktpolitik annehmen: Sie beraten und vermitteln Arbeitslose, zahlen Zuschüsse zu Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, führen Qualifizierungsmaßnahmen durch und gründen Beschäftigungsgesellschaften. Das birgt zahlreiche Konflikte: Arbeitslosen, die angebotene Arbeitsgelegenheiten ablehnen, droht Kürzung oder gar Streichung der Sozialhilfe. Private Unternehmen vor Ort beklagen eine Konkurrenz durch kommunale Beschäftigungsgesellschaften. Und im Verhältnis zwischen Kommunen und Arbeitsämtern werden häufig Reibungsverluste und "Verschiebebahnhof-Effekte" moniert. Gleichwohl gibt es kaum rechtliche Regelungen, die sich speziell mit kommunaler Arbeitsmarktpolitik befassen. Die Arbeit von Harks beleuchtet die rechtlichen Vorgaben und Grenzen der kommunalen Aktivitäten. Es wird untersucht, inwieweit es überhaupt Aufgabe der Kommunen ist, auf den Arbeitsmarkt einzuwirken, und welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern gelten. Ausführlich werden die Vorgaben dargestellt, die sich aus den Vorschriften über die Hilfe zur Arbeit im Bundessozialhilfegesetz ergeben. Abschließend werden die tatsächlich von der kommunalen Praxis gewählten Organisationsformen und Instrumente rechtlich eingeordnet und deren Grenzen aufgezeigt. Dabei geht es unter anderem um die Vorgaben für kommunale Beschäftigungsgesellschaften, die sich aus dem Gemeindewirtschaftsrecht ergeben, und um die Frage, inwieweit Kommunen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Arbeitsmarktgesichtspunkte berücksichtigen dürfen.

Beteiligte Wissenschaftler:

Thomas Harks, Professor Dr. Janbernd Oebbecke

Veröffentlichungen:

Symposium Kommunalfinanzen zum 75. Geburtstag von Dr. h.c. Adalbert Leidinger, Tagungsbericht, in: Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 2001, S. 972 ff.

Gemeindeprüfung, Tagungsbericht, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) 2001, S. IV f.

Vom Jurastudium in den Journalismus, in: Juristische Ausbildung (JURA) 2001, S. 495 ff.

Buhlen um die Top-Juristen, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 277 v. 1./2.12.2001, S. V1/15 (Bildung und Beruf)

Internet ersetzt Gang in die Rechtsbibliothek, in: Handelsblatt Nr. 141 v. 25.7.2001, S. R2 (Recht und Steuern)

Der Schutz der Menschenwürde bei der Entnahme fötalen Gewebes - Zur Bedeutung des Zusammenfallens von pränatalem und postmortalem Grundrechtsschutz, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2002, S. 716 ff.

Islamischer Religionsunterricht und Art. 7 III GG, in: Juristische Arbeitsblätter (JA) 2002, S. 875 ff.

Kommunen als Akteure der Arbeitsmarktpolitik, in: EILDIENST LKT NW 2002, S. 247 ff.

 
 

Hans-Joachim Peter
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Datum: 2003-12-08