Westfälische Wilhelms-Universität
Münster
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Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbes. Controlling Universitätsstr. 14-16 48143 Münster Direktor: Prof. Dr. Wolfgang Berens |
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002 Fachbereich 04 - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
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Entwicklung einer Controlling-Konzeption für
Von einer
öffentlichen Reformdiskussion sind die Trägerorganisationen der gesetzlichen Unfallversicherung
im Gegensatz zu anderen Zweigen der Sozialversicherung wie insbesondere die Arbeitslosenversicherung, die
Krankenversicherung oder die Rentenversicherung bis vor kurzem weitgehend verschont geblieben. Die
Ursachen liegen zum einen in der Finanzierung: Es handelt bei den Unfallversicherungsträger um
Zwangsorganisationen von Unternehmen ohne Beitrag der Arbeitnehmer. Andererseits bleibt festzuhalten,
daß die Ausgaben der gesetzlichen Unfallversicherung - verglichen mit denen der gesetzlichen
Renten-
oder Krankenversicherung - weniger groß sind (etwa 12 Mrd. Euro im Vergleich mit
fast 200 Mrd. Euro der
gesetzlichen Rentenversicherung und mehr als 130 Mrd. Euro der gesetzlichen
Krankenversicherung).
Reformmaßnahmen haben keine gleich große politische Publikumswirksamkeit. Erst seit kurzem
mehren sich Stimmen, die eine Neuorientierung der gesetzlichen Unfallversicherung fordern und die sich
unterschiedlichen Meinungsgruppen zuordnen lassen.
Für die Führungskräfte innerhalb der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
bedeutet dies die immer größere Notwendigkeit, sich mit betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
auseinanderzusetzen. Aufgabe des Controlling ist es, vor diesem Hintergrund den Führungskräften
entscheidungsvorbereitende Informationen bereitzustellen. Innerhalb der Aufbauorganisation lassen sich
verschiedene Entscheidungsbereiche voneinander abgrenzen. Jede Entscheidungsebene kann durch typische
Fragestellungen charakterisiert werden. Aufgabe des Controlling ist es nun, innerhalb der dargestellten
Rahmenbedingungen für jede dieser Entscheidungsebenen entscheidungsvorbereitende Informationen
bereitzustellen. Dies geschieht durch Controllinginstrumente, die aus anderen Gebieten übernommen und
speziell für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung weiterentwickelt werden. Die Frage, die sich
nun stellt, ist, durch welches Controlling-Konzept die beste Entscheidungsunterstützung erreicht werden
kann.
Das Controlling-Konzept läßt sich durch die kontextspezifischen
Rahmenbedingungen, der instrumentellen Ausgestaltung und der institutionellen Umsetzung charakterisieren.
Die im Rahmen der instrumentellen Ausgestaltung verwendeten Methoden und Verfahren reichen dabei von
der Errichtung der für den Einsatz eines Controllingsystem notwendigen Strukturen und Schnittstellen bis
zu deren Verwendung im laufenden Tagesgeschäft, wobei auch Wechselwirkungen und
Abhängigkeitsbeziehungen der Controlling-Instrumente untereinander zu berücksichtigen sind. In
Anlehnung an den Fortschrittsgrad der Controlling-Implementierung lassen sich demgemäß
Basisinstrumente und Anwendungsinstrumente voneinander abgrenzen.
Mit Hilfe der Basisinstrumente werden die für die spätere Anwendung des Controlling notwendigen
innerorganisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen. Sie dienen der Strukturentstehung bzw. -anpassung
und stellen die Voraussetzungen zur Entwicklung und Realisierung der Anwendungsinstrumente dar. Sie sind
primär vorbereitender Natur und werden deshalb in der Regel nicht als autonome Methoden und
Verfahren in das Controllingsystem integriert. Statt dessen ist davon auszugehen, daß sie die allgemeine
Grundlage der Implementierung von Anwendungsinstrumenten darstellen. Basisinstrumente des vorliegenden
Controllingsystems sind das Produktkonzept, die Differenzierende Fall-Kategorisierung sowie die
Organisations- und Prozeßgestaltung.
Die Anwendungsinstrumente ermöglichen die zu gewährleistende Entscheidungsunterstützung
im laufenden Controlling-Betrieb. Sie sollen Handlungsalternativen und -konsequenzen sowohl qualitativ als auch
quantitativ darlegen und auf diese Weise der Koordination, Steuerung, Planung und Kontrolle zugänglich
machen. Indessen ist es nicht Ziel der durchzuführenden Untersuchung, sämtliche für den
Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung einsetzbare Verfahren, Methoden und Vorgehensweisen
aufzunehmen. Statt dessen soll mit einem für Unfallversicherungsträger vertretbaren Aufwand ein
möglichst großer Grad der Entscheidungsunterstützung gewährleistet werden. In diesem
Kontext ist der Einsatz der Kostenrechnung, der Leistungs- und Wirkungsindikatoren, der Budgetierung, der
Nutzen-Kosten-Untersuchungen und des Benchmarkung vorgesehen.
Beteiligter Wissenschaftler:
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