Forschungsbericht 1999-2000   
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Direktor: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. H. Meffert

 
 
 
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Fachbereich 04 - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Institut für Marketing
Markenführung
 


Abnutzbarkeit und Nutzungsdauer von Marken

Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EstG haben sich die Abschreibungen an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes zu orientieren. Planmäßige Abschreibungen für entgeltlich erworbene Marken sind somit nur dann möglich, wenn deren Nutzungsdauer begrenzt ist bzw. Marken der Abnutzung unterliegen. Der zweite Senat des Bundesfinanzhofes hat diesbezüglich mit Beschluß vom 4.9.1996 festgestellt, "daß entgeltlich erworbene Warenzeichen, die auf Dauer betrieblich genutzt werden, keinem Wertverzehr unterliegen". Diese Auffassung wird vor allem damit begründet, daß "es doch weder eine gesetzliche Regelung noch einen allgemeinen Erfahrungssatz (gibt), wonach sich der Wert von Warenzeichen generell innerhalb einer bestimmten Nutzungsdauer verbraucht und diesem Umstand durch eine planmäßige Abschreibung Rechnung zu tragen ist". Auch die Diskussion über den International Accounting Standard 38 zur zukünftigen Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände hat gezeigt, daß eine Reihe von Bilanzierungsexperten die Auffassung vertritt, Marken seien nicht abnutzbar. Vor diesem Hintergrund wurde in dem Forschungsprojekt der Frage nachgegangen, ob und in welcher Form auf Dauer genutzte Marken einem Werteverzehr unterliegen.

Neben der Gewinnermittlung auf seiten des Markenkäufers ist diese Frage auch im Rahmen der Markenführung von hohem Interesse. Marken werden dabei als Investitionsobjekte betrachtet. Dem Markenmanager obliegt dabei die Vorteilhaftigkeitsbestimmung für alternative Markeninvestitionen und das Controlling dieser Investitionen. Zur Bestimmung der Vorteilhaftigkeit von Investitionen in verschiedene Marken oder in unterschiedliche Markenstrategien für eine bestimmte Marke müssen der Zahlungsstrom und damit die Nutzungsdauer der Markeninvestitionen bestimmt werden. Ausgehend von diesen beiden Interessenlagen wird herausgearbeitet, daß es aus theoretischer und empirischer Betrachtung zahlreiche Anhaltspunkte zur Bestimmung von Erfahrungssätzen gibt, wonach sich der Wert verschiedener Klassen von Marken generell innerhalb bestimmter Nutzungsdauerintervalle verbraucht.

Beteiligte Wissenschaftler:

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. H. Meffert, Dr. Ch. Burmann

Veröffentlichungen:

Meffert, H., Burmann, Ch.: Abnutzbarkeit von Marken. Ein Beitrag zur steuerlichen Behandlung von Warenzeichen, Arbeitspapier Nr. 117 der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Marketing und Unternehmensführung e.V., Hrsg.: Meffert, H., Backhaus, K., Becker, J., Münster 1998.

Meffert, H., Burmann, Ch.: Abnutzbarkeit von Marken. Ein Beitrag zur steuerlichen Behandlung von Warenzeichen, in: Unternehmensrechnung und Besteuerung. Festschrift für Prof. Dr. D. Börner zum 65. Geburtstag, Hrsg.: Krawitz, N., Meffert, H., Wiesbaden 1998, S. 75-126.

Meffert, H., Burmann, Ch.: Abnutzbarkeit und Nutzungsdauer von Marken, in: Jahrbuch der Absatz- und Verbrauchsforschung, 45. Jg., Heft 3, 1999, S. 244-263.

 
 
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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2001-11-13