Forschungsbericht 1999-2000 | |
Institut für Genossenschaftswesen
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Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 04 - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Institut für Genossenschaftswesen Neue Institutionenökonomik/Wirtschaftspolitik | ||||
Institutionen und Strategien der Europäischen Union
Die institutionellen Grundlagen regionalwirtschaftlicher Integration zeichnen sich
durch spezifische Einflußfaktoren und Wirkungskanäle aus. Sie enthalten
die Spielregeln und die Akteure, die Integrationsprozesse initiieren, umsetzen,
administrieren und weiterentwickeln. Die traditionelle ökonomische Theorie
der Integration ist isoliert nicht in der Lage, die Geschichte der Europäischen
Union hinreichend zu fundieren. Institutionenökonomische Elemente haben
integriert zu werden. Dies wurde in diesem Forschungsprojekt geleistet.
Die konkrete Ausgestaltung des Institutionengefüges der Europäischen Union ist
Ergebnis der gewählten integrationspolitischen Leitlinien und Strategien sowie der von
den Mitgliedern vereinbarten Entscheidungsfindungsprozesse. Damit werden Vorstellungen
über Inhalt, Verlauf und Finalität des Integrationsprozesses verwirklicht. Die
einzelnen Integrationsschritte entstehen als Ergebnis eines Verhandlungsprozesses der
Mitglieder und sind daher ein Kompromiß, in den unterschiedliche integrationspolitische
Präferenzen eingehen. Dabei vertreten die Repräsentanten der Mitglieder in
unterschiedlichem Ausmaß als Agenten die Interessen der jeweiligen Bevölkerung.
Nicht nur diese Faktoren betreffen die institutionelle Effizienz, sondern auch die konkreten
Zuständigkeiten der einzelnen Gremien und ihr Zusammenspiel sowie die formellen und
informellen Einflußmöglichkeiten auf deren Entscheidungen. Im
Integrationsprozeß der Europäischen Union sind diese Merkmale einem
ständigen Wandel unterworfen, der die Dynamik der Unionsordnung zum Ausdruck
bringt.
Es kann davon ausgegangen werden, daß zwischen den Mitgliedern der
Europäischen Union ein Minimalkonsens über die Akzeptanz von grundlegenden
Prinzipien oder Meta-Regeln bei der Gestaltung der Unionsordnung sowie bei der Wahl von
Integrationsstrategien existiert. Es geht dabei um die Kompetenzallokation zwischen Union und
Mitgliedern. Dazu zählen gemeinsame Vorstellungen über die Finalität des
europäischen Integrationsprozesses, allgemeine Grundsätze zur politischen
Ordnung und zur Wirtschaftsordnung und die Übernahme des acquis communautaire.
Dieser Konsens wird ergänzt durch das Prinzip der Einzelermächtigung, das
Subsidiaritätsprinzip, den Vorrang des Gemeinschaftsrechts, das Prinzip der
Gemeinschaftstreue und durch den Einstimmigkeitsvorbehalt. Dieser Konsens hat nicht nur auf
die Wahl konkreter Integrationsstrategien Einfluß, sondern auch auf die
Kompetenzzuweisung der Organe und Institute der EU sowie auf die Ausgestaltung der
unterschiedlichen Rechtssetzungsverfahren. Dies kann für einzelne Bereiche wie etwa
die monetäre Ordnung sowie für die gesamte Unionsordnung der
Europäischen Union gezeigt werden. Dabei wird eindrucksvoll klar, daß die Organe
und Institute der Europäischen Union sowie die Wahl ihrer Strategien in höchstem
Maße interdependent sind. Isolierte institutionelle Veränderungen können an
anderer Stelle einen Strategiewechsel induzieren. Reformen der EU-Institutionen haben immer
vor dem Hintergrund des gesamten Institutionengefüges und hinsichtlich
möglicher Wechselwirkungen gesehen zu werden. Die Vernachlässigung dieser
Zusammenhänge im Reformprozeß führt zu einem institutionellen
Ungleichgewicht, das Fehlanreize in sich birgt.
Beteiligte Wissenschaftlerin:
Veröffentlichungen: |
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Hans-Joachim Peter