Forschungsbericht 1999-2000 | |
Institut für Genossenschaftswesen
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Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 04 - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Institut für Genossenschaftswesen Unternehmenskooperation (Rechtswissenschaften) | ||||
Globalisierungsprozeß und Besteuerung im Genossenschaftswesen
Ausgangspunkt des Forschungsprojekts ist die Frage, ob die Kreditgenossenschaften
im Vergleich zu Großbanken im globalisierten Markt
steuerrechtlich benachteiligt sind. Die Möglichkeiten der
Internationalisierung für Genossenschaften werden im ersten
Kapitel analysiert von Betriebsstätten, Tochtergesellschaften
bis zu Kooperationsformen wie die Europäische Wirtschaftliche
Interessenvereinigung (EWIV), die auch einen genossenschaftlichen
Förderzweck verfolgt.
Im zweiten Kapitel wird die Frage untersucht, ob die multinational tätigen
Unternehmen im Vergleich zu Genossenschaftsbanken, die in geringerem international
tätig sind, durch die Freistellungsmethode (im Gegensatz zur
Anrechnungsmethode) begünstigt sind und ob andere Faktoren noch eine Rolle
spielen. Die Großbanken können durch Betriebsstätten ins Ausland
Gewinne verlagern und die Vorteile eines niedrigeren Steuersatzes als in Deutschland
erzielen. Die Verlierer der Freistellungsmethode sind die Unternehmen, die im Ausland
nicht investieren. Hierzu gehören grundsätzlich auch die
Genossenschaftsbanken. Es stellt den Begriff der "internationalen steuerlichen
economies of scale" dar: Durch in größerem Umfang betriebene
Auslandsgeschäfte können Großbanken größere
Steuervorteile erzielen.
Die Freistellung ausländischer Gewinne ist aber eine rechtspolitische
Entscheidung des Staates. Es wird entweder eine Steuerneutralität im
internationalen Wettbewerb wie in Deutschland (Freistellungsmethode, Verzicht auf das
Besteuerungsrecht im Inland) oder eine Steuerneutralität im Inland wie in den
USA (Anrechnungsmethode, Anrechnung der ausländischen Steuer und weitere
Besteuerung im Inland) erreicht. Es wird daher untersucht, ob die faktische
Ungleichbehandlung de lege ferenda durch die Anrechnungsmethode etwa im
Hinblick auf die Steuerreform beseitigt werden sollte. Die Großbanken
wären aber lediglich schlechter gestellt.
Im Ergebnis sind die Genossenschaftsbanken im Vergleich zu Großbanken
benachteiligt, nicht nur durch eine weniger intensive Auslandsbetätigung, sondern
darüber hinaus auch durch die Verbundstruktur und die sich hieraus ergebende
doppelte Besteuerungsebene.
In Bezug auf diese genossenschaftliche Organisationsstruktur ergibt sich ein
normativer Anknüpfungspunkt für die Frage, ob die Verbundstruktur eine
Anpassung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Rahmen der Verrechnungspreise bei
ausländischen Betriebsstätten erfordert, da der Verbundstruktur und dem
Förderauftrag der Genossenschaften nicht Rechnung getragen wird. De lege
ferenda könnte eine Klausel für Genossenschaften in die DBA
eingeführt werden: Danach würde der Fremdvergleichgrundsatz durch einen
neu einzuführenden "Verbundpreise-Grundsatz" ersetzt. Darüber
hinaus ist zu erwägen, ob durch eine Fiktion der Gewinn, der bei den
Primärbanken entsteht, im Ausland besteuert werden könnte.
Beteiligte Wissenschaftler:
Veröffentlichungen: |
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Hans-Joachim Peter