Forschungsbericht 1999-2000 | |
Freiherr-vom-Stein-Institut, Wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Von-Vincke-Straße 10 48143 Münster Tel. (0251) 41 85 7 - 0 Fax: (0251) 41 85 7 - 20 e-mail: martell@uni-muenster.de WWW: http://www.uni-muenster.de/Jura.fsi/ Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. Janbernd Oebbecke | |
Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät Freiherr-vom-Stein-Institut, Wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Sparkassenrecht | ||||
Die Bedeutung des Regionalprinzips für den Interneteinsatz kommunaler Sparkassen
Das Internet als modernes Informations- und Kommunikationsmedium gewinnt in
Gesellschaft und Wirtschaft zunehmend an Bedeutung. Dies gilt auch für den
Bereich der Finanzdienstleistungen. So stellt die bloße Präsenz eines
Kreditinstitutes im weltweiten Datennetz heute schon nahezu eine
Selbstverständlichkeit dar, ebenso wie die Ermöglichung einfacher
Kontotransaktionen über dieses Medium. Zunehmend werden darüber
hinaus andere Leistungen wichtig, wie beispielsweise der Online-Wertpapierhandel
und die Bereitstellung virtueller Marktplätze. Dieser Entwicklung kann sich kein
Kreditinstitut, das im Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben will, dauerhaft
verschließen. Das Projekt untersucht, welche Bedeutung dem sogenannten
Regionalprinzip für den Interneteinsatz der kommunalen Sparkassen zukommt.
Der erste Teil der Arbeit gibt einen Überblick über die Nutzung des Internets im
Bereich der Finanzdienstleistungen und stellt ferner die Aktivitäten der
Sparkassenorganisation auf diesem Gebiet ausführlich dar. Dazu gehört vor allem
das Konzept des zentralen Finanzportals, das unter der Adresse »www.sparkasse.de« eingerichtet wurde. Von diesem
Portal aus, auf dem selbst keinerlei Geschäftsabschlüsse möglich sind, wird
der Besucher unter anderem zu den Internetseiten einzelner Sparkassen weitergeleitet. Des
weiteren geht die Arbeit auf die Pläne der Sparkassenorganisation zur Gründung
eines einheitlichen und bundesweit tätigen Online-Brokers ein, der im dritten Quartal
2001 seine Arbeit aufnehmen soll. Schließlich werden die Sparkassenaktivitäten im
Bereich virtueller Marktplätze erläutert.
Im folgenden Teil widmet sich die Arbeit dem Regionalprinzip. Aufgrund ihrer
Organisationsform als kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts sind die Sparkassen
an diesen Grundsatz gebunden, der ihre geschäftliche Betätigung räumlich
beschränkt und damit in einem Spannungsverhältnis zur Nutzung des weltweit
zugänglichen Internets steht. Die Untersuchung konzentriert sich auf die normativen
Grundlagen, den Geltungsumfang und die Ausnahmefähigkeit des Regionalprinzips, um
auf der Basis der dabei gewonnenen Erkenntnisse die Internetaktivitäten der Sparkassen
rechtlich beurteilen zu können. Als Grundlage für die gesetzliche Herleitung des
Regionalprinzips kommen zunächst die verfassungsrechtlichen Bestimmungen des
Art. 28 Abs. 2 GG und der entsprechenden Vorschriften der Landesverfassungen
in Betracht. Einzugehen ist des weiteren auf die kommunal- und sparkassenrechtlichen
Regelungen der Länder, wobei zu berücksichtigen ist, daß diese in bezug auf
das Regionalprinzip eine höchst unterschiedliche Regelungsdichte aufweisen. Entgegen
einigen anders lautenden Stimmen in der Literatur vertritt das Bundesverwaltungsgericht die
Auffassung, daß das sparkassenrechtliche Regionalprinzip in seiner konkreten
Ausgestaltung nicht auf Art. 28 Abs. 2 GG, sondern auf einer eigenständigen
Entscheidung des jeweiligen Landesgesetzgebers beruhe.
Anknüpfend an das im vorhergehenden Abschnitt gefundene Ergebnis wird im dritten und
letzten Teil der Arbeit zunächst die Zulässigkeit des Interneteinsatzes der
kommunalen Sparkassen anhand des derzeit geltenden Sparkassenrechts überprüft.
Dabei erscheint zum einen problematisch, inwieweit schon die Homepage einer Sparkasse eine
unzulässige weil über den eigenen Geschäftsbereich
zwangsläufig hinausreichende Einzelwerbung darstellt. Des weiteren bedarf der
rechtlichen Klärung, wie sich eine Sparkasse zu verhalten hat, wenn über das
Internet ein Geschäftsabschluss von einem Kunden angestrebt wird, der seinen Wohnsitz
oder seine gewerbliche Niederlassung nicht im Geschäftsgebiet des angesprochenen
Kreditinstitutes hat. Insbesondere zu diesem Problem werden innerhalb der
Sparkassenorganisation mehrere Lösungsmodelle diskutiert, die auf ihre rechtliche
Tragfähigkeit hin untersucht werden.
Sollte sich herausstellen, daß die Sparkassen aufgrund des Regionalprinzips
Beschränkungen unterliegen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den
privaten Banken nachhaltig beeinträchtigen können, so wird dies die Frage
aufwerfen, welche Möglichkeiten den Ländern de lege ferenda zu einer
abweichenden Gestaltung ihres Sparkassenrechts offenstehen, um die für die
kommunalen Kreditinstitute geltenden Restriktionen zu lockern oder sogar aufzuheben. In
jüngster Zeit hat der Gesetzgeber Nordrhein-Westfalens durch eine Neufassung des
§ 107 GO NW eine wirtschaftliche Betätigung gemeindlicher Unternehmen
außerhalb des Gemeindegebietes unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen, was
jedoch teilweise als verfassungswidrig angesehen wird. Zu prüfen bleibt, ob sich die dazu
vorgebrachten Argumente auf den Bereich des Sparkassenwesens übertragen lassen.
Beteiligte Wissenschaftler: |
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Hans-Joachim Peter