Forschungsbericht 1999-2000   
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Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Freiherr-vom-Stein-Institut, Wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Sparkassenrecht
 


Die Bedeutung des Regionalprinzips für den Interneteinsatz kommunaler Sparkassen

Das Internet als modernes Informations- und Kommunikationsmedium gewinnt in Gesellschaft und Wirtschaft zunehmend an Bedeutung. Dies gilt auch für den Bereich der Finanzdienstleistungen. So stellt die bloße Präsenz eines Kreditinstitutes im weltweiten Datennetz heute schon nahezu eine Selbstverständlichkeit dar, ebenso wie die Ermöglichung einfacher Kontotransaktionen über dieses Medium. Zunehmend werden darüber hinaus andere Leistungen wichtig, wie beispielsweise der Online-Wertpapierhandel und die Bereitstellung virtueller Marktplätze. Dieser Entwicklung kann sich kein Kreditinstitut, das im Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben will, dauerhaft verschließen. Das Projekt untersucht, welche Bedeutung dem sogenannten Regionalprinzip für den Interneteinsatz der kommunalen Sparkassen zukommt.

Der erste Teil der Arbeit gibt einen Überblick über die Nutzung des Internets im Bereich der Finanzdienstleistungen und stellt ferner die Aktivitäten der Sparkassenorganisation auf diesem Gebiet ausführlich dar. Dazu gehört vor allem das Konzept des zentralen Finanzportals, das unter der Adresse »www.sparkasse.de« eingerichtet wurde. Von diesem Portal aus, auf dem selbst keinerlei Geschäftsabschlüsse möglich sind, wird der Besucher unter anderem zu den Internetseiten einzelner Sparkassen weitergeleitet. Des weiteren geht die Arbeit auf die Pläne der Sparkassenorganisation zur Gründung eines einheitlichen und bundesweit tätigen Online-Brokers ein, der im dritten Quartal 2001 seine Arbeit aufnehmen soll. Schließlich werden die Sparkassenaktivitäten im Bereich virtueller Marktplätze erläutert.

Im folgenden Teil widmet sich die Arbeit dem Regionalprinzip. Aufgrund ihrer Organisationsform als kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts sind die Sparkassen an diesen Grundsatz gebunden, der ihre geschäftliche Betätigung räumlich beschränkt und damit in einem Spannungsverhältnis zur Nutzung des weltweit zugänglichen Internets steht. Die Untersuchung konzentriert sich auf die normativen Grundlagen, den Geltungsumfang und die Ausnahmefähigkeit des Regionalprinzips, um auf der Basis der dabei gewonnenen Erkenntnisse die Internetaktivitäten der Sparkassen rechtlich beurteilen zu können. Als Grundlage für die gesetzliche Herleitung des Regionalprinzips kommen zunächst die verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Art. 28 Abs. 2 GG und der entsprechenden Vorschriften der Landesverfassungen in Betracht. Einzugehen ist des weiteren auf die kommunal- und sparkassenrechtlichen Regelungen der Länder, wobei zu berücksichtigen ist, daß diese in bezug auf das Regionalprinzip eine höchst unterschiedliche Regelungsdichte aufweisen. Entgegen einigen anders lautenden Stimmen in der Literatur vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, daß das sparkassenrechtliche Regionalprinzip in seiner konkreten Ausgestaltung nicht auf Art. 28 Abs. 2 GG, sondern auf einer eigenständigen Entscheidung des jeweiligen Landesgesetzgebers beruhe.

Anknüpfend an das im vorhergehenden Abschnitt gefundene Ergebnis wird im dritten und letzten Teil der Arbeit zunächst die Zulässigkeit des Interneteinsatzes der kommunalen Sparkassen anhand des derzeit geltenden Sparkassenrechts überprüft. Dabei erscheint zum einen problematisch, inwieweit schon die Homepage einer Sparkasse eine unzulässige ­ weil über den eigenen Geschäftsbereich zwangsläufig hinausreichende ­ Einzelwerbung darstellt. Des weiteren bedarf der rechtlichen Klärung, wie sich eine Sparkasse zu verhalten hat, wenn über das Internet ein Geschäftsabschluss von einem Kunden angestrebt wird, der seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung nicht im Geschäftsgebiet des angesprochenen Kreditinstitutes hat. Insbesondere zu diesem Problem werden innerhalb der Sparkassenorganisation mehrere Lösungsmodelle diskutiert, die auf ihre rechtliche Tragfähigkeit hin untersucht werden.

Sollte sich herausstellen, daß die Sparkassen aufgrund des Regionalprinzips Beschränkungen unterliegen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den privaten Banken nachhaltig beeinträchtigen können, so wird dies die Frage aufwerfen, welche Möglichkeiten den Ländern de lege ferenda zu einer abweichenden Gestaltung ihres Sparkassenrechts offenstehen, um die für die kommunalen Kreditinstitute geltenden Restriktionen zu lockern oder sogar aufzuheben. In jüngster Zeit hat der Gesetzgeber Nordrhein-Westfalens durch eine Neufassung des § 107 GO NW eine wirtschaftliche Betätigung gemeindlicher Unternehmen außerhalb des Gemeindegebietes unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen, was jedoch teilweise als verfassungswidrig angesehen wird. Zu prüfen bleibt, ob sich die dazu vorgebrachten Argumente auf den Bereich des Sparkassenwesens übertragen lassen.

Beteiligte Wissenschaftler:

Volker Schepers, Prof. Dr. Dirk Ehlers (Leiter)
 
 
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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2001-06-25 ---- 2001-07-16