Forschungsbericht 1999-2000   
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[Pfeile  gelb] Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Freiherr-vom-Stein-Institut, Wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Sparkassenrecht
 


Aufgaben und Zusammensetzung der Verwaltungsräte der kommunalen Sparkassen

Der Verwaltungsrat einer kommunalen Sparkasse bildet die »Nahtstelle« zum Gewährträger und steht deshalb im Spannungsfeld zwischen den kommunalpolitischen Interessen der Gewährträger und den wirtschaftlichen Interessen der Sparkassen als im Wettbewerb stehende Wirtschaftsunternehmen. Er hat dabei eine ähnliche Funktion wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft: Beide Organe haben in erster Linie die Tätigkeit des Vorstands zu überwachen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat weitere wichtige Aufgaben zu bewältigen. Er bestimmt die Richtlinien der Geschäftspolitik, ist für die Bestellung und die Abberufung der Vorstandsmitglieder zuständig, wählt die Mitglieder des Kreditausschusses, erläßt Geschäftsanweisungen für den Vorstand, den Kreditausschuß und die Betriebsüberwachung und entscheidet über die Zuführung von Teilen des Jahresüberschusses an die Sicherheitsrücklage. Daneben hat er weitere Beschluß- sowie Anhörungsrechte. Bereits dieser kurze Überblick über die Aufgaben des Verwaltungsrates zeigt die besondere Bedeutung dieses Organs.

Bei Unternehmenskrisen steht neben dem Geschäftsführungsorgan immer auch das zuständige Kontrollorgan in der Kritik. Nicht selten wurde in der Vergangenheit moniert, daß die Verwaltungsratsmitglieder nicht über die für ihre Aufgaben erforderliche Qualifikation verfügten. Da die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder durch die Vertretungskörperschaft des Gewährträgers (Rat) erfolge, seien häufig parteipolitische Gesichtspunkte bei der Vergabe von Verwaltungsratsposten entscheidend.

Die Untersuchung befaßt sich zunächst mit der Entstehung der Verwaltungsräte. Dabei wird der historische Rückblick die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen nachzeichnen und einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsgrundlagen in anderen Bundesländern geben. Der Rückblick soll deutlich machen, wie sich das Aufgabengebiet und die personelle Zusammensetzung dieses Sparkassenorgans im Laufe der Zeit verändert haben.

Danach sollen in einem ersten Schwerpunkt der Arbeit die Aufgaben des Verwaltungsrates anhand der aktuellen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen näher beschrieben werden. Denn erst wenn das Aufgabengebiet der Verwaltungsräte hinreichend charakterisiert ist, lassen sich Aussagen über die Anforderungen an die persönliche Qualifikation der Verwaltungsratsmitglieder machen. Bei der Aufgabenbeschreibung wird insbesondere ein Vergleich mit den Aufgaben des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft zu ziehen sein. Dabei sind die in der Diskussion um eine effektivere Unternehmenskontrolle für die Tätigkeit des Aufsichtsrates vorgetragenen Verbesserungsvorschläge zu würdigen. Zu prüfen bleibt, ob Konsequenzen für den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkasse zu ziehen sind.

In einem zweiten Schwerpunkt wird auf die Zusammensetzung der Verwaltungsräte eingegangen. Hier werden zunächst die rechtlichen Vorgaben für die Besetzung des Verwaltungsrates erörtert und mit der Rechtslage in anderen Bundesländern verglichen. Ebenso wird das Wahlverfahren dargestellt. Besondere Bedeutung wird der Frage beigemessen, welche Anforderungen der Gesetzgeber bzgl. der Qualifikation der Verwaltungsratsmitglieder stellt. Schließlich sollen die Ergebnisse einer im November 2000 durchgeführten empirischen Untersuchung präsentiert werden. Befragt wurden die Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder der westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Untersuchung soll Aufschluß über die tatsächliche Zusammensetzung der Verwaltungsräte geben und u.a. zeigen, wie ausgeprägt die "politische Besetzung" dieses Gremiums ist.

Beteiligte Wissenschaftler:

Peter Lüttmann, Prof. Dr. Janbernd Oebbecke (Leiter)

Veröffentlichungen:

Lüttmann, P.: Perspektiven der kommunalen Sparkassen (Tagungsbericht), in: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 2000, S. 638 f.

 
 
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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2001-06-25 ---- 2001-07-16