Forschungsbericht 1999-2000 | |
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Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät Freiherr-vom-Stein-Institut, Wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Haushaltsrecht | ||||
Das Haushaltsrecht in der Reform
Auf allen Ebenen der Verwaltungsorganisation der Bundesrepublik Deutschland ist das
Haushaltsrecht in die Diskussion geraten. Damit wendet sich die
immerwährende Auseinandersetzung um notwendige Verwaltungsreformen nach
der kommunalen Funktional- und Gebietsreform der 70er Jahre nunmehr dem
Binnenbereich von Verwaltungsträgern zu. Bislang wurde die
Auseinandersetzung vorwiegend unter verwaltungsbetriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten geführt. Auch die verwaltungspolitische Diskussion ist
mittlerweile fortgeschritten. Erste Reformschritte wurden bereits vorgenommen.
Demgegenüber kommt die verwaltungsrechtliche Auseinandersetzung erst
langsam in Gang. Unklar bleibt insbesondere, ob, inwieweit und durch welche
Instrumente sich die Reformvorstellungen rechtlich verwirklichen lassen. Zudem
bleiben viele der von den Reformern in der gegenwärtigen Diskussion
gebrauchten Begriffe etwa der des Kontraktmanagements
rechtsdogmatisch unbestimmt. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Analyse, die
auch rechtswissenschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt, an der Zeit zu sein.
Die als Habilitationsprojekt angelegte Untersuchung erörtert auch das
überkommene Haushaltsrecht. Daß mittlerweile verschiedene normative
Anpassungen an die Reformvorstellungen vorgenommen wurden, steht dem nicht entgegen.
Zum einen ist die Reformdiskussion nur vor dem Hintergrund der bislang geltenden
haushaltsrechtlichen Regelungen verständlich. Zum anderen besteht die Gefahr, daß
deren Vorzüge in der zumindest im Schrifttum, aber auch in der
Reformpraxis anzutreffenden Modernisierungseuphorie untergehen.
Vorreiter der Reformbewegung sind die Kommunen. Deshalb ist die Kommunalverwaltung das
Referenzgebiet der Untersuchung. Außerdem entspricht das kommunale Haushaltsrecht
in seinen Grundzügen dem staatlichen Haushaltsrecht und dem Haushaltsrecht anderer
Verwaltungsträger. Auf Besonderheiten ist Rücksicht zu nehmen.
Die Untersuchung bedient sich der Methode des Vergleichens. Verglichen wird das
herkömmliche Haushaltsrecht mit den Reformvorstellungen. Vergleichspunkt ist ein aus
der Reformdiskussion abgeleitetes und normativ verankertes Zielepaar, das in seinen einzelnen
Elementen und seiner Gesamtheit das tertium comparationis der Untersuchung bilden
und als ein offengelegter Bewertungsmaßstab dienen soll. Das hergebrachte
Haushaltsrecht und die Vorschläge für ein »neues kommunales
Finanzmanagement« sollen daraufhin verglichen werden, ob, inwieweit und auf welche
Weise gewährleistet wird, daß die kommunale Haushaltswirtschaft den
Erfordernissen einer sowohl demokratisch legitimierten als auch einer effektiven und
effizienten Aufgabenerledigung genügt.
Die methodischen Überlegungen bestimmen die Konzeption der Erörtertung.
Zunächst geht es um das herkömmliche Haushaltsrecht. Dabei wird zuerst
herausgearbeitet, welches Grundmodell den Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts
zugrunde liegt, sowie ob, inwieweit und auf welche Weise damit die Zielvorgaben des
Haushaltsrechts erreicht werden. Danach geht es um die hergebrachten Modifikationen des
Grundmodells und deren Analyse mit Blick auf die dem Haushaltsrecht zugrundeliegenden
Ziele. Im Mittelpunkt der dann folgenden Untersuchung steht die Reform des kommunalen
Haushaltsrechts und die Frage, ob, inwieweit und auf welche Weise sich die
Reformvorschläge umsetzen lassen und sich ihre Umsetzung ggfs. unter
Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen empfiehlt. Dabei zeigt
sich, daß die Gestaltungsspielräume zwar weit, aber nicht unbegrenzt sind.
Abschließend werden die Ergebnisse der Untersuchung des kommunalen Haushaltsrechts
zusammengefaßt und der Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf das staatliche
Haushaltsrecht und das Haushaltsrecht anderer gegenüber der Staatsverwaltung
verselbständigter Verwaltungsträger nachgegangen.
Beteiligte Wissenschaftler:
Veröffentlichungen: |
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Hans-Joachim Peter