Forschungsbericht 1999-2000   
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Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster
Raumordnung
 


Grundfragen eines europäischen Raumordnungsrechts

Die Raumordnung wird vielfach als eine Materie angesehen, die allein der Hoheitsgewalt der einzelnen Staaten unterworfen zu sein scheint. Sie gilt als ein Kernelement der nationalen Souveränität, die fern von jeglicher überstaatlicher Einflussnahme zu gestalten sei. Im Zuge fortschreitender europäischer Integration ist jedoch auch die Raumordnung keine nationale Domäne mehr. Die Europäische Gemeinschaft wirkt in vielfältiger Weise auf die nationale Raumordnung ein. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit die verschiedenen Instrumente, die die Gemeinschaft auf diesem Gebiet einsetzt, und begutachtet ihre Auswirkungen auf das deutsche Raumordnungsrecht.

In den »soft law«-Dokumenten »Europa 2000«, »Europa 2000+« sowie vor allem im Europäischen Raumentwicklungskonzept (EUREK) hat die Europäische Gemeinschaft ihre Leitgedanken zu einer europäischen Raumordnung niedergelegt. Die Dokumente enthalten zahlreiche Anregungen sowohl für die nationalen Raumordnungsbehörden als auch für die Gemeinschaftsorgane. Wenngleich die rechtliche Wirkung dieser Dokumente relativ gering anzusiedeln ist, sollte doch ihre faktische Wirkung nicht unterschätzt werden.

Die Regionalpolitik der Europäischen Gemeinschaft hat sich in den letzten Jahren ebenfalls verstärkt der Raumordnung zugewandt. Mit der Vergabe von Finanzmitteln steht der Gemeinschaft ein Instrumentarium zur Verfügung, mit dem sie die Raumordnung in den Mitgliedstaaten determinieren kann. Die Arbeit liefert eine Kurzbeschreibung der einzelnen Maßnahmen und hebt jeweils ihre Raumbedeutsamkeit hervor. Die größte Raumrelevanz weist in diesem Zusammenhang die Gemeinschaftsinitiative Interreg auf. Ferner deckt die Untersuchung die Zusammenhänge zwischen den Strukturfonds und dem EUREK auf. Mit einigen ordnungs- und planungsrechtlichen Instrumenten greift die Gemeinschaft schließlich am intensivsten in die nationale Raumordnung ein. So schränken die Vorgaben der Entscheidung 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes den Gestaltungsspielraum der nationalen Planungsbehörden in nicht unerheblicher Weise ein. Auch kommt die nationale Raumordnung beispielsweise bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen nicht an den verbindlichen Vorgaben der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie vorbei. Einen breiten Raum nimmt dabei die Erörterung des Verhältnisses zwischen den Richtlinien einerseits und nationaler raumordnungsrechtlicher Bindungswirkung andererseits ein. In diesem Kapitel werden nahezu alle wesentlichen Streitfragen, die die Vogelschutz- und FFH-Richtlinie aufwerfen, angesprochen und einer Lösung zugeführt. Weitere Raumrelevanz kommen der UVP-Richtlinie sowie vor allem der Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme zu. Nationale Raumordnung ist mittlerweile nicht mehr autonom ohne Beachtung dieser Richtlinien möglich. Selbst die Ziele der Raumordnung können unter bestimmten Voraussetzungen von den europarechtlichen Vorgaben durchbrochen werden.

Im kompetenzrechtlichen Teil der Arbeit wird nachgewiesen, dass die Gemeinschaft schon jetzt mit mehr Raumordnungskompetenzen ausgestattet ist als vielfach angenommen wird. Es wird deutlich, dass der Gemeinschaft neben der raumordnungsrechtlichen Spezialkompetenzgrundlage des Art.175 Abs.2 S.1 tir.2 EGV mit den Kompetenzen beispielsweise in den Bereichen der Umweltpolitik, der Verkehrspolitik, der Agrarpolitik sowie mit den Kompetenzen für den Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze zahlreiche Kompetenznormen zur Verfügung stehen, auf deren Grundlage raumordnungsrelevante Rechtsakte erlassen werden können. In diesem Abschnitt wird weiter erörtert, ob ein gemeinschaftsrechtlicher Planungsakt erlassen werden kann. Schließlich beschäftigt sich die Arbeit unter anderem noch mit den Kategorien der ausschließlichen und nicht-ausschließlichen Gemeinschaftskompetenzen.

Beteiligte Wissenschaftler:

Siegbert Gatawis, Prof. Dr. Hans D. Jarass (Leiter)

Veröffentlichungen:

Gatawis, Siegbert: Gatawis, Grundfragen eines europäischen Raumordnungsrechts, Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen, Bd. 196, Münster 2000.

 
 
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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2002-02-21