Forschungsbericht 1999-2000 | |
Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster Wilmergasse 12-13 48143 Münster Tel. (0251) 83-29781 Fax: (0251) 83-29790 e-mail: zir@uni-muenster.de WWW: http://www.uni-muenster.de/Jura.zir/ Direktor: Prof. Dr. Hans D. Jarass LL.M. | |
Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster Raumordnung | ||||
Rechtliche Voraussetzungen eines
Die europäische Integration führt in fortschreitendem Maße zu
einem Bedeutungsverlust der innereuropäischen Grenzen für die
allgemeine gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Damit einher geht in
verstärktem Maße ein Bedeutungswandel des nationalen
Rechtsverständnisses, was insbesondere in der Raumordnung spürbar
geworden ist. Räumliche Entwicklungen sind unabhängig von ihrem
territorialen Ursprung in die Planabwägung einzustellen und planerische
Festsetzungen sind bezüglich ihrer grenzüberschreitenden Wirkung zu
überprüfen. Eine gute Raumordnung erfordert notwendigerweise eine
enge Kooperation mit den angrenzenden Staaten.
Vor diesem Hintergrund wird in der deutsch-niederländischen Grenzregion schon seit
Ende der 60-er Jahre im Rahmen der Deutsch-Niederländischen
Raumordnungskommission grenzüberschreitend zusammengearbeitet. Bei der Aufstellung
von Raumordnungsplänen geschieht dies vornehmlich informell im Wege unverbindlicher
Abstimmungsverfahren. Dieses System funktioniert zwar gut, erscheint aber aufgrund seiner
Unverbindlichkeit im Ergebnis wenig effektiv. Trotz des gemeinsamen
grenzüberschreitenden Abstimmungsverfahrens werden die Planungsverfahren weiterhin
isoliert national durchgeführt und münden in eine auf nationalen Interessen
beruhende, einzelstaatliche Beschlussfassung. Auf längere Sicht ist daher zu
überlegen, grenzüberschreitend nach Maßgabe eines gemeinsamen
Verfahrens zu planen, das im Ergebnis zur Aufstellung eines für beide Länder
verbindlichen grenzüberschreitenden Plans führt.
Ob und inwieweit es möglich ist, grenzüberschreitend nach Maßgabe eines
gemeinsamen Verfahrens zu planen und eine für beide Länder verbindliche
Abschlussentscheidung zu treffen, erörtert die vorliegende Untersuchung. In einer
rechtsvergleichenden Analyse werden konkrete Realisierungsmöglichkeiten für
eine grenzüberschreitende Regionalplanung zwischen Nordrhein-Westfalen und den
Niederlanden aufgezeigt. Die rechtlichen Systeme beider Länder mit ihren
Gemeinsamkeiten und Unterschieden werden dargestellt.
Im Anschluss an eine Bestandsaufnahme zu den bisherigen Möglichkeiten
grenzüberschreitender Zusammenarbeit werden zwei Modelle einer gemeinsamen
grenzüberschreitenden Regionalplanung vorgeschlagen. Das Modell 1 geht dabei von
einer gemeinsamen Erarbeitung eines durch die beteiligten Länder umzusetzenden
grenzüberschreitenden Regionalplans aus. Modell 2 sieht auf einer intensiveren
Kooperationsstufe die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Aufstellung eines
unmittelbar in beiden Ländern verbindlichen grenzüberschreitenden Regionalplans
vor. Zur konkreten Ausgestaltung der Planungsmodelle werden die jeweiligen staatsrechtlichen
Anforderungen sowie formelle und materielle Vorgaben beider Rechtssysteme, vor allem der
Raumplanung, herangezogen.
Die Arbeit wurde im März 2000 abgeschlossen.
Beteiligte Wissenschaftler:
Veröffentlichungen: |
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Hans-Joachim Peter