Forschungsbericht 1999-2000   
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Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster
Raumordnung
 


Einvernehmen bei der Genehmigung von Gebietsentwicklungsplänen

Gemäß §16 Abs.1 LPlG NW entscheidet die Landesplanungsbehörde über die Genehmigung von Gebietsentwicklungsplänen im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien. Dieses Einvernehmenserfordernis wirft zwangsläufig dann Probleme auf, wenn ein zu beteiligendes Fachressort seine Zustimmung ausdrücklich verweigert oder aber auf die Aufforderung der Landesplanungsbehörde zur Mitzeichnung überhaupt nicht reagiert. Die Untersuchung geht daher zum einen der Frage nach, ob und unter welchen genauen Voraussetzungen eine Bindung der Landesplanungsbehörde an ein explizit verweigertes Einvernehmen im Einzelfall nicht eintritt, bzw. das versagte Einvernehmen zum Beispiel durch einen Kabinettsbeschluss ersetzbar ist. Zum anderen wird auf die mögliche Fingierbarkeit des Einvernehmens bei Nichtäußerung des zu beteiligenden Landesministeriums eingegangen.

Die Untersuchung wurde im Mai 2001 abgeschlossen.

Beteiligte Wissenschaftler:

Mathias Finke, Prof. Dr. Hans D. Jarass (Leiter)
 
 
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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2002-02-21