Forschungsbericht 1999-2000 | |
Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster Wilmergasse 12-13 48143 Münster Tel. (0251) 83-29781 Fax: (0251) 83-29790 e-mail: zir@uni-muenster.de WWW: http://www.uni-muenster.de/Jura.zir/ Direktor: Prof. Dr. Hans D. Jarass LL.M. | |
Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster Raumordnung | ||||
Einvernehmen bei der Genehmigung von Gebietsentwicklungsplänen
Gemäß §16 Abs.1 LPlG NW entscheidet die
Landesplanungsbehörde über die Genehmigung von
Gebietsentwicklungsplänen im Einvernehmen mit den fachlich
zuständigen Landesministerien. Dieses Einvernehmenserfordernis wirft
zwangsläufig dann Probleme auf, wenn ein zu beteiligendes Fachressort seine
Zustimmung ausdrücklich verweigert oder aber auf die Aufforderung der
Landesplanungsbehörde zur Mitzeichnung überhaupt nicht reagiert. Die
Untersuchung geht daher zum einen der Frage nach, ob und unter welchen genauen
Voraussetzungen eine Bindung der Landesplanungsbehörde an ein explizit
verweigertes Einvernehmen im Einzelfall nicht eintritt, bzw. das versagte
Einvernehmen zum Beispiel durch einen Kabinettsbeschluss ersetzbar ist. Zum anderen
wird auf die mögliche Fingierbarkeit des Einvernehmens bei
Nichtäußerung des zu beteiligenden Landesministeriums eingegangen.
Die Untersuchung wurde im Mai 2001 abgeschlossen.
Beteiligte Wissenschaftler: |
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Hans-Joachim Peter