Forschungsbericht 1999-2000   
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Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster
Raumordnung
 


Rechtliche Bewertung des Planzeichens
"Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche"

Die Verordnung über Gegenstand, Form und Merkmale des Planungsinhalts der Landesentwicklungspläne, Gebietsentwicklungspläne und Braunkohlenpläne (3. DVO zum Landesplanungsgesetz NW) sieht in der Anlage 1 unter A die Beschreibung des Gegenstandes und der Form von Planzeichen vor. Unter Ziff.2 (Freiraum) ist als a) das Planzeichen »Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche« aufgeführt. Es bestehen Unsicherheiten bei diesem Planzeichen insofern, als der landesplanerische Zielcharakter nicht eindeutig zu sein scheint. Die Interpretationen reichen von positiver Zielbestimmtheit (z.B. als landwirtschaftlicher Vorrangraum) bis zur Negierung eines eigenständigen Zielcharakters (allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich als landesplanerische Restkategorie). Aus Sicht des Landes ist eine Untersuchung über die Zielqualität und die Bindungswirkungen dieses Planzeichens der 3. DVO zum Landesplanungsgesetz NW von Interesse. Die Klärung dieser Frage ist von Bedeutung für Abwägungsvorgänge dieser Raumkategorie mit konkurrierenden Raumnutzungen, speziell mit Abgrabungsinteressen.

Die Studie wurde Ende 1999 abgeschlossen.

Beteiligte Wissenschaftler:

Jana Lorenz, Prof. Dr. Hans D. Jarass (Leiter)
 
 
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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2002-02-21