Forschungsbericht 1999-2000 | |
Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster Wilmergasse 12-13 48143 Münster Tel. (0251) 83-29781 Fax: (0251) 83-29790 e-mail: zir@uni-muenster.de WWW: http://www.uni-muenster.de/Jura.zir/ Direktor: Prof. Dr. Hans D. Jarass LL.M. | |
Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster Raumordnung | ||||
Rechtliche Bewertung des Planzeichens
Die Verordnung über Gegenstand, Form und Merkmale des Planungsinhalts der
Landesentwicklungspläne, Gebietsentwicklungspläne und
Braunkohlenpläne (3. DVO zum Landesplanungsgesetz NW) sieht in der Anlage
1 unter A die Beschreibung des Gegenstandes und der Form von Planzeichen vor.
Unter Ziff.2 (Freiraum) ist als a) das Planzeichen »Allgemeine Freiraum- und
Agrarbereiche« aufgeführt. Es bestehen Unsicherheiten bei diesem
Planzeichen insofern, als der landesplanerische Zielcharakter nicht eindeutig zu sein
scheint. Die Interpretationen reichen von positiver Zielbestimmtheit (z.B. als
landwirtschaftlicher Vorrangraum) bis zur Negierung eines eigenständigen
Zielcharakters (allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich als landesplanerische
Restkategorie). Aus Sicht des Landes ist eine Untersuchung über die
Zielqualität und die Bindungswirkungen dieses Planzeichens der 3. DVO zum
Landesplanungsgesetz NW von Interesse. Die Klärung dieser Frage ist von
Bedeutung für Abwägungsvorgänge dieser Raumkategorie mit
konkurrierenden Raumnutzungen, speziell mit Abgrabungsinteressen. Die Studie
wurde Ende 1999 abgeschlossen.
Beteiligte Wissenschaftler: |
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Hans-Joachim Peter