Forschungsbericht 1999-2000 | |
Institut für Kanonisches Recht
Johannisstr. 8-10 48143 Münster Tel. (0251) 83-22622 Fax: (0251) 83-28357 e-mail: kanrecht@uni-muenster.de WWW: http://wwwfb02.uni-muenster.de/fb02/kanrecht/ Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. Klaus Lüdicke | |
Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 02 - Katholisch-Theologische Fakultät Institut für Kanonisches Recht Einzelprobleme des Kirchen- und Staatskirchenrechts | ||||
Verwaltungsrecht
Zu den unerledigten Aufgaben, die die Würzburger "Gemeinsame Synode der
Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland" hinterlassen hat, gehört das
Thema einer Verwaltungsgerichtsbarkeit innerhalb der katholischen Kirche. Einen
neuen Impuls zur Verwirklichung setzte das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken
auf seiner Vollversammlung 1993 im Rahmen der Thematik "Dialog statt
Dialogverweigerung. Wie in der Kirche miteinander umgehen?"
Der Appell, die damaligen Beschlüsse nunmehr umzusetzen, trifft auf veränderte
Rahmenbedingungen, insbesondere auf das veränderte Prozessrecht des Codex Iuris
Canonici 1983. Die Untersuchung geht der Frage nach, wie es mit den Möglichkeiten,
Notwendigkeiten und Chancen einer Verwaltungsgerichtsbarkeit nach dem Würzburger
Modell steht, skizziert die rechtgeschichtliche Quellen- und Debattenlage und plädiert
unter Heranziehung der Parallel-Bereiche aus den evangelischen Kirchen und der staatlichen
Gesetzgebung für eine Verwaltungsgerichtsbarkeit auf teilkirchlicher Ebene und aufgrund
partikularen Rechts. Es wird eine Ordnung vorgelegt, die mit dem System der kanonischen
Rechtsordnung konform geht und in der konkreten Ausgestaltung als zu verwirklichen geeignet
nachgewiesen wird.
Beteiligter Wissenschaftler:
Veröffentlichungen: |
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Hans-Joachim Peter