Forschungsbericht 1999-2000   
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[Pfeile  gelb] Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 02 - Katholisch-Theologische Fakultät
Institut für Kanonisches Recht
Einzelprobleme des Kirchen- und Staatskirchenrechts
 


Teilkirchenrecht

Der Priesterrat ist seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ein für alle Diözesen vorgeschiebenes Gremium zur Beratung des Diözesanbischofs durch seine Priester.

Die Untersuchung beschäftigt sich mit den theologischen Wurzeln des Priesterrates im Konzil und das dort grundgelegte Verhältnis des Diözesanbischofs zu seinem Presbyterium. Die nachkonziliaren Normen über den Priesterrat werden eingehend untersucht und die Entstehung der Regelungen des CIC 1983 nachgezeichnet. Das geltende Recht wird systematisch geordnet und jede Norm praxisnah erläutert. Berücksichtigt werden auch Problemfelder wie Statuten, Mitglieder, Aufgaben und Kompetenzen des Priesterrates, das Verhältnis des Priesterrates zum Diözesanbischof und das Verhältnis des Priesterrates zu den anderen diözesanen Gremien. Besonders herausgearbeitet werden die sich aus dem Codex ergebenden Anforderungen an das diözesane Recht. Schließlich geht es um eine nähere Betrachtung der Ausgestaltung dieses Gremiums in den einzelnen deutschen Diözesen, die zudem miteinander verglichen werden.

Beteiligte Wissenschaftlerin:

Heike Künzel

Veröffentlichungen:

Künzel, Heike: Der Priesterrat. Theologische Grundlegung und rechtliche Ausgestaltung, Essen 2000 (= Beihefte zum Münsterischen Kommentar zum Codex Iuris Canonici; 27)

 
 
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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2001-12-06