Forschungsbericht 1997-98 | |
Historisches Seminar
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Forschungsschwerpunkte 1997 - 1998
Fachbereich 07 - Geschichte / Philosophie Historisches Seminar Neuere und Neueste Geschichte | ||||
Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit. Entnazifizierung und Aufklärung von NS-Unrecht unter den Bedingungen personeller und strafrechtlicher Kontinuität nach 1945
Die deutsche Justiz hat sich nach 1945 nicht nur mit der Aufarbeitung ihrer eigenen
Vergangenheit schwer getan, auch die justizielle Beurteilung der Verbrechen des
Nationalsozialismus war häufig Gegenstand erbitterter Empörung und
öffentlicher Diskussionen. Mögliche Zusammenhänge zwischen einer
unzureichenden Entnazifizierung und Demokratisierung des betreffenden Justizpersonals
einerseits und der häufig zögerlichen und vom Ergebnis her nicht immer
befriedigenden Tätigkeit der Justizbehörden bei der Verfolgung von
NS-Verbrechern andererseits sind indes schon häufig vermutet und unterstellt, in letzter
Konsequenz aber nie wissenschaftlich untersucht und bewiesen worden. Obwohl es der
zeitgeschichtlichen Forschung in den letzten Jahren gelungen ist, den staatlichen Neubeginn
nach 1945 auch für das Bundesland Nordrhein-Westfalen und ebenso Formen,
Bedingungen und Verlauf der Entnazifizierung der Beamtenschaft weitgehend aufzuarbeiten,
steht ein solches Unternehmen für den Bereich der Richter und Staatsanwälte noch
aus. Auch ist es bisher noch nicht gelungen, die bald nach dem Krieg beginnende strafrechtliche
Verfolgung von NS-Verbrechen einheitlich zu erfassen und diese hinsichtlich möglicher
personeller oder strafrechtlicher Kontinuitäten einer zeit- und rechtsgeschichtlichen
Analyse zu unterziehen. Das Forschungsprojekt will Zusammenhänge und
Rückwirkungen zwischen einem nicht oder nur unzureichend erfolgten personellen
Neubeginn der Justiztätigkeit nach 1945 und daraus resultierenden möglichen
Versäumnissen einer nicht im vollen Umfang durchgeführten Aufarbeitung
nationalsozialistischen Unrechts analysieren. Bedingungen, Formen und Wirkungen des
Umgangs der Justiz mit den erkennbaren Verbrechen des Nationalsozialismus sollen allgemein
für die Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf, Hamm und Köln und konkret
auf der Ebene der mit NS-Strafprozessen und Wiedergutmachungsverfahren befaßten
regionalen und überregionalen Entscheidungsträger untersucht werden.
Angenommen werden kann, daß eine Beteiligung ehemaliger Richter und
Staatsanwälte des Dritten Reiches an der strafrechtlichen Verfolgung von NS-Verbrechen
generationsbedingt nur bis Anfang der siebziger Jahre möglich war und bis zu diesem
Zeitpunkt ebenfalls die größte Zahl der Verfahren abgearbeitet werden konnte.
Drittmittelgeber:
Beteiligte Wissenschaftler:
Veröffentlichungen: |
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Hans-Joachim Peter