Forschungsbericht 1997-98   
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Direktor: Prof. Dr. G. Althoff, P. Johanek, F. Kämpfer, H. Keller, U. Pfister, B. Stollberg-Rilinger, H. U. Thamer

 
 
 
[Pfeile blau] Forschungsschwerpunkte 1997 - 1998
Fachbereich 07 - Geschichte / Philosophie
Historisches Seminar
Neuere und Neueste Geschichte
 


Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit. Entnazifizierung und Aufklärung von NS-Unrecht unter den Bedingungen personeller und strafrechtlicher Kontinuität nach 1945

Die deutsche Justiz hat sich nach 1945 nicht nur mit der Aufarbeitung ihrer eigenen Vergangenheit schwer getan, auch die justizielle Beurteilung der Verbrechen des Nationalsozialismus war häufig Gegenstand erbitterter Empörung und öffentlicher Diskussionen. Mögliche Zusammenhänge zwischen einer unzureichenden Entnazifizierung und Demokratisierung des betreffenden Justizpersonals einerseits und der häufig zögerlichen und vom Ergebnis her nicht immer befriedigenden Tätigkeit der Justizbehörden bei der Verfolgung von NS-Verbrechern andererseits sind indes schon häufig vermutet und unterstellt, in letzter Konsequenz aber nie wissenschaftlich untersucht und bewiesen worden. Obwohl es der zeitgeschichtlichen Forschung in den letzten Jahren gelungen ist, den staatlichen Neubeginn nach 1945 auch für das Bundesland Nordrhein-Westfalen und ebenso Formen, Bedingungen und Verlauf der Entnazifizierung der Beamtenschaft weitgehend aufzuarbeiten, steht ein solches Unternehmen für den Bereich der Richter und Staatsanwälte noch aus. Auch ist es bisher noch nicht gelungen, die bald nach dem Krieg beginnende strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen einheitlich zu erfassen und diese hinsichtlich möglicher personeller oder strafrechtlicher Kontinuitäten einer zeit- und rechtsgeschichtlichen Analyse zu unterziehen. Das Forschungsprojekt will Zusammenhänge und Rückwirkungen zwischen einem nicht oder nur unzureichend erfolgten personellen Neubeginn der Justiztätigkeit nach 1945 und daraus resultierenden möglichen Versäumnissen einer nicht im vollen Umfang durchgeführten Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts analysieren. Bedingungen, Formen und Wirkungen des Umgangs der Justiz mit den erkennbaren Verbrechen des Nationalsozialismus sollen allgemein für die Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf, Hamm und Köln und konkret auf der Ebene der mit NS-Strafprozessen und Wiedergutmachungsverfahren befaßten regionalen und überregionalen Entscheidungsträger untersucht werden. Angenommen werden kann, daß eine Beteiligung ehemaliger Richter und Staatsanwälte des Dritten Reiches an der strafrechtlichen Verfolgung von NS-Verbrechen generationsbedingt nur bis Anfang der siebziger Jahre möglich war und bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls die größte Zahl der Verfahren abgearbeitet werden konnte.

Drittmittelgeber:

Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Beteiligte Wissenschaftler:

Prof. Dr. H.-U. Thamer (Leiter), Prof. Dr. R. Schulze (Leiter), Dr. H.-E. Niermann, K. van Bebber, M. Wogersien, H. Holtmann

Veröffentlichungen:

Niermann, H.-E.: Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit. Eine Projektskizze, in: Westfälische Forschungen 47 (1997), S. 739-755.

Thamer, H.-U.: Fragen eines Zeithistorikers an die Juristische Zeitgeschichte, in: Perspektiven und Projekte (Juristische Zeitgeschichte 2), hg. vom Justizministerium des Landes NRW, 1994, S. 53-64.

 
 
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Hans-Joachim Peter
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Datum: 1999-08-20