Forschungsbericht 1997-98 | |
Freiherr-vom-Stein-Institut, Wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen,
Düsseldorf
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Forschungsschwerpunkte 1997 - 1998
Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät Freiherr-vom-Stein-Institut, Wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Verwaltungsrecht | ||||
Public Private Partnership in der kommunalen Museumsarbeit
Die derzeitige Finanzkrise der Kommunen führt in vielen Bereichen zu Einsparungen,
gibt aber auch Anlaß, über Möglichkeiten der Umstrukturierung und
Modernisierung der öffentlichen Verwaltung nachzudenken und diese in der Praxis
anzuwenden. Ein Begriff, der in diesem Zusammenhang häufig genannt wird, ist der der
»Public Private Partnership«. Zunächst in den USA und
Großbritannien verwendet, dient er heute auch in Deutschland dazu, die verschiedensten
Formen der Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und Privaten zu bezeichnen.
Mit Unterstützung des Westfälischen Museumsamtes des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe wird am Beispiel der Museen untersucht, welche Formen der Zusammenarbeit
im kulturellen Sektor anzutreffen und wie diese ausgestaltet sind. Ziel der Untersuchung ist
zudem, die Beweggründe und Motive der an Kulturpartnerschaften beteiligten Personen
zu ermitteln. Ebenso wird der Frage nachgegangen, ob es sich bei den Partnerschaften um ein
neues Phänomen handelt oder ob diese unter anderer Bezeichnung schon seit langem
bestehen. Hierzu wurden Dokumente ausgewertet und Interviews geführt.
Ausgehend von den ermittelten empirischen Ergebnissen erfolgt die rechtliche Aufarbeitung.
Zunächst wird eine begriffliche Bestimmung des Begriffs Public Private Partnership
vorgenommen. Hierzu dient die Darstellung der verschiedenen Definitionen des Terminus in der
Literatur. Auf dieser Grundlage wird der in der Untersuchung verwendete Begriff festgelegt und
von ähnlichen Erscheinungen abgegrenzt. Anschließend werden die rechtlichen
Vorgaben und Grenzen untersucht, die bestimmte Formen von Public Private Partnerships
ausschließen oder sie auf bestimmte Formen der Zusammenarbeit beschränken. Im
folgenden gilt es, die rechtlichen Probleme, die bei deren Errichtung, Durchführung und
Beendigung auftreten können, darzustellen.
Thematisiert werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben und Grenzen. Daneben ergibt sich
der rechtliche Rahmen aus kommunalrechtlichen Normen. Es wird insbesondere auf
kommunalhaushaltsrechtliche Regelungen und das Recht der nichtwirtschaftlichen
Betätigung eingegangen. Aus dem Bereich des Zivilrechts wird vor allem auf
gesellschafts- und vereinsrechtliche Fragen eingegangen. Steuerrechtliche Regelungen finden
ebenso Berücksichtigung wie arbeitsrechtliche und personalvertretungsrechtliche
Vorschriften.
Beteiligte Wissenschaftler: |
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Hans-Joachim Peter