Forschungsbericht 1997-98 | |
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Forschungsschwerpunkte 1997 - 1998
Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster Raumordnung | ||||
Raumordnungsgebiete (Vorbehalts-, Vorrang- und Eignungsgebiete) nach dem neuen Raumordnungsgesetz. Symposium des Zentralinstituts für Raumplanung am 28. September 1998
Der Bundesgesetzgeber hat zum 1. Januar 1998 das Raumordnungsgesetz neu gefaßt. Das
neue Raumordnungsgesetz 1998 enthält erstmals rahmenrechtliche Vorgaben für
die Ausweisung von Raumordnungsgebieten. So unterscheidet Paragraph 7 Abs. 4
ROG begrifflich in Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiete, die in ihren Voraussetzungen
und Rechtsfolgen unterschiedlich beschrieben werden.
Aus Anlaß der Einführung rahmenrechtlicher Vorgaben für die Festlegung
von Raumordnungsgebieten im Raumordnungsgesetz veranstaltete das Zentralinstitut für
Raumplanung an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster am 28.
September 1998 in der Aula des Schlosses zu Münster ein Symposium mit dem Thema
"Raumordnungsgebiete (Vorbehalts-, Vorrang- und Eignungsgebiete) nach dem neuen
Raumordnungsgesetz".
Das Symposium, das mit Unterstützung des Bundesministeriums für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau stattfinden konnte, verfolgte das Ziel, im
Gedankenaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis die Voraussetzungen und Rechtsfolgen
der einzelnen Gebietstypen zu analysieren und den Erfordernissen der Raumordnung
zuzuordnen. Dabei ging es auch um das heutige Verständnis der für das
Raumordnungsrecht zentralen Kategorie der "Ziele". Zudem wurde auf das
Spannungsverhältnis zwischen einem leistungsfähigen Raumordnungsrecht und der
gemeindlichen Planungshoheit eingegangen.
Beteiligter Wissenschaftler:
Veröffentlichungen: |
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Hans-Joachim Peter