Forschungsbericht 1997-98 | |
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Forschungsschwerpunkte 1997 - 1998
Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster Raumordnung | ||||
Zielabweichungsverfahren bei Raumordnungsplänen
Das der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nachempfundene Rechtsinstitut
des Zielabweichungsverfahrens war lange umstritten, da es keine explizite rechtliche Grundlage
im Raumordnungsgesetz des Bundes hatte. Eine solche bundesrechtliche Regelung wurde
erstmals im Zuge des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und
Bereitstellung von Wohnbauland (InvWoBaulG) im Raumordnungsgesetz getroffen.
Darauf aufbauend existieren seit dem 1. Januar 1998 zum einen in Paragraph 11 ROG
bundesrechtliche Vorgaben für ein Zielabweichungsverfahren, welche durch die
Landesgesetzgeber umzusetzen sind. Zum anderen ist mit der Regelung des
Paragraphen 23 Abs. 2 ROG eine direkt anwendbare Vorschrift für die
Länder vorgesehen, die noch kein Zielabweichungsverfahren in ihren Landesgesetzen
statuiert haben.
Die neuen Regelungen werfen eine Vielzahl von Problemen auf. Da eine Reihe von
Landesgesetzgebern inzwischen ihrer Regelungsverpflichtung nachgekommen sind, stellt sich
die Frage der Rahmenrechtskonformität dieser Vorschriften. Vor diesem Hintergrund
werden zunächst die bundesrechtlichen Anforderungen an ein Zielabweichungsverfahren
festgelegt. Daran anknüpfend wird als Grundlage für die Untersuchung der
Landesregelungen der Regelungsspielraum der Landesgesetzgeber für die Umsetzung der
bundesrechtlichen Vorgaben eingegrenzt.
Beteiligte Wissenschaftler:
Veröffentlichungen: |
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Hans-Joachim Peter