Forschungsbericht 1995-96   
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Direktoren: Prof. Dres. H. Bonus (geschäftsf.), H. Grossekettler, B. Großfeld, H. Wagner; Abteilungsleiter: Prof. Dr. R. Eschenburg; Korrespondierendes Mitglied: Prof. Dr. P. Kirchhof, Universität Heidelberg; Geschäftsführer: Akad. Dir. Dr. W. Jäger

 
 
 
[Pfeile grün] Forschungsschwerpunkte 1995 - 1996
Fachbereich 04 - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Institut für Genossenschaftswesen
Arbeitsbereich Genossenschaftsrecht: Organisations- und Wettbewerbsrecht
 


Die genossenschaftliche Rechtsform in Belgien unter besonderer Berücksichtigung der Novellen von 1991 und 1995

Die genossenschaftliche Rechtsform in Belgien hat in den 80er Jahren einen regelrechten Boom erlebt: Innerhalb von 10 Jahren verzehnfachte sich die Anzahl der sociétés coopératives/coöperatieve vennootschappen. Hintergrund war weniger eine Rückbesinnung auf traditionell genossenschaftliche Werte, sondern die nachgiebige und flexible Struktur dieser Gesellschaftsform. Der belgische Gesetzgeber hat u.a. durch die Umsetzung von EG-Richtlinien die Bestimmungen für die Aktiengesellschaft und GmbH immer mehr verschärft, die Genossenschaft jedoch unberücksichtigt gelassen. Gläubiger- und Kapitalschutzvorschriften waren praktisch nicht vorhanden. Um dem Mißbrauch zu begegnen, hat der Gesetzgeber 1991 das Genossenschaftsrecht vollständig neu geordnet. Dieses Vorhaben hat er in einer 2. Novelle von 1995 fortgeführt.

Die Arbeit widmet sich der Frage, was dabei aus den genossenschaftlichen Prinzipien geworden ist. Den historisch bedingten Unterschieden im Genossenschaftsverständnis der Bundesrepublik und Belgien soll Rechnung getragen werden. Ist es dem belgischen Gesetzgeber gelungen, einerseits die Charakteristika der Rechtsform zu wahren und andererseits eine Struktur zu schaffen, die den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens gerecht wird? Auch in der Bundesrepublik muß sich die Genossenschaft der Frage nach ihrer Existenzberechtigung im nächsten Jahrtausend stellen. Kann man die dortigen Erfahrungen auf das deutsche Recht übertragen?

Beteiligte Wissenschaftler:

Rechtsreferendarin C. Fischer
 
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Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: FO04DC01
Datum: 1999-02-16