Forschungsbericht 1995-96 | |
![]() |
Institut für Genossenschaftswesen Am Stadtgraben 9 Tel. (0251) 83 - 2 28 01 / 2 28 91, Fax (0251) 83 - 2 28 04 E-Mail: 06ROGR@WIWI.UNI-MUENSTER.DE Direktoren: Prof. Dres. H. Bonus (geschäftsf.), H. Grossekettler, B. Großfeld, H. Wagner; Abteilungsleiter: Prof. Dr. R. Eschenburg; Korrespondierendes Mitglied: Prof. Dr. P. Kirchhof, Universität Heidelberg; Geschäftsführer: Akad. Dir. Dr. W. Jäger |
![]() |
Forschungsschwerpunkte 1995 - 1996 Fachbereich 04 - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Institut für Genossenschaftswesen Arbeitsbereich Genossenschaftsrecht: Organisations- und Wettbewerbsrecht |
|||
Die genossenschaftliche Rechtsform in Belgien unter besonderer Berücksichtigung der Novellen von 1991 und 1995
Die genossenschaftliche Rechtsform in Belgien hat in den 80er Jahren einen regelrechten Boom
erlebt: Innerhalb von 10 Jahren verzehnfachte sich die Anzahl der sociétés
coopératives/coöperatieve vennootschappen. Hintergrund war weniger eine
Rückbesinnung auf traditionell genossenschaftliche Werte, sondern die nachgiebige und
flexible Struktur dieser Gesellschaftsform. Der belgische Gesetzgeber hat u.a. durch die
Umsetzung von EG-Richtlinien die Bestimmungen für die Aktiengesellschaft und GmbH
immer mehr verschärft, die Genossenschaft jedoch unberücksichtigt gelassen.
Gläubiger- und Kapitalschutzvorschriften waren praktisch nicht vorhanden. Um dem
Mißbrauch zu begegnen, hat der Gesetzgeber 1991 das Genossenschaftsrecht
vollständig neu geordnet. Dieses Vorhaben hat er in einer 2. Novelle von 1995
fortgeführt.
Die Arbeit widmet sich der Frage, was dabei aus den genossenschaftlichen Prinzipien geworden
ist. Den historisch bedingten Unterschieden im Genossenschaftsverständnis der
Bundesrepublik und Belgien soll Rechnung getragen werden. Ist es dem belgischen Gesetzgeber
gelungen, einerseits die Charakteristika der Rechtsform zu wahren und andererseits eine Struktur
zu schaffen, die den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens gerecht wird? Auch in der
Bundesrepublik muß sich die Genossenschaft der Frage nach ihrer Existenzberechtigung
im nächsten Jahrtausend stellen. Kann man die dortigen Erfahrungen auf das deutsche
Recht übertragen?
Beteiligte Wissenschaftler:
![]() ![]() ![]() ![]() |
Hans-Joachim Peter