Forschungsbericht 1995-96   
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Direktoren: Prof. Dres. J. Welp, F. Dencker, U. Nelles

 
 
 
[Pfeile grün] Forschungsschwerpunkte 1995 - 1996
Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Institut für Kriminalwissenschaften
Arbeitsbereich Prof. Dr. J. Welp
 


Zeugnisverweigerungsrechte

Die strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechte und Beschlagnahmeverbote begrenzen das Interesse an der Aufklärung von Straftaten aus Gründen des Persönlichkeits- und Funktionsschutzes. Die gesetzlichen Kataloge der Weigerungsrechte spiegeln soziale Verhältnisse, durch deren Wandel sie in Frage gestellt werden. Neue Lebens- und Partnerschaftsverhältnisse, die keine familienrechtliche Anerkennung besitzen, verlangen einen strafprozessualen Schutz, der dem der rechtlich verfestigten Beziehungen vergleichbar ist. Die Untersuchung erörtert die Voraussetzungen, unter denen eine solche Erweiterung der traditionellen Weigerungsrechte vertretbar ist ("nichteheliche Lebensgemeinschaft"). Ist die "Persönlichkeitsnähe" der zu schützenden Informationen das Kriterium, das auch die Auswahl der schutzwürdigen beruflichen Funktionen steuert, so stehen einerseits die vermögensbezogenen Beratungspflichten rechtspolitisch zur Diskussion; andererseits stellt sich die Frage, welche neuen persönlichkeitsbezogenen Beratungsfunktionen neben den herkömmlichen Berufen in den Kreis der weigerungsberechtigten Funktionsträger aufgenommen werden sollen.

Beteiligte Wissenschaftler:

Prof. Dr. J. Welp Veröffentlichungen: Welp, J.: Zeugnisverweigerungsrechte und Beschlagnahmeverbote, in: Festschrift für G. Bemmann, 1997.
 
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Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: FO03DA02
Datum: 1999-02-16