Forschungsbericht 1995-96 | |
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Institut für Kriminalwissenschaften Bispinghof 24/25 Tel. (02 51) 83 - 2 27 52, 2 27 51, 2 27 53 Direktoren: Prof. Dres. J. Welp, F. Dencker, U. Nelles |
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Forschungsschwerpunkte 1995 - 1996 Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät Institut für Kriminalwissenschaften Arbeitsbereich Prof. Dr. J. Welp |
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Zeugnisverweigerungsrechte
Die strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechte und Beschlagnahmeverbote begrenzen das
Interesse an der Aufklärung von Straftaten aus Gründen des Persönlichkeits-
und Funktionsschutzes. Die gesetzlichen Kataloge der Weigerungsrechte spiegeln soziale
Verhältnisse, durch deren Wandel sie in Frage gestellt werden. Neue Lebens- und
Partnerschaftsverhältnisse, die keine familienrechtliche Anerkennung besitzen, verlangen
einen strafprozessualen Schutz, der dem der rechtlich verfestigten Beziehungen vergleichbar ist.
Die Untersuchung erörtert die Voraussetzungen, unter denen eine solche Erweiterung der
traditionellen Weigerungsrechte vertretbar ist ("nichteheliche Lebensgemeinschaft"). Ist die
"Persönlichkeitsnähe" der zu schützenden Informationen das Kriterium, das
auch die Auswahl der schutzwürdigen beruflichen Funktionen steuert, so stehen einerseits
die vermögensbezogenen Beratungspflichten rechtspolitisch zur Diskussion; andererseits
stellt sich die Frage, welche neuen persönlichkeitsbezogenen Beratungsfunktionen neben
den herkömmlichen Berufen in den Kreis der weigerungsberechtigten
Funktionsträger aufgenommen werden sollen.
Beteiligte Wissenschaftler:
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Hans-Joachim Peter